„Ich bin nicht Stiller!“: Sexuelle Identität lässt sich nicht amtlich feststellen
Homosexuelle, denen in ihrer Heimat Verfolgung droht, können in der EU Asyl beantragen. Aber was, wenn die Behörden ihnen die Homosexualität nicht glauben? Dazu ist ein Verfahren beim EuGH anhängig. Generalanwältin Sharpston nimmt in ihren Schlussanträgen die Praxis, Homosexualität amtlich feststellen zu lassen, nach allen Regeln der Kunst auseinander.
