Von der Freiheit, sein Kind daheim zur Welt zu bringen
Wer es erlebt hat, wird mir zustimmen: Es gibt kaum einen intimeren, mächtigeren, das Innerste buchstäblich nach außen kehrenderen Moment im Leben als die Geburt des eigenen Kindes. Bis zu welcher Grenze ist es dem Staat erlaubt, diesen Moment unter seine fürsorgliche Kontrolle zu bringen, zu meiner und meines Kindes Sicherheit, notfalls auch gegen meinen Willen? Diese Frage sucht der EGMR heute in zwei tschechischen Fällen zu beantworten. Er plagt sich erkennbar dabei, springt aber im Ergebnis der Mutter und ihrer Freiheit, vor, während und nach der Geburt über sich selbst und über ihr Kind zu bestimmen, zur Seite.
