Articles for category: Frankreich

Deutsche und Französische Verwaltungs­gerichtsbarkeit im europäischen Mehrebenensystem: ein Interview mit JEAN-MARC SAUVÉ und KLAUS RENNERT

Wie die Verfassungsgerichte in Europa zusammenarbeiten, darüber gibt es eine breite und intensive Debatte - aber wie sieht es mit den obersten Verwaltungsgerichten aus? Die obersten Repräsentanten des deutschen Bundesverwaltungsgerichts und des französischen Conseil d'Etat geben im Verfassungsblog-Interview Auskunft über Stand und Möglichkeiten ihrer Zusammenarbeit.

Frankreich im Ausnahmezustand: Eine Verfassungsänderung à la française

Ein verfrühtes Weihnachtsgeschenk? Am 23. Dezember 2015 legte der französische Ministerrat den Vorschlag für die Aufnahme zweier neuer Artikel in die Verfassung vor. Sorgen bereitet vor allem die Konstitutionalisierung der Notstandsbefugnisse der Exekutive, die künftig in der Verfassung geregelt sein sollen. Insbesondere die weitreichenden polizeilichen Befugnisse führen zu einer Machtverschiebung zugunsten der Exekutive und stellen ein Einfallstor für schwerwiegende Beschränkungen von Rechtsstaatlichkeit und Grundrechten dar. Durch die Konstitutionalisierung des Notstands wird die (verfassungs-)gerichtliche Überprüfbarkeit der Maßnahmen deutlich eingeschränkt.

L’état d’urgence in the wake of the Paris attacks and its judicial aftermath

With the shock of the Paris attacks still fresh, further images started to flood the media in their immediate aftermath: Soldiers were not only seen boarding Rafale fighter jets but also patrolling the streets in France and Belgium, police raids were and are still conducted day and night throughout France, numerous arrests were made and even more people set under house arrest. Those internal executive measures in France are based on the déclaration de l’état d’urgence (in parts already discussed here). Now that the situation slightly calmed down, but with the state of emergency still enacted, the first administrative court decisions on those measures are in, deeming the police behavior just on all points.

Deutschlands Weg in den Kampf gegen den IS – ein Pflaster aus rechtlichen Stolpersteinen

Die Bundesregierung will Frankreich im Kampf gegen ISIS helfen. Rechtlich stützt die Bundesregierung die Mission im Kern auf drei Gründe: die UN-Sicherheitsratsresolution Nr. 2249 vom 20.11.2015, das Selbstverteidigungsrecht Frankreichs aus Art. 51 UNCh sowie die Beistandspflicht unter EU-Mitgliedern aus Art. 42 Abs. 7 EUV. Doch dieser anscheinend dreifach fundierte Weg in den Kampf gegen den Terror erweist sich als ein Pflaster aus rechtlichen Stolpersteinen. Völker-, europa- und verfassungsrechtlich ist die Rechtmäßigkeit des Vorgehens zweifelhaft.

Der Dschungel von Calais, der Conseil d’Etat und die Menschenwürde

Der Staat Frankreich muss das Flüchtlingscamp von Calais mit Trinkwasser und Toiletten versorgen. Das hat der Conseil d'Etat festgestellt: Als Garant des Verfassungsprinzip der Menschenwürde müsse der Staat dafür sorgen, dass niemand in unmenschlichen Bedingungen leben muss. Eine Entscheidung, die auch außerhalb Frankreichs Beachtung verdient.

Maßnahmen gegen den Terror: Frankreich nach den Anschlägen in Paris

Anfang letzter Woche hat der französische Präsident François Hollande vor dem versammelten Parlament seine Antwort auf die Anschläge in Paris formuliert. Einerseits soll der verhängte Ausnahmezustand um drei Monate verlängert und maßgeblich verschärft werden. Das Parlament hat ein entsprechendes Gesetz bereits angenommen. Andererseits beabsichtigt Hollande die Verfassung zu ändern, um einer „neuen Art von Krieg“ gerecht werden zu können. Ziel sei es, ein „régime civil d'état de crise“ zu schaffen, welches die nationale Sicherheit garantieren könne, ohne darüber hinaus die libertés publiques unnötig einschränken zu müssen. Was hat Frankreich genau vor, und was steht verfassungsrechtlich auf dem Spiel?

Awakening dormant law – or the invocation of the European mutual assistance clause after the Paris attacks

After the terrorist attacks of November 13th, France has invoked the mutual assistance clause in the European Treaty. What does this clause actually imply? The short answer to this question is that nobody precisely knows. The statement made by the French Defence Minister on 17 November qualified the invocation of Article 42(7) TEU as a mainly political act – implying that it is symbolic in nature. This, however, is not the whole story. France is requesting her European neighbours to stand united against external security threats – not only by declaratory statements, but by concrete military commitments. This demand, in turn, will impact on the future course of European security and defence, a policy which France has always been keen to enhance.

Der Europäische Beistandsfall als Katalysator für eine Militarisierung der Europäischen Außenpolitik?

Wenn ein EU-Mitgliedsstaat angegriffen wird, dann schulden ihm alle anderen Mitgliedsstaaten „alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung“. Dieser so genannte Beistandsfall war bisher bloße Theorie – doch jetzt hat Frankreich ihn erstmals aktiviert. Die anderen Mitgliedsstaaten, u.a. Deutschland, reagierten zwar im Wortlaut vage, aber im Grunde zustimmend. Frankreich schwebt dabei insbesondere (zumindest mittelbare) militärische Unterstützung im Kampf gegen IS vor. Dies könnte die Union tiefgreifend verändern, wenn die Aktivierung der Beistandsklausel die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der Europäischen Union militarisiert.

Dieudonné before the Strasbourg Court: Negationism isn’t freedom of expression

Satire is protected by the right to freedom of expression. Holocaust denial is not. This is the bottom line of yesterday’s decision by the European Court of Human Rights in the case of the French comedian Dieudonné M’Bala M’Bala, notorious for his frequent run-ins with French courts for antisemitic speech, defamation, or advocation of terrorism, and also known for his political involvement with right-wing extremists.

Luxemburg rüttelt an Wohnsitzauflage für Flüchtlinge

Bürgerkriegsflüchtlingen, die internationalen Schutz genießen und Sozialhilfe beziehen, wird in Deutschland von den Behörden ein verbindlicher Wohnsitz zugewiesen. Das, so Generalanwalt Cruz Villalón in seiner wohl letzten Amtshandlung, dürfte so pauschal europarechtswidrig sein: Flüchtlinge dürfen nicht nach ihrem Rechtsstatus diskriminiert werden, und das bloße Ziel, die Belastung der Kommunen besser zu verteilen, rechtfertige eine solche Ungleichbehandlung nicht. Und das ist im Schatten des epochalen "Schrems"-Urteils nur eine von vielen weit reichenden Luxemburger Neuigkeiten dieses denkwürdigen Tages.