Articles for category: Regionen

ESM in Karlsruhe: Damals Fieberkrämpfe, heute Achselzucken

Die heutige endgültige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, dass der Europäische Stabilitätsmechanismus und das Grundgesetz kein Problem miteinander haben, das sich nicht durch vernünftige Praxis lösen ließe, scheint mir dem Stand der Erkenntnis vom 12. September 2012 nicht wesentlich Neues hinzuzufügen. Daher will ich es hier dabei belassen, auf meinen Blogpost von damals zu verlinken. Die dieses Datum tragende Entscheidung ist komischerweise heute auf der Website des Bundesverfassungsgerichts nicht aufrufbar. Keine Ahnung wieso. Na, es gibt auch noch andere Fundstellen.

Der EGMR, zerrieben im Konflikt Russland-Ukraine?

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat vor wenigen Tagen im Wege einer vorläufigen Maßnahme gem. Art. 39 der Verfahrensordnung in den laufenden Konflikt zwischen Russland und der Ukraine eingegriffen (vgl. Pressemitteilung ECHR 073 (2014)). Man mag fragen: Warum mutet sich der EGMR das zu? Oder auch: Was maßt sich der Gerichtshof an? Glaubt er wirklich, im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes einen internationalen Konflikt befrieden zu können, an dem sich die internationale Diplomatie die Zähne ausbeißt? Der Versuch einer Standortbestimmung.On 13th March 2014, the European Court of Human Rights (ECtHR) has intervened in the ongoing conflict between Russia and Ukraine by indicating provisional measures under Rule 39 of the Rules of Court (cf. Press Release ECHR 073 (2014)). One might ask: Why does the Court undergo such a burden? Or, seen from another perspective: Why is the Court attributing itself such a power? Do the judges really belief that they can pacify an international conflict, which international diplomacy is unable to solve, just by means of an interim injunction? The attempt of defining a position.

The ECtHR – torn between Russia and Ukraine?

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat vor wenigen Tagen im Wege einer vorläufigen Maßnahme gem. Art. 39 der Verfahrensordnung in den laufenden Konflikt zwischen Russland und der Ukraine eingegriffen (vgl. Pressemitteilung ECHR 073 (2014)). Man mag fragen: Warum mutet sich der EGMR das zu? Oder auch: Was maßt sich der Gerichtshof an? Glaubt er wirklich, im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes einen internationalen Konflikt befrieden zu können, an dem sich die internationale Diplomatie die Zähne ausbeißt? Der Versuch einer Standortbestimmung.On 13th March 2014, the European Court of Human Rights (ECtHR) has intervened in the ongoing conflict between Russia and Ukraine by indicating provisional measures under Rule 39 of the Rules of Court (cf. Press Release ECHR 073 (2014)). One might ask: Why does the Court undergo such a burden? Or, seen from another perspective: Why is the Court attributing itself such a power? Do the judges really belief that they can pacify an international conflict, which international diplomacy is unable to solve, just by means of an interim injunction? The attempt of defining a position.

The Commission gets the point – but not necessarily the instruments

This week the European Commission issued a Communication about a new framework for protecting the rule of law within EU Member States.[1] Is this the long hoped for mechanism that allows the EU to deal with internal threats to liberal democracy (the democratic deficits within Member States, so to speak) effectively? The clear-cut answer is: yes and no. This week the European Commission issued a Communication about a new framework for protecting the rule of law within EU Member States.[1] Is this the long hoped for mechanism that allows the EU to deal with internal threats to liberal democracy (the democratic deficits within Member States, so to speak) effectively? The clear-cut answer is: yes and no.

Das neue italienische Wahlrecht: immer noch verfassungsrechtlich fragwürdig?

Silvio Berlusconis "porcellum" genanntes Wahlgesetz hat der italienische Verfassungsgerichtshof für verfassungswidrig erklärt. Der neue italienische Ministerpräsident Matteo Renzi hat im Bund mit Berlusconi ein neues Gesetz vorgelegt, das die Verfassungsprobleme aber nur unzureichend löst und sogar noch neue schafft. In January, Silvio Berlusconi's electoral law "porcellum" had been declared unconstitutional by the Italian Constitutional Court. The new Prime Minister Matteo Renzi is now, along with Berlusconi, trying to push a new law through parliament that fails to solve the problems adressed by the Constitutional Court and introduces even new ones.

NRW-Kopftuchverbot: Gesetzesarchitekt Kirchhof ist befangen

Verfassungsrichter sind doch rechte Teufelskerle. Sie können Regelungsgebäude nicht nur zum Einsturz bringen, nein, sie entwerfen auch schon mal welche. Als Architekten des Rechts steht ihnen dann „eine Art Urheberschaft“ für ein bestimmtes Regelungskonzept zu. Und wenn dann eben dieses Regelungskonzept in Karlsruhe als Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde auf dem Schreibtisch landet, sind sie befangen und können darüber nicht miturteilen. Das hat der Erste Senat jetzt im Fall seines Vorsitzenden Ferdinand Kirchhof entschieden.  Kirchhof, im Zivilberuf Juraprofessor in Tübingen, hatte sich 2003 (also vor seiner Amtszeit) als Gesetzesarchitekt betätigt mit dem Auftrag, ein verfassungsfestes Kopftuchverbot für Baden-Württemberg zu entwerfen, und zwar ... continue reading

Fünfprozenthürde im Grundgesetz: Von wegen Affront

Die Fünfprozenthürde, glaubt man der FAZ, wird jetzt wohl erstmal doch nicht im Grundgesetz selbst verankert und damit karlsruhefest gemacht. Man befürchte, so heißt es, dass ein solcher Schritt als „Affront des Bundestages gegen das Bundesverfassungsgericht“ gewertet werden könnte. Wieso wäre das ein Affront? Nach allem, was in punkto Wahlrecht zwischen Karlsruhe in Berlin in den letzten Monaten und Jahren so alles vorgefallen ist, scheint die Antwort auf der Hand zu liegen: erst das Versäumnis, das von Karlsruhe monierte Problem mit dem negativen Stimmgewicht fristgemäß aus der Welt zu schaffen. Dann die Einführung der Dreiprozenthürde anstelle der von Karlsruhe für ... continue reading

Frankreichs Verfassungsrat setzt Ämterhäufung bei Parlamentariern ein Ende

Mitte Februar hat der französische Verfassungsrat das Schlusskapitel eines Politik- und Verfassungskrimis geschrieben, der seit drei Jahrzehnten andauert: Die Weisen haben das verfassungsausführende Gesetz (loi organique) zum Verbot der Ämterhäufung bei Parlamentariern (cumul des mandats) – eine in Frankreich beliebte Praxis – für weitestgehend verfassungskonform erklärt. Aufgrund der neuen Bestimmungen wird es den Mitgliedern des nationalen Parlaments, bestehend aus Assemblée Nationale und Sénat, ab 2017 nicht mehr möglich sein, neben ihrem Parlamentsmandat ein lokales Exekutivamt auszuüben. Diese Neuerungen, welche im Vorfeld zu hitzigen Debatten und zu einem Zerwürfnis der beiden Kammern des Parlaments geführt hatten, dürften das institutionelle Gefüge der Legislative und somit den Politikbetrieb der Republik in naher Zukunft auf den Kopf stellen.A month ago, the French Constitutional Council conducted the final episode of a political and constitutional saga which has lasted for three decades: The judges declared largely constitutional an Institutional Act (loi organique) prohibiting the plurality of offices (cumul des mandats) with national MPs, that is to say members of the Assemblée Nationale and the Sénat. According to the new provisions, MPs will from 2017 onwards no longer be permitted to hold a local public office of executive nature in parallel to their parliamentary mandate – which is a widespread practice in France. It is expected that the reform, which had led to heated public debate and to a discord of the two chambers of Parliament, will profoundly alter the institutional landscape of the legislative branch and, hence, French politics.