Auf Kollisionskurs: Die Unionsbürgerfreizügigkeit und der Kampf gegen den vermeintlichen »Sozialtourismus« in der Rs. Dano
Seit Monaten schwelt die Diskussion um angeblichen „Sozialtourismus“ aus ärmeren in die reicheren EU-Staaten. Es geht um den Konflikt zwischen einerseits den grundlegenden Rechten auf Freizügigkeit und Gleichbehandlung von Unionsbürger*innen und andererseits dem Interesse der Mitgliedstaaten, ihre Sozialsysteme vor „unangemessener“ Inanspruchnahme zu schützen. Im Kern ist die Frage zu beantworten, wie viel Solidarität in der Unionsbürgerschaft steckt. Der EuGH hat nun heute in der Rechtssache Dano (Rs. C-333/13) entschieden, dass jedenfalls Unionsbürger*innen, die nur mit dem Ziel in einen anderen Mitgliedstaat reisen um Sozialleistungen zu beziehen, legitimerweise von diesen ausgeschlossen werden dürfen. Das Urteil birgt eine Reihe von Problemen und stellt die historische Errungenschaft einer lückenlosen europäischen Sozialrechtskoordinierung in Frage.
