Irland und der Fiskalpakt: Verfassungsrecht, das nicht Verfassungsrecht sein darf
Am Montag haben die EU-Regierungschefs ihren Fiskalpakt unter Dach und Fach gebracht. Ein größeres Problem dabei ist die Republik Irland, deren Verfassung unbequemerweise immer dann ein Referendum erfordert, wenn neue Souveränitätsrechte an die europäische Ebene übertragen werden. Dazu kommt, dass der Fiskalpakt in Art. 3 II von den Mitgliedsstaaten verlangt, eine Schuldenbremse in ihre Verfassungen aufzunehmen – und Verfassungsänderungen gehen nach Art. 46 der irischen Verfassung gleichfalls nur per Referendum. Referenden sind den Diplomaten und Eurokraten aber zutiefst zuwider, erstens weil sie schief gehen könnten, wie beim Lissabon-Vertrag ja schon geschehen, und zweitens überhaupt. Das Resultat ist eine Formulierung in ... continue reading
