Articles for category: Europa

EuGH und Vorratsdatenspeicherung: Emergenz eines Grundrechts auf Sicherheit?

An einer Stelle seines gestrigen Urteils zur Vorratsdatenspeicherung verweist der EuGH auf Art. 6 GRCh, nach dem „jeder Mensch nicht nur das Recht auf Freiheit, sondern auch auf Sicherheit hat“. Diese Feststellung ist bemerkenswert. Nimmt man die Formulierung ernst, wäre es künftig durchaus denkbar, sich in der EU auf ein Grundrecht auf Sicherheit zu berufen. Was könnte damit gemeint sein? Hätten Individuen dann Anspruch auf die Vornahme bestimmter Sicherheitsmaßnahmen durch die Europäische Union? Wurde hier der Grundstein für künftige mögliche subjektiv-grundrechtliche Schutzpflichten auf europäischer Ebene gelegt? Oder erwächst aus diesem Grundrecht zumindest eine objektiv- aber dennoch explizit grundrechtliche Pflicht der EU zur Vornahme von Sicherheitsmaßnahmen? Wäre es, provokant gefragt, gar denkbar, die Schaffung einer neuen Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie, die den Anforderungen des EuGH genügt, grundrechtlich zu begründen? In its data retention judgment the CJEU mentions a right of any person "not only to liberty, but also to security". This finding is remarkable in several ways.

Wider die Mär vom Grundrechtsblinden: Der EuGH und die Vorratsdatenspeicherung

Er kann es also doch. Dieser Gedanke mag zahlreichen Beobachtern in aufatmender Erleichterung durch den Kopf gegangen sein, als der Europäische Gerichtshof gestern Vormittag die Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung in einem lange erwarteten Grundsatzurteil für nichtig erklärte. Das Urteil ist ein Meilenstein für den europäischen Grundrechtsschutz. Mit ihm tritt die Große Kammer dem Narrativ vom grundrechtsblinden EuGH entgegen.

Arbeitskampfrecht: Karlsruhe und Straßburg wollen sich nicht einmischen

Die Rolle des Staates im Arbeitskampf kann man vielleicht mit dem Veranstalter eines Boxkampfs vergleichen: Er legt die Regeln fest, misst und überwacht das Kampfgewicht und stellt den Ringrichter. Er geht auch dazwischen, wenn eine Seite plötzlich eine Eisenstange rausholt. Aber ansonsten hält er sich aus dem Kampf raus. Wenn eine Seite zu Boden zu gehen droht, weil die andere dauernd ihre Deckung durchbricht, darf sie nicht auf seine Hilfe zählen. Auch wenn es noch so wehtut. In dieser Weise hat sich jetzt auch das Bundesverfassungsgericht im Streit um gewerkschaftliche „Flashmob“-Aktionen positioniert. Die Gewerkschaft Verdi hatte 2007 in einem Einzelhandels-Streik ... continue reading

Doppelschlag: Zwei Europa-Gerichte gegen Ungarn

Kurz nach Viktor Orbáns spektakulärem Wahltriumph bekommt die ungarische Regierung Post aus Luxemburg und aus Straßburg, beides am gleichen Tag: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verurteilt sie, weil sie den Datenschutzbeauftragten vorzeitig aus dem Amt gedrängt und damit seine Unabhängigkeit verletzt hat. Und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) steigt ihr wegen der Art und Weise auf Dach, wie sie sich die Kirchen im Land finanziell gefügig zu machen versucht. Beides sind nur zwei von vielen Beispielen, die Experten wie Kim Lane Scheppele als Belege zusammengetragen haben, wie in Orbáns Ungarn mit Rechtsstaatlichkeit und Grundrechten umgesprungen wird. Ich habe jetzt keine ... continue reading

EU-weiter Konsens über Standards von Privatheit und Datenschutz ist möglich

Der EuGH gibt mit seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung auch einen wichtigen Hinweis zur aktuelleren Diskussion um NSA und GCHQ: So zeigt sich, dass es durchaus einen EU-weiten Konsens geben kann über Standards von Privatheit und Datenschutz. Auch Richter aus Staaten, die mehr und aktuellere Erfahrungen mit Terrorismus haben als die Deutschen, tragen das Urteil offenbar mit. Zum anderen ist für den EuGH ein Kriterium, ob die Daten auf Unionsgebiet gespeichert werden. Das richtet sich gegen NSA und USA.

Seht her: ein Verfassungsgericht!

Wir Unionsbürger haben ein Gericht, das uns vor der Polizei beschützt. Dort finden wir Zuflucht, wenn die Regierungen in Brüssel und den europäischen Hauptstädten ihr Überwachungs- und Repressionsinstrumentarium zu Lasten unserer Freiheit erweitern wollen. Dort gibt es Richter, die dazwischengehen, wenn die europäische Exekutive es nützlich findet, unser aller Kommunikationsprofile einfach mal komplett zu speichern, no matter what. Die eine Richtlinie, die das erlaubt bzw. vorschreibt, zack! für ungültig erklären. Und zwar ohne irgendwelche Kompromissangebote nach dem Motto: naja, kann man prinzipiell schon machen, aber bitte nicht so doll und mit ein paar mehr Vorsichtsmaßnamen hier und da. Die auch ... continue reading

Muss sich Cameron für seinen Geheimdienst vor dem EuGH verantworten?

Franz Mayer hat vor einigen Monaten hier geprüft, was das Europarecht gegen das von Edward Snowden enthüllte Überwachungsprogramm TEMPORA des britischen Geheimdiensts GCHQ  ausrichten kann. Jetzt hat die Grünen-Bundestagsfraktion die Initiative ergriffen und Kommissionspräsident Manuel Barroso in einem Brief aufgefordert, beim EuGH ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Großbritannien einzuleiten: Mit der großflächigen Überwachung der elektronischen Kommunikation verletzte Großbritannien die europäischen Grundrechte und das Diskriminierungsverbot. Die Aktion der Grünen ist erstmal politisch ein interessanter Schachzug. Dass es einem EU-Mitgliedsstaat nicht erlaubt sein kann, genau das mit uns zu machen, was wir gegenüber der amerikanischen NSA lauthals als flagranten Eingriff in unsere Grundrechte beklagen, ... continue reading

Transatlantischer Investitionsschutz in der Kritik: Ein Online-Symposium des Verfassungsblogs

Das Stichwort Investitionsschutz hat sich in der Öffentlichkeit zu einem regelrechten Reizthema entwickelt – ausgelöst vor allem durch die Verhandlungen zum so genannten Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaftsabkommen (TTIP) zwischen EU und USA. Um auf die wachsende öffentliche Kritik zu reagieren, hat die EU-Kommission am 27. März 2014 eine öffentliche Online-Konsultation eröffnet. Dies nehmen wir zum Anlass für ein Online-Symposium, in dem Völker-, Europa- und Staatsrechtler_innen zu dem Konsultationsdokument der Kommission kritisch Stellung nehmen werden.

»Wie viele Divisionen hat der Papst?« Die EU, Putins Russland und der lange Atem normativer Außenpolitik

„Der Papst? Wie viele Divisionen hat der denn?“ Mit diesen Worten verhöhnte Josef Stalin im Jahre 1935 den Vatikan und sprach diesem somit jede außenpolitischer Beachtung aus Sicht der Sowjetunion ab. Heute, fast achtzig Jahre später, gibt es schon lange keine Sowjetunion mehr. Der Papst, seinerseits, herrscht auch weiterhin ohne die Hilfen von Panzerkolonnen im Vatikan und zieht regelmäßig Menschenmengen auf den Petersplatz in Rom oder auf seinen Auslandsreisen um die Welt an. Auch die EU hat keine Divisionen, wenn wir einmal von den kleinen und eher auf Papier ihr Dasein fristenden „Battle Groups“ absehen, und verschreibt sich einer Außenpolitik basiert auf ‚soft power’ und normativen Inhalten. Doch auch sie wird Putins Russland überdauern.‘The Pope? How many divisions has he got?’ With these scoffing words, Joseph Stalin dismissed in 1935 the Vatican as a factor of any significance for the Soviet Union and its foreign policy. Today, almost 80 years later, the Soviet Union is long gone. The Pope, on his part, continues to rule from the Vatican without the help of armored divisions and attracts on a regular basis vast crowds to St. Peter’s Square or on his trips abroad. The European Union does not have any divisions either, if we leave aside the small ‘battle groups’, which in any event exist to a greater extent on paper than on the ground. It, too, commits itself to a foreign policy based on ‘soft power’ and normative influence. And it, too, will outlast Putin’s Russia.

GASP: Reden oder Angst haben?

Wie einst Lyndon B. Johnsohn behauptet die EU, in ihrer Außenpolitik auf die Eroberung der Herzen zu setzen. Sie positioniert sich als Wertegemeinschaft und transferiert und implementiert ihre (exklusiven und richtigen) Werte auch in die Welt, denn diese sind übertragungsfähig und befolgungswürdig, sie machen das Leben der Völker weltweit besser und die Missionare dieser Werte zu besseren Menschen. Dabei bleibt leider die Frage offen, ob diese Werte wirkungsvoll in der empirischen Realität einer höchst heterogenen Gesellschaft implementiert werden können. Like Lyndon B. Johnsohn, the EU claims to struggle with its foreign policy for the "hearts and minds" of people. It itself as a community of shared values that is exporting its (exclusive and universally valid) values to the entire world. This export is the “thing to do” because these European values (are likely to?) improve the living conditions of people worldwide and at the same time morally perfect the missionaries of the right. Still the question remains whether it is empirically possible to realise such noble ideas within the deeply heterogenous Ukranian enviroment.