Articles for category: Europa

Ein »Königsteiner Schlüssel« für die EU-Flüchtlingspolitik

Nach der Tragödie von Lampedusa wird über die Verteilung von Flüchtlingen in der EU gestritten. Wie sähe diese aus, wenn sie nach dem gleichen Schlüssel wie in Deutschland organisiert wäre? Daniel Thym, Caroline Beverungen und Sigrid Gies haben errechnet, wie dies die Lastenverteilung verändern würde - mit überraschendem Ergebnis: Es sind keineswegs nur die Grenzstaaten im Süden und Osten der Union, die die Hauptlast tragen, sondern gerade auch Länder wie Belgien oder Schweden, die über tausend Kilometer von Lampedusa entfernt liegen. Länder wie Malta und Zypern sind sicherlich überlastet, umgekehrt gibt es jedoch in den meisten osteuropäischen Staaten sowie Italien und Spanien relativ wenig Asylanträge.

Kein Vollstreckungsschutz für insolvente Kommunen

Der EGMR in Straßburg hat letzte Woche eine Entscheidung veröffentlicht, die in diesen Zeiten der Staatsschuldenkrise die Banken die Ohren spitzen lassen dürfte: Die Mitgliedsstaaten der EMRK dürfen ihre insolventen Kommunen nicht davor schützen, dass deren Gläubiger ihre rechtskräftig festgestellten Ansprüche eintreiben und in das Kommunalvermögen vollstrecken. Ein kommunales Insolvenzrecht, das vollstreckbare Titel wirkungslos macht, verstößt nach Meinung einer EGMR-Kammer gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Denn solche Titel gelten als Eigentum, und das setzt sich auch gegen das öffentliche Interesse durch, die kommunalen Schulen, Bibliotheken und Schwimmbäder vor dem Gerichtsvollzieher zu schützen. Der Fall, um den es dabei ging, hatte es ... continue reading

Hoffentlich keine Odyssee – Der Beitritt der EU zur EMRK

Seit dem 4. Juli 2013 liegt der Entwurf eines Übereinkommens zum Beitritt der EU zur EMRK auf dem Prüfstand des EuGH. In diesem Zusammenhang hat Daniel Thym die Frage aufgeworfen, ob ein EMRK-Beitritt der EU als „trojanisches Pferd“ in den Mauern des Unionsrechts dessen Effektivität bedrohe. Marten Breuer hat diesen Vorwurf zurückgewiesen: Von einem Danaer-Geschenk könne keine Rede sein. Diesem Ergebnis schließt sich auch Thomas Streinz an – wenn auch mit zum Teil anderer Begründung.

Wie EGMR und nationale Gerichte gemeinsam den Menschenrechtsschutz verbessern können

Einen großen Beitrag zur Diskussion über die Reform des Straßburger Systems leistete am vergangenen Wochenende eine Konferenz in der Göttinger Paulinerkirche, die von Anja Seibert-Fohr, Professorin in Göttingen und Mitglied des UN-Menschenrechtsausschusses, und dem EGMR-Richter Mark E. Villiger organisiert worden war. Unter der Überschrift „Judgments of the European Court of Human Rights – Effects and Implementation“ wurden in transnationaler Perspektive neue Wege diskutiert, wie das Zusammenspiel zwischen der Rechtsprechung des Gerichtshofes und ihrer innerstaatlichen Durchsetzung verbessert werden kann.

Ein trojanisches Pferd? Der Vorrang des Unionsrechts im Lichte des Beitrittsübereinkommens der EU zur EMRK

Der Entwurf für den Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention steht. Aus EU-Sicht verliefen die Verhandlungen durchaus erfolgreich – und dennoch wirft der Vertragsentwurf eine Reihe von Fragen hinsichtlich des Vorrangs des Unionsrechts auf. Eben diese Fragen wird der EuGH alsbald zu beantworten haben: vor der Sommerpause verwies die EU-Kommission den Beitrittsentwurf nach Luxemburg, auf dass dieser im Gutachten 2/13 über die Vertragskonformität entscheide. Nach den EU-Verträgen dürfen völkerrechtliche Verträge, wie derjenige über den EMRK-Beitritt, nämlich nur in Kraft treten, wenn Sie mit den EU-Gründungsverträgen der vereinbar sind.

Überlegungen zur Zukunft der EU

Christian Calliess hat am 13. Juni in Potsdam vor der Europaministerkonferenz der Länder einen viel beachteten Vortrag zur Zukunft der Europäischen Union gehalten. Wir veröffentlichen den Vortrag in voller Länge.

Kadi II: Europas Freiheitsrechte werden in Luxemburg verteidigt

Der sogenannte Kampf gegen den Terrorismus wird vorwiegend mit Informationen geführt. Mächtig ist, wer sie besitzt und über ihre Verwendung bestimmt. Die Europäische Union hat sich in diesem Kampf mit der Rolle des Erfüllungsgehilfen begnügt. Sie hat Sanktionen gegen einen Mann erlassen, auf Grundlage zweifelhafter amerikanischer Geheimdienstinformationen, in die sie selbst keinen Einblick hatte. Mit dem Kadi II-Urteil verwirft nun der EuGH diese Rollenverteilung endgültig als Verstoß gegen europäische Grundrechte. Die Entscheidung, der zwölf Jahre rechtlicher Auseinandersetzung in unterschiedlichen Foren vorausgingen, zeichnet ein grelles Bild der von vernetzten Exekutiven dominierten „Neuen Weltordnung“. Sie zeigt indes auch einen Gerichtshof, der – vor der öffentlichen Aufmerksamkeit versteckt im Märchenland Luxemburg und nach Meinung mancher angeblich ohne die Legitimität und den Willen zu einer ernsthaften Grundrechtsrechtsprechung – zum bedeutenden Akteur in der Auseinandersetzung zwischen Freiheit und Sicherheit gereift ist.

EuGH entkafkaisiert globales Terrorbekämpfungs-Regime

Fünf Jahre nach seinem epochalen Kadi-Urteil zeigt der EuGH wenig Neigung, dem Kompromissdruck der Regierungen nachzugeben und seinen Anspruch, im globalen Antiterrorkampf mit europäischem Grundrechtsschutz querzuschießen, zurückzuschneiden. In seinem heutigen Urteil Kadi II hält er seine Herausforderung an die Weltgemeinschaft, selbst einen effektiven Rechtsschutz für Betroffene globaler Anti-Terrormaßnahmen zu entwickeln, aufrecht.

Kein Recht auf Whistleblowing für Anwälte

In diesen Zeiten der Fassungslosigkeit über das Ausmaß überwachungsstaatlicher Methoden im vermeintlichen Rechtsstaats-Paradies westlicher Demokratien verdienen Nachrichten über so genannte Whistleblower besondere Aufmerksamkeit - Leute wie Edward Snowden, die extreme persönliche Risiken auf sich nehmen, um Fälle staatlichen oder privaten Machtmissbrauchs öffentlich zu machen. Ob Maître Olivier Morice ein Whisteblower ist, weiß ich nicht. Jedenfalls scheint mir aber das Urteil, das der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte heute in seinem Fall veröffentlicht hat, für Anwälte als Whistleblower nichts Gutes zu bedeuten.