Articles for category: Regionen

„The CJEU is about to reinvent itself“

Indra Spiecker genannt Döhmann, Datenschutzexpertin von der Universität Frankfurt, im Verfassungsblog-Interview zum Google-Urteil des Europäischen Gerichtshofs, zu den Auswirkungen auf Meinungs- und Informationsfreiheit und zur neuen Rolle des EuGH im institutionellen Gefüge der Europäischen Union.

Google – nur just another Grundrechtsträger?

Das epochale Urteil des Europäischen Gerichtshofs gestern, dass man das Bild, das Google bei der Namenssuche von einem zeichnet, nicht widerstandslos hinnehmen muss, ist bei den Kolleginnen und Kollegen aus der Netzpolitik- und Internetrecht-Community überhaupt nicht gut angekommen. Was vor allem für Irritation sorgt, ist die Frage, was mit den wirtschaftlichen Interessen der Suchmaschinenbetreiber, der Informationsfreiheit der Öffentlichkeit und der Meinungsfreiheit derer ist, deren Artikel und Blogposts dann nicht mehr auffindbar sind. Nico Härting warnt, dass künftig Prominente missliebige Berichterstattung aus den Suchmaschinenlisten tilgen könnten. Thomas Stadler sieht in der Entscheidung eine andere „Spielart von Netzsperren“ und mit der Meinungs- und ... continue reading

Imagining judges in a written UK Constitution

The tide of interest (among those who care about these things) in the idea of a written, codified constitution for the United Kingdom rises and falls. At the moment the tide is quite high, but certainly not high enough to flow into the estuaries of government policy making. In 2010, Richard Gordon QC —a public law scholar-practitioner at Brick Court Chambers, London —wrote a book length blue print for a codified constitution (though expressing himself tentatively in terms of aiming to stimulate a debate). In Repairing British Politics, he rejects parliamentary supremacy as a defining principle and envisages judges having ... continue reading

Internationaler Investitionsschutz und Verfassungsrecht

Die Diskussionen um das Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaftsabkommen (TTIP) zwischen der EU und den USA fokussieren häufig in erster Linie auf die konkrete Ausgestaltung der materiell-rechtlichen und prozessualen Regelungen des Investitionskapitels. Führt die Formulierung des Grundsatzes billiger und gerechter Behandlung zu einem angemessenen Ausgleich von Investoreninteressen und staatlichen Regulierungsinteressen? Schiedsgerichtsbarkeit: ja oder nein? Wird die Öffentlichkeit an Schiedsverfahren angemessen beteiligt? Werden Interessenkonflikte bei Schiedsrichtern effektiv verhindert? Ist die Behandlung der Verfahrenskosten adäquat? Weniger im Zentrum steht die Frage, an welchem Maßstab die künftige EU-Investitionsschutzpolitik zu messen ist und woran sich Reformbestrebungen im Investitionsrecht orientieren sollten. Geht es rein um außenwirtschaftliche Opportunität? Oder spielen nicht, wie im Folgenden argumentiert, Wertungen des Verfassungsrechts von Union und Mitgliedstaaten eine bedeutende Rolle?

Zur falschen Zeit am falschen Ort – Reform des Investitionsrechts auf Abwegen

Eine im Umfang einzigartige wechselseitige Investitionstätigkeit prägt seit Jahrzehnten die transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen. Sie hat sich über die Jahre als wesentlich problemloser erwiesen als der Handel, der mit dem Vorhaben einer transatlantischen Handels- und Investitionsinitiative (TTIP) in vieler Hinsicht erleichtert werden kann. Das kann man von dem Investitionskapitel in dem jetzt verhandelten Abkommen kaum sagen.

TTIP und Verfassungsrecht

Die Verpflichtung der Staaten zur „gerechten und billigen Behandlung“ der Investitionen aus dem Ausland und die Unterwerfung des Staates unter Schiedsgerichte, die von den Investoren selbst angerufen werden und den Staat zu Entschädigungen verurteilen können, widerspricht mehrfach dem deutschen Grundgesetz. Sie bringen die demokratisch begründete Staatsgewalt unter Fremdbestimmung (1), verdrehen die Garantie des Rechtsweges (2), zwingen den Staat zur Ausländerprivilegierung und Inländerdiskriminierung (3) und enthalten eine Selbstermächtigung der Europäischen Union (EU), die dieser nach den EU-Verträgen nicht zusteht (4). Auch mit dem Verfassungsrecht anderer Staaten, namentlich dem der USA, dürften sie nicht vereinbar sein (5).

Straßburg verschafft sich mehr Durchschlagskraft

Es kommt nicht jeden Tag vor, dass ein Gerichtsurteil von der Richterbank aus in den Urteilsgründen als "wichtigster Beitrag zum Frieden in Europa in der Geschichte des Gerichts" und Beginn einer "neuen Ära in der Durchsetzung der Menschenrechte" gefeiert wird. So geschehen heute in Straßburg anlässlich der Entscheidung der Großen Kammer des EGMR, die Türkei zu verurteilen, Zypern 90 Millionen Euro zu zahlen, um damit griechisch-zypriotische Opfer türkischer Repressalien bei der Besetzung von Nordzypern 1974 zu entschädigen.