Articles for category: Germany

Ein »konstitutioneller Wumms« für den Straßenbau

Ein Vorschlag aus FDP-Kreisen sorgt seit Anfang Oktober für verfassungsrechtliches Stirnrunzeln: Durch die Einführung eines neuen Staatsziels „Verkehrsinfrastruktur“ im Grundgesetz soll eine schnellere Umsetzung von Infrastrukturvorhaben ermöglicht werden. Bei näherer Betrachtung entpuppt sich die Idee bestenfalls als Symbolpolitik, tatsächlich aber wohl als Fördermaßnahme für klimaschädliche Verkehrsinfrastruktur.

Alles auf Anfang oder weiter so?

Bei der Wahlprüfung durch das Parlament und durch die Verfassungsgerichte stellt sich nicht nur die Frage, wie stabil ein Parlament gehalten werden muss, sondern auch umgekehrt, in welchem Maße Wahlen noch die Überzeugungskraft besitzen, tatsächlich demokratische Legitimation zu stiften. Je öfter nämlich offensichtliche Rechtsverstöße bei der Wahl durch die Besonderheiten des Wahlprüfungsverfahrens vollkommen folgenlos bleiben, desto stärker werden Zweifel daran genährt, ob es bei der Wahl überhaupt mit rechten Dingen zugeht und nach demokratischen Regeln gespielt wird.

Innere Geschlossenheit um jeden Preis

Am 29. August 2022 sprach Bundeskanzler Olaf Scholz an der Karls-Universität in Prag über seine europapolitische Zukunftsvision. Auf der Grundlage des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs auf die Ukraine stellte er vier Grundüberlegungen vor, welche sich mit den Begriffen Erweiterung der Europäischen Union, Souveränität, Einigkeit und Wertefundament zusammenfassen lassen. Während sein Plädoyer für die eine erweiterte, souveräne und nach innen geschlossene EU entschlossen und energisch wirkte, blieben seine Ausführungen zum Wertefundament der EU erstaunlich knapp. Weder ging er konkret auf die schwerwiegenden Rechtsstaatlichkeitsprobleme in Polen und Ungarn ein, auf die die Europäische Kommission in ihren neusten Rule of Law Reports erneut hinwies. Noch erscheinen seine Vorschläge zur Abstellung bestehender rechtsstaatlicher Defizite in allen Mitgliedsstaaten überzeugend.

Masernimpfpflicht: Zur Notwendigkeit einer Debatte über die Grenzen des (bislang) erlaubten Risikos

Die Einführung einer Masernimpfpflicht für bestimmte Personenkreise markiert ein neuerliches Nachgeben gegenüber einem Zeitgeist, der immer weniger bereit ist, selbst altbekannte Gesundheitsrisiken zu tolerieren. Das Bundesverfassungsgericht gebietet dem keinen Einhalt – im Gegenteil. Als Gesellschaft sollten wir hierüber sprechen, zumal alles andere als ausgemacht ist, dass eben jene gesundheitsbezogene Risikoaversion mehr ist als ein medial getriebener Trend, dessen Akteure das kritische Fragen – gerade auch hinsichtlich vermeintlich uneingeschränkt feststehender naturwissenschaftlicher Wahrheiten – verlernt haben.

Das Problem um § 216 StGB

Eine Frau spritzt ihrem schwer erkrankten Ehemann eine tödlich wirkende Insulindosis und macht sich deswegen nicht strafbar. Der BGH ist der Auffassung, dass es sich um eine straflose Beihilfe zum Suizid handelt, weil der Verstorbene bis zuletzt das Geschehen beherrscht habe. Im Fokus des Urteils steht damit die Strafvorschrift der Tötung auf Verlangen (§ 216 StGB), deren Verfassungsmäßigkeit vom Senat vorsichtig angezweifelt wird. Die aktuelle parlamentarische Debatte beschäftigt sich währenddessen mit anderen Themen. Wenn der BGH eine aktive Tötungshandlung in eine straflose Suizidhilfe umdeutet, um eine gerechte Entscheidung herbeiführen zu können, sollte der Gesetzgeber das zum Anlass nehmen, § 216 StGB verfassungskonform auszugestalten.

Atomausstieg? – nein danke!

Täglich wird das Schreckensszenario an die Wand gemalt: Deutschland friert im Winter aufgrund mangelnden Gases. Daher häufen sich in den letzten Wochen die Forderungen, die drei verbleibenden AKW nicht wie geplant mit Ablauf des Jahres abzuschalten und somit doch nicht den geplanten Ausstieg aus der Atomenergie zu vollziehen. Der aktuelle Atomausstieg ist ein komplexes Konstrukt der vergangenen zwei Jahrzehnte. Der Weg zu dem heutigen Kompromiss führte aufgrund der Verletzung rechtsstaatlicher Grundsätze und von Art. 14 GG zu mehreren Fingerzeigen aus Karlsruhe. Nun droht durch eine überhastete Änderung des Atomgesetzes dieses fein austarierte Verhältnis zwischen Energiesicherheit, Umsetzung des Willens der Bevölkerung sowie der Grundrechtspositionen der AKW Betreiberfirmen ins Wanken zu geraten.

Welche Probleme das Cannabiskontrollgesetz lösen muss

Die Totallegalisierung von Cannabis in Deutschland schreitet rasch voran. In der zweiten Jahreshälfte will die Regierung einen Gesetzentwurf zum Cannabiskontrollgesetz präsentieren. Dieser wird mit Spannung erwartet, nicht nur von den vielen Lobbyisten und Investoren, die sich auf einen neuen Milliardenmarkt freuen. Auch die vielen deutschen Cannabiskonsumenten wollen verständlicherweise endlich Rechtssicherheit und Freiheit vor Strafverfolgung. Die Bundesregierung muss allerdings noch eine Reihe von offenen Fragen klären, bevor sie das Cannabiskontrollgesetz präsentieren kann.

Das Bundesverfassungsgericht, die Bundesregierung und der Interorganrespekt

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe beschied dem BVerfG mit Beschluss vom 14. Juni 2022, dass seine Pressestelle Fragen einer Bild-Journalistin zu einem gemeinsamen Abendessen von Verfassungsrichterinnen und -richtern und Mitgliedern der Bundesregierung hätte beantworten müssen. Auch in der öffentlichen Diskussion ist der undurchsichtige Umgang mit den journalistischen Nachfragen auf Kritik gestoßen, gerät er doch mit dem eigenen Anspruch des Gerichts auf Transparenz in Konflikt. Der informelle Charakter des Abendessens provoziert indes eine gewisse Öffentlichkeitsdistanz. Grund genug, um diese Praxis zu hinterfragen.

Weder Burnout-Attest noch Jodel-Diplom

Wer sich anschickt, ein System zu ändern, das in seinen wesentlichen Zügen seit 153 Jahren unverändert geblieben ist und dessen Einführung damit länger zurück liegt als die Gründung des Deutschen Reiches im Spiegelsaal von Versailles, der muss mit Abwehrreflexen rechnen. Denn spricht nicht gerade diese hervorstechende Beständigkeit der juristischen Ausbildung für die Beibehaltung des jetzigen Systems? So schlecht kann etwas, das schon immer so gemacht wurde, ja nicht sein. Oder? Eine Erwiderung an den am 29.06.2022 in der FAZ erschienenen Artikel „Der Bachelor ist ein Loser-Abschluss“ von Tiziana Chiusi.