Wider die Mär vom Grundrechtsblinden: Der EuGH und die Vorratsdatenspeicherung
Er kann es also doch. Dieser Gedanke mag zahlreichen Beobachtern in aufatmender Erleichterung durch den Kopf gegangen sein, als der Europäische Gerichtshof gestern Vormittag die Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung in einem lange erwarteten Grundsatzurteil für nichtig erklärte. Das Urteil ist ein Meilenstein für den europäischen Grundrechtsschutz. Mit ihm tritt die Große Kammer dem Narrativ vom grundrechtsblinden EuGH entgegen.
