Articles for category: Europa

Still a flawed decision

Nobody can tell whether the Court wanted to say “no unless” or simply “no”. The path to accession is very obscure after Opinion 2/13 – so much so that it is unclear if any accession agreement at all would withstand the Court’s scrutiny next time.

It’s about Human Rights, Stupid!

Prof. Halberstam’s assessment of the Opinion 2/13 is based on the premise that the EU’s constitutional order is, as he put it, a “deep federal-type structure”. This federalist approach to Opinion 2/13 (and the autonomy of EU law) appears to be influenced by US constitutional experience and thinking. It neglects some important features of Europe's multi-layered human rights protection system as well as the EU's own constitutional order.

Autonomy now?! A brief response to Daniel Halberstam

I read Daniel Halberstam’s eloquent and erudite defence of Opinion 2/13 with great interest and I agree that (some of) the Court’s arguments can be rationally explained. What struck me about his piece, however, is that while it is centred on the concept of autonomy, he doesn’t seem to regard it necessary to provide us with a definition of it. In order to mount an effective defence of the Court’s position, it would have surely been a good starting point to defend the Court’s conception of autonomy as expressed in the Opinion.

Doch nicht allmächtig: das europäische Gericht erklärt eine Verordnung der EZB für nichtig

Das EuG hat eine Verordnung der Europäischen Zentralbank mangels Rechtsgrundlage für nichtig erklärt. Das dürfte nicht nur die klagenden Briten freuen, die um die Bedeutung des Finanzplatzes London fürchten. Das Urteil zeigt, dass die Idee der Integration durch Recht auch und gerade für die EZB Geltung beansprucht und dass jedenfalls das Gericht diese Idee auch ernst nimmt.

Gelegenheit macht Diebe: Von V-Männern, Strafrechtsdogmatik und dem Recht auf ein faires Verfahren

Darf die Polizei mich aktiv dazu bringen, ein Verbrechen zu begehen, nur damit sie mich hinterher deswegen verhaften kann? Das darf sie natürlich nicht, alles andere wäre ein Fußtritt in die Magengrube des Rechtsstaats. Die Strafjustiz darf sich die Kriminalität, zu deren Bekämpfung sie da ist, nicht selbst bauen. Nicht nur um meinet- und meiner Grundrechte willen. Sondern weil sie sonst in einen Wirbelkreislauf aus Ursache und Wirkung geriete, in dem sie sich selbst völlig ad absurdum führen würde. Darin sind sich im Prinzip alle einig, vom EGMR über das Bundesverfassungsgericht bis zum letzten Provinzlandgericht. Aber was passiert, wenn sie es trotzdem tut? Hier hört die Einigkeit ganz schnell auf, wie ein heute verkündeter Kammerbeschluss aus Karlsruhe zeigt, der, wenn mich nicht alles täuscht, die ohnehin nicht geringe Sorgenlast, die derzeit auf den Schultern des Straßburger Menschenrechtsgerichtshofs ruht, noch um einiges vermehren dürfte.

Schlägt das Imperium zurück? Die Straßburger Reaktion auf das EuGH-Gutachten zum EMRK-Beitritt

Jahresberichte internationaler Gerichte sorgen selten für Kontroversen oder gar Konflikte zwischen Gerichten. Die scharf formulierte Antwort auf das Gutachten 2/13 des EuGH zum EMRK-Beitritt, zu finden im Jahresbericht des EGMR, der am Donnerstag von Präsident Spielmann vorgestellt wurde, stellt sicherlich eine Ausnahme dar. Der EuGH hatte entschieden, dass der Entwurf eines Beitrittsabkommens der EU zur EMRK aus mehreren Gründen als mit den Verträgen unvereinbar war. Die akademische Kritik folgte prompt. Die kurze Passage im Vorwort des Präsidenten zum Jahresbericht, die wahrscheinlich in letzter Minute eingefügt wurde, stellt die erste Reaktion der Institution dar, die von dem Gutachten am meisten betroffen war.

Liberalisierung der Leihmutterschaft: Straßburg legt nach

Staaten, die Leihmutterschaft bekämpfen und verbieten wollen, dürfen das tun – aber sie dürfen diesen Kampf nicht auf dem Rücken des Kindes austragen. Im letzten Sommer hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass die Staaten vor lauter Empörung nicht so tun dürfen, als habe ein von einer Leihmutter ausgetragenes Kind nicht einmal einen biologischen Vater mehr. Und erst im Dezember hat der Bundesgerichtshof daraus für Deutschland die Konsequenzen gezogen. Heute hat der Straßburger Gerichtshof eine Kammerentscheidung veröffentlicht, die zeigt, wie weit der Gerichtshof diese Linie zu treiben bereit ist.

OMT-Verfahren in der Kritik: Von Juristen, Ökonomen und wer wofür kompetent ist

Daran, dass Ökonomen, die über keinerlei juristische Ausbildung verfügen, über Rechtsfragen räsonieren (oder auch schwadronieren), daran hat man sich in der Eurokrise längst gewöhnt. Dass sie anfangen, Juristen umgekehrt deren freimütige Einräumung ihrer ökonomischen Unkenntnis auch noch anzukreiden, das ist neu. Nichts anderes aber hat Jürgen Stark, immerhin ehemaliger Chefvolkswirt und Mitglied im Direktorium der Europäischen Zentralbank, jedoch getan.

Mehr Akzeptanz für Europa – ein verfassungspolitisches Problem?

Die Zahl der Menschen in Europa, die der europäischen Integration tatsächlich am liebsten den Hals umdrehen würden, hat ein Ausmaß erreicht, das wir nicht mehr ignorieren können. In Frankreich würde, wenn jetzt Europawahlen wären, der Front National zur stärksten Partei, in Großbritannien ist es die UKIP bereits. Wir müssen etwas machen. Nur was? An dieser Frage scheiden sich im Verfassungsrecht die Geister. Das wurde bei einer höchst lohnenden Veranstaltung am Wissenschaftskolleg hier in Berlin mit Dieter Grimm, Christoph Möllers und Deirdre Curtin zum Thema "Legitimationsressourcen und Legitimationsdefizite der EU" offenbar.