Articles for category: Regionen

Wider die Mär vom Grundrechtsblinden: Der EuGH und die Vorratsdatenspeicherung

Er kann es also doch. Dieser Gedanke mag zahlreichen Beobachtern in aufatmender Erleichterung durch den Kopf gegangen sein, als der Europäische Gerichtshof gestern Vormittag die Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung in einem lange erwarteten Grundsatzurteil für nichtig erklärte. Das Urteil ist ein Meilenstein für den europäischen Grundrechtsschutz. Mit ihm tritt die Große Kammer dem Narrativ vom grundrechtsblinden EuGH entgegen.

Arbeitskampfrecht: Karlsruhe und Straßburg wollen sich nicht einmischen

Die Rolle des Staates im Arbeitskampf kann man vielleicht mit dem Veranstalter eines Boxkampfs vergleichen: Er legt die Regeln fest, misst und überwacht das Kampfgewicht und stellt den Ringrichter. Er geht auch dazwischen, wenn eine Seite plötzlich eine Eisenstange rausholt. Aber ansonsten hält er sich aus dem Kampf raus. Wenn eine Seite zu Boden zu gehen droht, weil die andere dauernd ihre Deckung durchbricht, darf sie nicht auf seine Hilfe zählen. Auch wenn es noch so wehtut. In dieser Weise hat sich jetzt auch das Bundesverfassungsgericht im Streit um gewerkschaftliche „Flashmob“-Aktionen positioniert. Die Gewerkschaft Verdi hatte 2007 in einem Einzelhandels-Streik ... continue reading

Doppelschlag: Zwei Europa-Gerichte gegen Ungarn

Kurz nach Viktor Orbáns spektakulärem Wahltriumph bekommt die ungarische Regierung Post aus Luxemburg und aus Straßburg, beides am gleichen Tag: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verurteilt sie, weil sie den Datenschutzbeauftragten vorzeitig aus dem Amt gedrängt und damit seine Unabhängigkeit verletzt hat. Und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) steigt ihr wegen der Art und Weise auf Dach, wie sie sich die Kirchen im Land finanziell gefügig zu machen versucht. Beides sind nur zwei von vielen Beispielen, die Experten wie Kim Lane Scheppele als Belege zusammengetragen haben, wie in Orbáns Ungarn mit Rechtsstaatlichkeit und Grundrechten umgesprungen wird. Ich habe jetzt keine ... continue reading

EU-weiter Konsens über Standards von Privatheit und Datenschutz ist möglich

Der EuGH gibt mit seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung auch einen wichtigen Hinweis zur aktuelleren Diskussion um NSA und GCHQ: So zeigt sich, dass es durchaus einen EU-weiten Konsens geben kann über Standards von Privatheit und Datenschutz. Auch Richter aus Staaten, die mehr und aktuellere Erfahrungen mit Terrorismus haben als die Deutschen, tragen das Urteil offenbar mit. Zum anderen ist für den EuGH ein Kriterium, ob die Daten auf Unionsgebiet gespeichert werden. Das richtet sich gegen NSA und USA.

Auf Facebookstreife: polizeiliche Maßnahmen in sozialen Netzwerken als mittelbare Grundrechtseingriffe?

“Facebookstreifen“, bei denen die Beamten mit den eigenen oder auch mit Fake-Accounts die netzwerk-öffentlichen Postings für sie interessanter Personen im Netzwerk durchforsten, gehören längst zur alltäglichen polizeilichen Praxis. Nach bisher vorherrschender Ansicht stellen derartige Maßnahmen keinen Grundrechtseingriff dar – zumindest solange keine besonderen Zugangshürden überwunden werden. Die Online-Streife kann demnach also einfach auf die Generalklauseln der Polizeigesetze der Länder und entsprechende Online-Ermittlungen auf die Generalklauseln der StPO gestützt werden. Dass hier eventuell ein Eingriff vorliegt, wird deswegen abgelehnt, weil nicht ersichtlich sein soll, wie Entfaltungs- und Selbstbestimmungsmöglichkeiten oder Handlungsfreiheiten des Bürgers durch solche zunächst eher ungezielten Maßnahmen auch nur mittelbar beeinträchtigt werden können. Doch hierbei stehenzubleiben, wäre zu kurz gesprungen.

Seht her: ein Verfassungsgericht!

Wir Unionsbürger haben ein Gericht, das uns vor der Polizei beschützt. Dort finden wir Zuflucht, wenn die Regierungen in Brüssel und den europäischen Hauptstädten ihr Überwachungs- und Repressionsinstrumentarium zu Lasten unserer Freiheit erweitern wollen. Dort gibt es Richter, die dazwischengehen, wenn die europäische Exekutive es nützlich findet, unser aller Kommunikationsprofile einfach mal komplett zu speichern, no matter what. Die eine Richtlinie, die das erlaubt bzw. vorschreibt, zack! für ungültig erklären. Und zwar ohne irgendwelche Kompromissangebote nach dem Motto: naja, kann man prinzipiell schon machen, aber bitte nicht so doll und mit ein paar mehr Vorsichtsmaßnamen hier und da. Die auch ... continue reading

US Supreme Court zu Wahlkampfspenden: May Deep Pockets Rule!

Das Recht der Wahlkampffinanzierung ist ein zentrales Element dessen, was die amerikanische Verfassungslehre seit etwa 20 Jahren als The Law of Democracy untersucht: das Recht, das die demokratische Willensbildung konstituiert, organisiert, strukturiert und determiniert. Das Recht der Wahlkampffinanzierung ist, so gesehen, ein Rechtsgebiet, das die amerikanische Demokratie verfasst und über ihre Funktionsfähigkeit mitentscheidet. Dieses Rechtsgebiet ist geprägt von der Dynamik eines stetigen regulativen Hin und Her: Der Kongress begrenzt per Gesetz eine der vielfältigen Formen der privaten Finanzierung von Wahlkämpfen. Reiche Spender reagieren darauf mit Umgehungsstrategien und Resilienz: Sie ziehen vor Gericht. Es folgt in letzter Instanz regelmäßig eine Intervention des Supreme Court zugunsten der privaten Spender. Der Gesetzgeber bemüht sich dann – sofern es die Mehrheitsverhältnisse zulassen – sein regulatives Konzept wiederherzustellen oder aufrechtzuerhalten. Der US Supreme Court hat in der vergangenen Woche nun einen weiteren Zug in diesem Spiel gemacht:

US Supreme Court: Politischen Einfluss muss man sich kaufen dürfen

Reiche US-Amerikaner haben ein Recht, so viel Geld für Wahlkampfspenden auszugeben, wie es ihnen beliebt. Wenn der Gesetzgeber das zu deckeln versucht, verletzt er damit deren Recht, ihre politische Meinung frei zu äußern. Oder, in den Worten von Chief Justice John Roberts: The Government may no more restrict how many candidates or causes a donor may support than it may tell a newspaper how many candidates it may endorse. Dass die fünf konservativen Richter im US Supreme Court im heute verkündeten Urteil McCutcheon vs. Federal Election Commission zu einem solchen Schluss kommen würden, ist nach

Österreich: Keine Gleichbehandlung bei elektronischer Fußfessel

Österreich zählt zu der wachsenden Zahl europäischer Länder, die den elektronisch überwachten Hausarrest als Ersatz für Haftstrafen anbieten. Diese Methode, die Gefangenen zu ihren eigenen Gefängniswärtern zu machen, hat jede Menge gruselige Aspekte. In dem heute veröffentlichten Urteil des österreichischen Verfassungsgerichtshofs spielen die allerdings keine erkennbare Rolle. Nach österreichischem Strafvollzugsrecht können Strafgefangene unter bestimmten Bedingungen das letzte Jahr ihrer Haftstrafe mit einer elektronischen Fußfessel zu Hause verbringen. Das gilt aber nicht für Vergewaltiger und andere schwere Sexualstraftäter: Für die sind seit 2013 die Hürden deutlich höher. Zunächst hatte dem Verfassungsgerichtshof dabei nicht eingeleuchtet, dass zwischen verschiedenen Arten von Sexualstraftätern unterschieden ... continue reading