Articles for category: Germany

Kontinuität womit? Alternativlos wozu?

Review Essay
Die Behördenforschung ist etwas in die Jahre gekommen. Vielleicht hat sie sogar ihren Zenit überschritten und wir müssen über neue, innovative(re) Formate nachdenken. Ist der ersten Untersuchung zur NS-Vergangenheit des Auswärtigen Amts noch sehr viel Aufmerksamkeit zuteilgeworden, haben spätere Untersuchungen, auch die zur Rosenburg, dem damaligen Sitz des Bundesjustizministeriums, weit weniger Aufmerksamkeit erfahren.

»Juridified« Control

I argue that there should be a greater separation of powers with regard to foreign deployments than has been the case to date. In addition to the actors who have so far been primarily involved in decisions on foreign deployments – the German Federal Government and Bundestag – the German Federal Constitutional Court should also be given a clearer basis of responsibility for clarifying constitutional issues that have arisen. In this way, the constitutional framework can be made more concrete and strengthened in the long term.

The End of Germany’s Strategic Restraint

In a special session of the German Bundestag on February 27, 2022, on the occasion of the Russian invasion of Ukraine, the federal government announced nothing less than a realignment of the Federal Republic of Germany's long-standing security and defense policy principles. The decisions taken by the Government replaced the "culture of strategic restraint" that had for decades characterized German decision-making in foreign, security and defense policy with a more active, independent and robust foreign policy role.

Vorläufig teilweise verfassungskonform

Das Ende der „größten Verfassungsbeschwerde der Geschichte“ kommt recht unspektakulär daher: Fast fünfeinhalb Jahre nach der mündlichen Verhandlung über eine einstweiligen Anordnung zum Comprehensive Economic and Trade Agreement (CETA) zwischen Kanada und der EU erklärte das Bundesverfassungsgericht mit seinem am 15. März 2022 veröffentlichten Beschluss vom 9. Februar 2022 die drei Verfassungsbeschwerden und den Organstreit der Fraktion Die Linke für teilweise unzulässig und im Übrigen unbegründet. Gerade einmal 29 Randnummern benötigte der Zweite Senat für die Begründetheitsprüfung, die damit in Anbetracht der Bedeutung des Verfahrens nicht nur recht knapp, sondern sogar etwas kürzer als die Folgenabwägung im Rahmen der einstweiligen Anordnung ausfiel.

Kette ins nichts?

Noch immer sind deutscher und europäischer Gesetzgeber dabei, die digitale Plattformökonomie juristisch einzuhegen. Im Umgang mit der Blockchain besteht nun die Gefahr, dass sich das alte Muster aus blauäugiger Begeisterung mit anschließendem Erstaunen wiederholt. Sie müssen aber nicht nur zivilrechtlich dogmatisiert, sondern auch öffentlich-rechtlich reguliert werden. Es drohen sonst Gefahren für den Rechtsschutz im digitalen Raum, den man gerade zu zivilisieren begonnen hat.

Die Relevanz der inneren Einstellung

In der jüngeren Vergangenheit trat die freiheitliche demokratische Grundordnung insbesondere wegen diverser Äußerungen von Beamt:innen verstärkt in den Mittelpunkt der Berichtserstattung. In all diesen Konstellationen geht es um verbale, schriftliche oder über die sozialen Netzwerke verbreitete Äußerungen von Staatsdiener:innen, die Zweifel an deren Bekenntnis zur freiheitliche demokratische Grundordnung hervorrufen, oder sogar gegen diese gerichtet sind. Jedenfalls in den Fällen, in denen eine Äußerung nicht eindeutig als rassistisch oder rechtsextrem einzuordnen ist, kommt es auf die innere Einstellung der sich äußernden Person an.

Objektivitätsillusionen des Verfassungsrechts

In der Diskussion zwischen Ute Sacksofsky und Klaus Ferdinand Gärditz, an der sich jetzt auch Hans Peter Bull beteiligt hat, treffen zwei grundsätzlich unterschiedliche Weltverständnisse aufeinander. Gärditz nähert sich der Welt und dem in ihr zu beobachtenden Geschehen mit der Konstruktion einer eindeutigen Dichotomie. Für subjektives Empfinden, subjektive Weltdeutungen und Selbstverständnisse ist kein Raum. Die kulturtheoretisch sensibilisierte Sichtweise Ute Sacksofskys hingegen entwirft eine vollständig andere Welt.

Lektion erteilt, Lektion gelernt

Für letztes Jahr angekündigt, gestern veröffentlicht: die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat über die Verfassungsbeschwerde von Renate Künast entschieden, mit der sie zivilrechtliche Urteile des Landgerichts und Kammergerichts Berlin angriff. Konkret ging es um 22 Facebook Kommentare, gegen deren Autor:innen Künast Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche durchsetzen wollte. Die Entscheidung lässt hoffen, dass Fachgerichte im Umgang mit (sexualisierter) Hassrede sorgfältiger arbeiten.

Allgemeine Impfpflicht – ein kleiner Piks, ein großes verfassungsrechtliches Problem

Wir alle haben die Nase voll von der Pandemie. Je erschöpfter wir sind, desto dringender ist der Wunsch nach einem Wundermittel, das der Pandemie ein Ende bereitet. Doch Impfpflichten sind verfassungsrechtlich nur in engen Grenzen zulässig. In der aktuellen Situation werden diese engen Grenzen verfehlt. Eine Impfpflicht ist kein verfassungsrechtlich zulässiger Weg aus der Pandemie.