Articles for category: Europa

Wer kontrolliert den digitalen Frankenstein? Die Zukunft der Vorratsdatenspeicherung

Internet und Mobiltelefon sind Symbole unserer Zeit. Von daher überrascht es nicht, dass die Vorratsdatenspeicherung für das rechtspolitische Selbstverständnis der Gegenwart ungefähr dieselbe Bedeutung besitzt wie die Fristenlösung beim Schwangerschaftsabbruch vor 30 Jahren. Dies erklärt die mediale Aufmerksamkeit, als Generalanwalt Cruz Villalón die EU-Richtlinie als Grundrechtsverstoß einstufte. Diesem Ergebnis dürfte sich alsbald auch der EuGH anschließen, nachdem bei der mündlichen Verhandlung im Juli bereits deutlich geworden war, dass die Große Kammer die Vorratsdatenspeicherung überaus kritisch beurteilt. Das Endergebnis in Luxemburg könnte mithin dasselbe sein wie beim Generalanwalt und zuvor beim BVerfG: Ein kraftvolles „Ja-Aber“, das den EU-Gesetzgeber zur Nachbesserung auffordert und diesem konkret vorschreibt, die Zugriffsvoraussetzungen restriktiv auszugestalten.

Vorratsdatenspeicherung: Dunkle Worte aus Luxemburg

Wie schön: Die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung verletzt unser Grundrecht auf Privatsphäre, so der EuGH-Generalanwalt Pedro Cruz Villalón heute in seinen Schlussanträgen. Das ist sicher schon mal eine gute Nachricht - doch ob sie so gut ist, wie z.B. Heribert Prantl glaubt, da bin ich mir nicht so sicher. Zunächst: Einen so dunklen Text wie diese Schlussanträge habe ich lange nicht mehr gelesen. Eine große Wolke von Fragezeichen schwebt über meinem brummenden Schädel.

How to turn Article 2 TEU into a down-to-Earth provision?

Coming from such an established voice advocating the protection of rule of law at the national level, Kim Scheppele’s proposal definitely enjoys sufficient legitimacy to be taken very seriously. In what follows, I look at the “problem” of democracy (1.), the “problem” with bundling infringements (2.), the problem of determining the meaning of “values” (3.), and the problem with penalties (4.). I conclude that two problems are fictitious but two others are real.

EGMR stärkt Informationsfreiheit von NGOs gegenüber dem Staat

Wer als Journalist oder NGO gelegentlich vom Staat Informationen will, die dieser nicht gern herausrückt, sollte sich diese heute veröffentlichte Kammerentscheidung des EGMR ansehen. Es geht dabei um einen österreichischen Verband, der Entscheidungen einer Tiroler Kommission einsehen wollte, die für die Billigung land- und forstwirtschaftlicher Immobilienverkäufe zuständig ist. (In Tirol ist die Zersiedelung durch den Bau von Ferienhäusern und Gebirgshütten und dergleichen ein Riesenthema.) Die bekam er nicht. Die Kommission und alle Gerichte einschließlich des Verfassungsgerichtshofs fanden, es gebe keinen Anspruch gegen den Staat, solche Informationen öffentlich zugänglich zu machen. Das sieht nun der EGMR in einer nicht rechtskräftigen Kammerentscheidung ... continue reading

EU-Kommission will Beschuldigtenrechte stärken

Es gehört zu den dunklen Flecken der EU als „Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts“, dass Polizei und Staatsanwaltschaften sehr viel schneller in den Genuss der Segnungen der Europäisierung kamen als Beschuldigte und Verteidiger. Seit 2002 gibt es den Europäischen Haftbefehl. Danach werde ich, wenn ein rumänisches Gericht mich einsperren will, von der deutschen Justiz verhaftet und an die Rumänen ausgeliefert (im Prinzip jedenfalls). Deren Justiz ist schließlich auch nicht schlechter als unsere, denn wäre sie es, dann hätten wir ja – Gott bewahre – sie gar nicht erst in die EU aufnehmen dürfen. Das mag Fiktion sein ... continue reading

EMRK kann zum Völkerrechtsbruch zwingen

Wenn der UN-Sicherheitsrat einem europäischen Staat befiehlt, gegen die Europäsche Menschenrechtskonvention zu verstoßen – darf dieser das dann machen? Und wenn, kann ihn der EGMR in Straßburg dann deswegen verurteilen? Anders als der gegen meinen Staat, und die EMRK gegen die EU und umgekehrt, und alle zusammen sollten mir beiseite stehen können, wenn der UN-Sicherheitsrat, aus welchen Gründen auch immer, mich mit einem Taliban verwechselt. Darum möchte ich doch bitten. Auch wenn das manchem Juristen Zahnschmerzen bereitet.

Mit Europarecht gegen die amerikanischen und britischen Abhöraktionen? Teil 2: GCHQ

Anders als bei den USA erscheint im Fall des britischen Geheimdienstes GCHQ der Konnex zum Europarecht nicht sonderlich fernliegend. Großbritannien ist seit 1973 Mitglied der EWG bzw. heute der EU. Die verdeckte, systematische, großflächige und anlasslose Sammlung von personenbezogenen Daten von Unionsbürgern durch einen Mitgliedstaat berührt Garantien, wie sie in Art. 8 Charta der Grundrechte sowie in Art. 16 AEUV und im geltenden Sekundärrecht niedergelegt sind. Dass hier Kerngewährleistungen des Unionsrechts berührt sind ergibt sich bereits aus folgender Testfrage: Würde man einen Beitrittskandidaten in die EU aufnehmen, der einen solchen Datenstaubsauger wie die GCHQ betreibt? Die Antwort ist ziemlich klar: Nein. Die Mitgliedschaft in der EU setzt das Einhalten bestimmter Grundrechtsschutz- und Rechtsstaatsstandards voraus.

Mit Europarecht gegen die amerikanischen und britischen Abhöraktionen? Teil 1: NSA

Ob die NSA wirklich so mächtig ist? Wochenlang sollen die Digitalschlapphüte unbescholtene Bürger in Washington DC abgehört haben bis sie merkten, dass man die Vorwahl von Washington DC mit der Ländervorwahl von Ägypten verwechselt hatte. Wochenlang - das macht doch stutzig. Vielleicht hat die NSA längst den Überblick verloren. Wer sich darauf nicht verlassen will und doch lieber auf das Recht vertraut hat ein Problem: Auf welches Recht? Mit dem deutschen Straf- oder gar Verfassungsrecht wird man gegen das durch Edward Snowden bekannt gewordene flächendeckende anlasslose Ausspähen von privaten Daten durch die NSA nicht sehr weit kommen. Eine bessere Antwort: Europarecht.

Asylschutz gilt auch (und gerade!) für offen auftretende Homosexuelle

Ein Leben als Closet Gay ist keine Fluchtalternative. Wer in seinem Land nicht homosexuell sein darf, ohne Gefängnis oder Schlimmeres befürchten zu müssen, hat in der EU ein Anrecht auf Schutz. Für die Idee, Flüchtlingen nahe zu legen, Verfolgung durch entsprechend diskretes Verhalten zu vermeiden, gibt es im Europarecht keinen Anhaltspunkt. Das hat der Europäische Gerichtshof heute entschieden und damit erneut bewiesen, dass das Asylrecht bei ihm in besseren Händen ist als bei manchem bayerischen Verwaltungsgericht. Der Fall kommt aus den Niederlanden und betrifft drei homosexuelle Männer aus Senegal, Uganda und Sierra Leone – alles Länder, wo Homosexualität mit jahre-, ... continue reading