Articles for category: Europa

Dissimilar Similarities

In the EU, most attention is paid to the judicial reforms underway in Hungary and Poland, which threaten judicial independence and the rule of law. The concurrent judicial reforms in Norway and Slovakia have received almost no attention. Although quite dissimilar to the former set, the latter underscore that institutional reforms cannot be viewed apart from their social and political settings.

LawRules #10: We need to talk about the European Convention on Human Rights

Europe is larger than the EU – and a European framework aiming at preserving basic rights and freedoms as well as rule of law safeguards has been in place for 70 years precisely this November: the European Convention on Human Rights. Today, we take a deeper look at the Convention and at the institutions that work to enforce it: The European Court of Human Rights and the Venice Commission of the Council of Europe. Are they capable of adding another layer of human rights and rule of law protection to the European legal framework? What kind of support do those institutions need in order to be able to fulfill their task? And how is their status today, 70 years after the European Convention on Human Rights has been signed?

EU-Finanzsanktionen für Rechtsstaatsverstöße

Seit Jahren fordern Politiker und Wissenschaftler einen Mechanismus zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit bei der Verwendung von EU-Mitteln. Ein Handeln der EU ist dringend, da sich die Lage der Rechtsstaatlichkeit, insbesondere in Polen und Ungarn weiter verschlechtert und die laufenden Verfahren nach Art. 7 EUV keine Wirkung zeigen. In Deutschland wird ein solcher Sanktionsmechanismus nicht zur Anwendung kommen.

Die Rückkehr der Jedi-Ritter?

Könnte man die finanziellen Covid-Hilfsmaßnahmen außerhalb des rechtlich-institutionellen Rahmens der EU vereinbaren – ohne Polen und Ungarn? Die Geschichte der europäischen Integration ist immer wieder von intergouvernementaler Zusammenarbeit jenseits des bestehenden Primärrechts vorangetrieben worden. Für die vorliegende Problemlage erscheint eine intergouvernementale Lösung zwar rechtlich möglich, sie erweist sich indessen aus nicht-rechtlichen Gründen als unbefriedigend.

Von der Ausnahme zum Alltäglichen

Das Sicherheitsrecht gilt als ebenso dynamisches wie instabiles Rechtsgebiet. Ein Grund hierfür ist, dass Sicherheitsgesetzgebung häufig anlassbezogen ist und auf Einzelereignisse reagiert. Die Spuren des Terroranschlags in Wien am 2.11.2020 waren kaum beseitigt, da legten sowohl die Österreichische Bundesregierung als auch die Europäische Kommission Entwürfe für neue Anti-Terror-Pakete vor. Beide Pakete sind weitere Bausteine einer Gesetzgebung, die auf konkrete Anlässe mit allgemeinen Gesetzen reagiert und auf diese Weise das Außergewöhnliche verallgemeinert, während das Normale denormalisiert wird.

Am Schutz orientiert

Gestern hat der EuGH über den Fall eines Syrers entschieden, der sich dem Wehrdienst durch Flucht entzogen hat. Der Gerichtshof argumentiert völker- und europarechtlich überzeugend und vor allem schutzorientiert – etwas, das der Rechtsprechung der meisten deutschen Oberverwaltungsgerichte/Verwaltungsgerichtshöfe und der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts oft fehlt.

Keine Verstärkte Zusammenarbeit zu Lasten aller

Das Aufbauinstrument „Next Generation Europe“ (NGEU) soll die EU-Mitgliedstaaten finanziell dabei unterstützen, die Folgen der Corona-Pandemie zu bewältigen. Zur Umsetzung ist ein Eigenmittelbeschluss erforderlich, über den der Rat einstimmig entscheiden muss und den die Mitgliedstaaten ratifizieren müssen (Art. 311 Abs. 3 AEUV). Ungarn und Polen haben allerdings zu erkennen gegeben, dass sie dieser Entscheidung (gegenwärtig) nicht zustimmen wollen. Dies hat zu politischen Forderungen im Europäischen Parlament geführt, NGEU im Wege der Verstärkten Zusammenarbeit umzusetzen. Die EU könne „das Veto von Ungarn und Polen umgehen“, heißt es etwa in der FAZ. Bei genauem Hinsehen erweist sich das als Trugschluss.

LawRules #9: We need to talk about Refugees and Migration Law

We need to talk about refugees and migration law. In discussions about these topics, refugees and migration policy are often being treated as the other of politics and policy. But the way states treat those seeking refuge and asylum on their territory is fundamentally a rule of law issue, and actually says a lot about the current state of the rule of law there: Are refugees able to enter a jurisdiction and apply for their right to asylum? Are due process obligations being observed? Do refugees have access to justice? Does the European migration law system work?

In zwei Stunden von Luxemburg nach Brüssel spazieren

Vor anderthalb Jahren gingen knapp 200.000 Menschen gegen die EU-Urheberrechtsreform auf die Straße. Stein des Anstoßes war Artikel 17 der Urheberrechtsrichtlinie, der bestimmte Online-Plattformen für die Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer:innen in Haftung nimmt. Um dem zu entgehen, müssen Plattformen auf Wunsch von Rechteinhaber:innen den Zugang zu deren Werken sperren. Die Befürchtung, dass auch legale Nutzungen den Uploadfiltern zum Opfer fallen werden, trieb die Menschen auf die Straße. Zwar sind die Proteste nach der Verabschiedung der Richtlinie zunächst verebbt, während die Mitgliedstaaten mit der komplizierten Aufgabe betraut sind, Artikel 17 in ihr nationales Urheberrecht zu überführen. Es wäre jedoch ein Fehler, die relative Ruhe als Zeichen für die Lösung der grundlegenden Probleme rund um Artikel 17 zu interpretieren. Der Konflikt wurde stattdessen nur von den Straßen in den Gerichtssaal getragen.

Würdeverletzungen haben ihren Preis

Es passiert nicht alle Tage, dass Deutschland in Straßburg verurteilt wird, schon gar nicht für die Verletzung des Folterverbots. Mit der Entscheidung Roth gegen Deutschland hat der Gerichtshof Ende Oktober genau das getan: Die pauschale Anordnung, dass Häftlinge sich entkleiden und einschließlich der normalerweise verdeckten Körperöffnungen durchsuchen lassen müssen (sog. strip searches), ist rechtswidrig und muss finanziell entschädigt werden. Im Zentrum steht dabei die Frage nach der Entschädigung bzw. dem Ersatz von immateriellen Schäden infolge einer erniedrigenden Behandlung. Hier zeigt die Argumentation des Europäischen Gerichtshofs wieder einmal: Der deutsche Amtshaftungsanspruch kann den von der Konvention geforderten wirksamen Rechtsschutz nicht ausreichend gewährleisten.