Helft Griechenland!
19 Intellektuelle aus Deutschland und Frankreich fordern, das Krisenland in der Euro-Zone zu halten. Nötig seien Reformen, eine Sonderwirtschaftszone und noch ein Hilfsprogramm.
19 Intellektuelle aus Deutschland und Frankreich fordern, das Krisenland in der Euro-Zone zu halten. Nötig seien Reformen, eine Sonderwirtschaftszone und noch ein Hilfsprogramm.
Is the European Union with its motion for military intervention against refugee smugglers asking the UN Security Council to bless a blatant breach of international human rights law? James C. Hathaway, one of the most respected experts on international refugee law in the world, on Europe's response to the refugee crisis in the Mediterranean Sea, on its failure to provide protection for the 4 million refugees from Syria and the urgent need for a global system of shared responsibility.
Wer in Europa Zuflucht sucht, bekommt es mit dem so genannten Dublin-System zu tun: In der Dublin-Verordnung ist geregelt, welcher europäische Staat sich um welchen Asylbewerber kümmert. Das Dublin-System dient von seinem Ursprung im Schengenrecht her primär Staateninteressen. Jeder Flüchtling soll innerhalb des Kooperationsraumes ein Asylverfahren erhalten, die Zuständigkeit dafür soll effizient geklärt werden, wobei zentraler Zuordnungsgrund der Ersteintritt ist (Verursacherprinzip). Dieses System ist gescheitert.
Die EU-Kommission plant, die Verteilung ankommender Flüchtlinge in der EU künftig über eine Quote zu regulieren. Ob es dazu kommt, ist angesichts massiver Widerstände in vielen Mitgliedstaaten mehr als fraglich. Aber selbst wenn – ist die Quote tatsächlich der große Durchbruch, als der sie von vielen gefeiert wird, oder nur ein Versuch, die Komplexität von Migrationsbewegungen und Flucht durch ein mathematisches Verfahren bürokratisch zu organisieren?
Die Engländer_, Schott_, Waliser_ und Nordir_innen haben gewählt, und es ist Gewissheit: In zweieinhalb Jahren wird es ein Referendum über die Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs in der Europäischen Union geben. It's In or Out. Und das finde ich jetzt, wo das geklärt ist, gar nicht unbedingt so übel. Ist dies vielleicht nicht sogar eine einmalige Gelegenheit, eine Reihe von Vertragsänderungen durchzuführen, die wir für die Bewältigung der immer noch ungelösten Probleme der Währungsunion dringend brauchen?
Am Freitag entscheidet der Bundesrat, ob in Sachen PKW-Maut der Vermittlungsausschuss angerufen wird. Aber selbst wenn nicht: die Zweifel, ob die Maut europarechtlich überhaupt zulässig ist, bleiben bestehen. Kann der Bundespräsident das Gesetz vor seiner Ausfertigung nicht auch auf seine Vereinbarkeit mit dem Europarecht prüfen? Sowohl aus verfassungs- als auch aus europarechtlicher Sicht spricht viel dafür.
Gestern urteilte der EuGH über die Vereinbarkeit des französischen Blutspendeverbots für Männer, die gleichgeschlechtliche Sexualkontakte haben. Nachdem er sich in letzter Zeit vor allem im Bereich des Datenschutzes durchaus als Grundrechtsgericht profiliert hat, bestätigt sich diese Tendenz auch im vorliegenden Urteil, das sich durch eine detaillierte Grundrechtsprüfung mit ausgewogener Verhältnismäßigkeitsprüfung auszeichnet. Für die Zukunft ist dem EuGH auch aus Eigeninteresse anzuraten, künftig mutiger auch unter epistemischer Unsicherheit zu entscheiden und diese grundrechtsdogmatisch operabel zu machen.
Wenn ein Anwalt sich mit einem Justizskandal konfrontiert sieht, dann darf er das öffentlich anprangern. Solange er nicht lügt, beleidigt oder irreführende, ins Blaue hinein geäußerte oder nicht zur Sache gehörende Bemerkungen dabei macht, ist er vor Strafverfolgung sicher. In diesem Sinne hat die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs in Straßburg den verheerenden Eindruck, den das Gericht in der Sache Morice v. Frankreich vor knapp zwei Jahren hatte entstehen lassen, heute wieder korrigiert: Whistleblowing durch Anwälte ist erlaubt und geschützt.
In den vergangenen Tagen sind vermutlich über tausend Menschen im Mittelmeer ertrunken, als in kurzer Folge zwei Boote untergingen. Der dringliche Ruf nach einem der Gefahrenlage angemessenen Seenotrettungssystem ist absolut berechtigt und richtig. Die Rettung aus Seenot ist eine uralte völkerrechtliche Pflicht, und sie als Unterstützung für Schlepper anzuprangern, ist so zynisch wie irreführend. Wer nicht will, dass Schlepper profitieren, muss legale Zugangswege zu schützendem Asyl schaffen – und damit überlasteten Aufnahmestaaten in Krisenregionen diejenige Solidarität leisten, die die Präambel der Flüchtlingskonvention einfordert. Das erfordert ein grundlegendes Umdenken; die soeben verabschieden Maßnahmen der EU sind hier allenfalls ein Anfang.
Die EZB verfolgt bekanntlich derzeit eine gegen eine tatsächliche oder vermeintliche Deflation im Euroraum gerichtete Politik. Die Niedrigzinspolitik stößt indes an Grenzen, solange sich die Bürgerinnen und Bürger der Negativverzinsung durch Flucht ins Bargeld entziehen können. Ein radikales Bargeldverbot wäre selbst in Zeiten „alternativloser Euro-Rettungspolitik“ kaum durchsetzbar. Weitgehend unangreifbar erscheint dagegen der unbestritten legitime Kampf gegen die Geldwäsche und die Finanzierung des Terrorismus. Frankreich plant ab Herbst 2015 Barzahlungen massiv einzuschränken. Diese Pläne werfen mindestens drei grundsätzliche währungsverfassungs- und grundrechtliche Fragen auf.