Grundrechtecharta ist österreichisches Verfassungsrecht
Stellt euch vor, das Bundesverfassungsgericht würde die EU-Grundrechtecharta für unmittelbar in Deutschland geltendes Verfassungsrecht erklären. Wenn Deutschland (in Umsetzung des Unionsrechts) dagegen verstößt, dann verstößt es gegen das Grundgesetz und wird in Karlsruhe aufgehoben – gegebenenfalls nach Vorlage nach Luxemburg, wenn es Zweifel bei der Auslegung gibt. Das ist schwer vorzustellen. Aber in Österreich hat der Verfassungsgerichtshof genau das getan (schon vor einigen Wochen, ehrlich gesagt, aber besser berichte ich spät als nie). Es ging um zwei Asylbewerber, deren Anträge auf Asyl ohne mündliche Verhandlung rechtskräftig abgelehnt worden waren, was sie als Verletzung ihres Rechts auf ein faires Verfahren nach ... continue reading
