Articles for category: Regionen

Was tun gegen den Feind in den eigenen Reihen?

Die Angst vor dem Terror hat eine neue Qualität, seit bekannt geworden ist, dass auch deutsche Staatsbürger als Dschihadisten für den IS kämpfen. Führende CDU Politiker schlagen vor, das Problem der deutschen Dschihadisten zu lösen, indem man das Wörtchen „deutsch“ streicht: Durch den Entzug der deutschen Staatsbürgerschaft. Dahinter steckt eine geistige Haltung, die in der Verfassungsordnung der Bundesrepublik Deutschland nicht vorgesehen ist, faktisch aber vielleicht immer existiert hat und durch die beispiellose Bedrohung des Terrorismus an die Oberfläche geschwemmt worden ist: die Einteilung von Menschen in Freund und Feind, in Bürger und Nicht-Bürger.

Darf es ein bisschen mehr sein? Gleichheit und Verfassungsidentität vor dem EuGH

Die EU schützt die Verfassungsidentität der Mitgliedsstaaten. Diese Verpflichtung hat auch im OMT-Beschluss des BVerfG eine Rolle gespielt. Der EuGH hat das Potential dieser Norm bisher nicht ansatzweise ausgeschöpft. Das gilt auch für den Vorzeigefall aus der Luxemburger Rechtsprechung hierzu: Schutz der Gleichheit steht hier im Vordergrund, und Gleichheit ist der Gegenspieler jeder lokalen und regionalen Identität.

Populismus, oder was wir sagen, wenn wir Wir sagen

"Die Stunde der Populisten" hört die FAZ schlagen und wirbt in ihrem Leitartikel dafür, die Ängste dieser Leute ernst zu nehmen, ohne natürlich gleich ihre "schlichten und brachialen Lösungen" zu übernehmen. Das greift einerseits zu kurz und geht andererseits zu weit.

Wie Verfassungsgerichte miteinander reden: Das Potential des Vorlageverfahrens für Europas pluralistischen Verfassungsverbund

Vor nicht allzu langer Zeit war die Diskussion zum Verhältnis zwischen dem EuGH und nationalen Verfassungsgerichten bestimmt von Fragen nach dem Vorrang und der Letztentscheidungskompetenz. Das Vorlageverfahren wurde bei dieser Diskussion meist nur am Rande erwähnt. Das Terrain hat sich geändert. Das jedenfalls suggeriert eine mit Spannung erwartete Rede, die der Vizepräsident des Gerichtshofs der Europäischen Union, Koen Lenaerts, am letzten Montag an der Humboldt-Universität zu Berlin gehalten hat.

How Constitutional Courts talk to each other: The Potential of the Preliminary Reference Procedure for Europe’s pluralist Verfassungsverbund

Vor nicht allzu langer Zeit war die Diskussion zum Verhältnis zwischen dem EuGH und nationalen Verfassungsgerichten bestimmt von Fragen nach dem Vorrang und der Letztentscheidungskompetenz. Das Vorlageverfahren wurde bei dieser Diskussion meist nur am Rande erwähnt. Das Terrain hat sich geändert. Das jedenfalls suggeriert eine mit Spannung erwartete Rede, die der Vizepräsident des Gerichtshofs der Europäischen Union, Koen Lenaerts, am letzten Montag an der Humboldt-Universität zu Berlin gehalten hat.

The European Court of Human Rights and the Armed Conflict between Russia and Ukraine

The European Court of Human Rights has announced that it has communicated to the government of Russia two inter-state complaints that the Ukraine has brought against it concerning the events that took place in the Crimea and the Eastern regions of Ukraine (‘the Donbas’) in the spring and summer of 2014. It seems that the ongoing conflict in Ukraine will pose a number of complex normative questions to the Court.

Rottmanns Leiden oder Lehrbuch des Befangenheitsrechts

Wenn Juristen den Namen "Rottmann" erwähnen, denkt man heutzutage als erstes an Luxemburg, nicht an Karlsruhe. Das war mal anders. Joachim Rottmann, der vor wenigen Tagen im Alter von 89 Jahren verstorben ist, war in den 70er Jahren ein Richter im Zweiten Senat. Mit seinem Namen verbindet sich eine der verworrensten und bizarrsten Episoden in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts.

Beim Geld hört die Freiheit nicht auf – Kirchliche Freiheit und staatliche Finanzierung

Ein vergangene Woche bekannt gewordener Beschluss des BVerfG hat die Diskussion um die Loyalitätsobliegenheiten kirchlicher Arbeitnehmer wieder genährt, und damit auch die um deren Grenzen angesichts staatlicher Finanzierung. Eins gerät dabei aber leicht aus dem Blickfeld: Staatliche Finanzierung führt nicht zur Bindung kirchlicher Freiheit, sondern soll deren Betätigung stärken. Monopolstrukturen ist mit einem Rückzug vom Rückzug des Staates zu begegnen.