Articles for category: Regionen

Von tragenden Gründen und abstrakter Gefahr

Christoph Möllers und Matthias Hong debattieren im Verfassungsblog über die Frage, ob der Erste Senat in dem jüngst durch Beschluss abgeschlossenen Kopftuch-Verfahren nach § 16 BVerfGG eine Plenarentscheidung hätte erwirken müssen. Ich möchte im Lichte ihrer Debatte noch einmal einen Blick auf die Argumentation des Zweiten Senats von 2003 werfen und schauen, welche Ausführungen zur Verbotsmöglichkeit religiös akzentuierter Kleidung für das Lehrpersonal bei abstrakten Gefahren für kollidierende Verfassungsgüter wirklich tragend oder nicht tragend sind.

Enteignung der Sparer im Namen der Geldwäsche? Anmerkungen zu dem in Frankreich geplanten Barzahlungsverbot

Die EZB verfolgt bekanntlich derzeit eine gegen eine tatsächliche oder vermeintliche Deflation im Euroraum gerichtete Politik. Die Niedrigzinspolitik stößt indes an Grenzen, solange sich die Bürgerinnen und Bürger der Negativverzinsung durch Flucht ins Bargeld entziehen können. Ein radikales Bargeldverbot wäre selbst in Zeiten „alternativloser Euro-Rettungspolitik“ kaum durchsetzbar. Weitgehend unangreifbar erscheint dagegen der unbestritten legitime Kampf gegen die Geldwäsche und die Finanzierung des Terrorismus. Frankreich plant ab Herbst 2015 Barzahlungen massiv einzuschränken. Diese Pläne werfen mindestens drei grundsätzliche währungsverfassungs- und grundrechtliche Fragen auf.

Sicher, es geht um Verfassungsrecht: zu obiter dicta und »stare decisis«

War für den jüngsten Kopftuch-Fall eigentlich das Plenum zuständig? Mein Vorschlag, diese Frage zu verneinen, weil die neue Entscheidung nicht von tragenden Gründen der alten abweicht, überzeugt Christoph Möllers nicht: Ihm ist diese Antwort zu schlicht, um wahr zu sein. Warum soll aber nicht auch mal die schlichte Antwort letztlich die richtige sein?

Two Tales of Two Courts: zum Kopftuch-Beschluss und dem »horror pleni«

Christoph Möllers hat auf diesem Blog jüngst die Frage aufgeworfen, ob der aktuelle Kopftuch-Beschluss des Ersten Senats des BVerfG dem des Zweiten Senats nicht nur widerspricht, sondern womöglich obendrein gegen die Pflicht verstößt, die strittigen Fragen vor dem Großen Senat klären zu lassen. Doch dies würde voraussetzen, dass der Erste Senat von tragenden Gründen des Beschlusses des Zweiten Senats abgewichen ist - und das ist nicht der Fall.

Turning point: maintaining the independence of the European Court of Human Rights

2015 is a crucial year for the European Court of Human Rights: a new president will be elected, a major number of judges will be replaced. One can argue that the Court is going through a turning point in its history. The perceived independence of the Court is a key to its legitimacy, while proper, transparent and clear procedure of selection of judges is a basic requirement of such independence. The most crucial stage of the process is clearly the national round of selection of candidates. It should have clear and foreseeable rules, the information about the competition should be broadly available and the selection committee should be independent from the executives. In practice, however, this first stage is the most problematic.

Von blinden Männern und Elefanten: was kann und sollte die Rechtswissenschaft gegen die »Desintegration« Europas tun?

Wie weit darf man / muss man als Europarechtler für Europa auf die Barrikaden gehen, vielleicht auch nur im übertragenen Sinne, wenn und soweit die Europäische Union und das europäische Verfassungsrecht in Gefahr sind? Vor der Hintergrundfolie einer Vergewisserung über die Rolle der Wissenschaft vom Europäischen Verfassungsrecht in europäischen Krisenzeiten möchte ich diese Frage in zwei Schritten behandeln. In einem ersten Schritt will ich prüfen, was es mit europäischen Desintegrationsprozessen auf sich haben könnte. In einem zweiten Schritt will ich verschiedene Ebenen der Herausforderungen für die Rechtswissenschaft, namentlich der Europarechtswissenschaft, in den Blick nehmen. Es wird sich zeigen, dass das Hantieren mit Desintegrationskonzepten gegenüber anderen Ansätzen nur begrenzten Mehrwert verspricht.

Of Blind Men, Elephants and European Disintegration – What could and what should legal academics do against the »disintegration« of Europe?

In how far is a European law scholar justified, or even obliged to man the barricades, even if only in a metaphorical sense, if and as far as the European Union and European Constitutional Law are in peril? Against the backdrop of clarifying the role of science of European constitutional law in times of European crisis, I would like to deal with the initial question in two separate steps. As a first step, I seek to explore what is behind the process of European “disintegration”. In a second step, I will then look at different levels of challenges that legal science, namely European legal science, is currently facing. It will then become evident that the employment of concepts of disintegration is not considerably more rewarding compared to other approaches.