Über unsere Grundrechte brauchen wir uns anscheinend keine großen Sorgen zu machen. Gleich drei mächtige Gerichte bewerben sich darum, sie für uns schützen zu dürfen, EuGH, EGMR und BVerfG, alle drei mit gehörigem Selbstbewusstsein und Gestaltungswillen ausgestattet, und wenn sie einer Schutzlücke begegnen, dann zögern sie selten, Maßstäbe zu entwickeln, um sie stopfen zu können, zumal sie der Wettbewerbsdruck, den sie untereinander verspüren, zusätzlich anspornt. Das Ergebnis: Wenn uns Staats- und Unionsbürger irgendein Official aus Berlin oder Brüssel oder sonstwo diskriminieren oder unsere Freiheit beschränken will, dann muss er sich dafür am Ende womöglich vor dem Grundgesetz UND der Europäischen ... continue reading