EGMR schützt Meinungsfreiheit von Anti-Neonazi-Aktivisten
Wer Bürgermeister werden will, muss sich mehr an Kritik gefallen lassen als andere Leute. Auch, als Unterstützer von Neonazis bezeichnet zu werden. Jedenfalls aber darf seinem Kritiker nicht dadurch der Schutz der Meinungsfreiheit entzogen werden, dass das Gericht sagt, eine Gruppe als Neonazis zu bezeichnen, sei eine Faktenbehauptung, die man erst beweisen können müsse, bevor man sie aufstellt. So der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einer heute veröffentlichten Kammerentscheidung. Der Fall spielt in der hintersten nordhessischen Provinz. Dort lebt ein Mann namens Ulrich Brosa – wenn man dem im Internet von und über ihn Veröffentlichten glauben kann, kein einfacher Charakter, ... continue reading
