Darf die Polizei mich aktiv dazu bringen, ein Verbrechen zu begehen, nur damit sie mich hinterher deswegen verhaften kann? Das darf sie natürlich nicht, alles andere wäre ein Fußtritt in die Magengrube des Rechtsstaats. Die Strafjustiz darf sich die Kriminalität, zu deren Bekämpfung sie da ist, nicht selbst bauen. Nicht nur um meinet- und meiner Grundrechte willen. Sondern weil sie sonst in einen Wirbelkreislauf aus Ursache und Wirkung geriete, in dem sie sich selbst völlig ad absurdum führen würde. Darin sind sich im Prinzip alle einig, vom EGMR über das Bundesverfassungsgericht bis zum letzten Provinzlandgericht. Aber was passiert, wenn sie es trotzdem tut? Hier hört die Einigkeit ganz schnell auf, wie ein heute verkündeter Kammerbeschluss aus Karlsruhe zeigt, der, wenn mich nicht alles täuscht, die ohnehin nicht geringe Sorgenlast, die derzeit auf den Schultern des Straßburger Menschenrechtsgerichtshofs ruht, noch um einiges vermehren dürfte.