ZDF-Urteil: Staatsfern, aber nicht staatsfrei
Wie verhindert man am besten, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk von den Inhabern politischer Macht instrumentalisiert und ihren Zwecken unterworfen wird? Indem man diese Machtinhaber radikal aus allen Fernsehgremien hinauswirft? Oder indem man sie, geleitet durch Grenzen und Vorgaben, drinlässt und damit im Gegenteil in die Verantwortung nimmt, den Rundfunk pluralistisch, offen und transparent zu halten? Die Richterinnen und Richter im Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts haben über beide Varianten abgestimmt. Das Ergebnis laut heute verkündeter Entscheidung: Sieben für Reinnehmen, einer für Rauswerfen. Damit dürfte zugleich dafür gesorgt sein, dass der Reihe der Rundfunkurteile, dieser Lindenstraße der Verfassungsgerichtsrechtsprechung, so bald die Puste ... continue reading
