Adoptionsrecht: Karlsruhe-Straßburger Synchronschwimmen
Am Dienstag stellt sich heraus, ob homosexuelle Paare ein Recht darauf haben, dass der eine Partner das Kind des anderen adoptieren darf. Und zwar gleich doppelt. Erst in Karlsruhe, und dann in Straßburg. Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts will am 19. Februar sein Urteil zur Sukzessivadoption verkünden. Dazu hatte es im Dezember eine mündliche Verhandlung und jede Menge Presseberichterstattung gegeben. Karlsruhe, da waren sich eigentlich alle einig, wird die Regelung, wonach Hetero-Ehepartner die Adoptivkinder ihres Partners adoptieren dürfen und Homo-Partner nicht, am Gleichheitsgrundsatz scheitern lassen. Nun trifft es sich, dass auch der EGMR in Straßburg einen ähnlich gelagerten Fall zu ... continue reading
