Braucht der Fiskalpakt wirklich eine Zweidrittelmehrheit?
Aus dem Deutschen Bundestag hört man, dass der neue Fiskalpakt mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen werden solle. Eine kurze Überlegung dazu, warum dies geboten sein könnte, wirft auch ein bezeichnendes Blick auf die juristischen Konjunkturen der europäischen Integration. Grundsätzlich sollen völkerrechtliche Verpflichtungen einer bestimmten Wertigkeit durch ein parlamentarisches Zustimmungsgesetz verbindlich gemacht werden, so schreibt es Art. 59 Abs. 2 GG vor. Wenn die internationale Verpflichtung die Verfassung ändert, so könnte man meinen, müsste auch ein verfassungsänderndes Parlamentsgesetz mit qualifizierter Mehrheit entsprechend Art. 79 Abs. 2 GG beschlossen werden. Dieser Schluss ist aber keineswegs zwingend. Schließlich werden in diesem Fall auch andere ... continue reading
