NPD darf am Holocaust-Gedenktag gegen Euro demonstrieren
Heute hat die NPD wirklich Grund zum Feiern. Nicht nur kommt sie am 25. Mai,
Heute hat die NPD wirklich Grund zum Feiern. Nicht nur kommt sie am 25. Mai,
Wenn man dem heutigen Urteil des zweiten Senats etwas eindeutig Positives abgewinnen will, dann dies: Es legt erneut offen, dass es ein verfassungspolitisch und unionsverfassungsrechtlich unhaltbarer Zustand ist, daß es immer noch keine Einigung über ein unionsweites Wahlrecht für das Europäische Parlament gibt. Man kann durchaus von Politikversagen sprechen.
Gibt es Gründe, sich um die Funktionsfähigkeit des Europaparlaments Sorgen zu machen? Angesichts der Tatsache, dass nach der Eurokrise die Legitimationsgrundlagen des ganzen Integrationsprojekts europaweit ins Wanken geraten sind? Angesichts der Tatsache, dass das Europaparlament die einzige Institution der EU ist, die über eine zwar unvollkommene, aber doch immerhin unmittelbare demokratische Legitimation verfügt? Angesichts der Tatsache, dass ein dysfunktionales Europaparlament, das keine Mehrheit mehr zustande bringt, die EU insgesamt lähmen und so eine Spirale der immer weiteren Delegitimierung der Integration in Gang setzen könnte? Angesichts der Tatsache, dass in vielen EU-Ländern wohl Parteien die Europawahl gewinnen könnten, die an einem ... continue reading
Seit etwa einer Woche überstürzen sich die politischen Ereignisse in der Ukraine. Der Umsturz in Kiew wirft viele, gerade auch verfassungspolitische Fragen auf. Wir haben mit dem Osteuropaexperten und DAAD-Fachlektor an der Nationalen Universität „KiewMohyla-Akademie“, Dr. Dr. Andreas Umland, über die aktuellen Entwicklungen gesprochen.
Had the German Wissenschaftsrat hired an advertising agency to extol the virtues and challenges of German legal education at the dawn of the 21st century, the publicist could hardly have done a more positive job than the Wissenschaftsrat itself. Its report signals that all is remarkably well with the state of legal education and research in Germany: there are more chairs than ever, and those chairs attract more research funding than ever before. German legal scholarship is internationalizing, and coming to terms with the increasing juridification of society and deformalization of law. All is great. Of course, all could be ... continue reading
The debate on the Wissenschaftsrat-Report has quickly turned into one about the comparative advantages of German doctrinal vs. US interdisciplinary legal scholarship and education. This is not surprising because much of the Report reads like a recommendation to go further down the American path, while at the same time still taking doctrine seriously – very seriously indeed. In taking this ›middle path‹, the authors seek to take the best of what are two very different academic worlds. This effort is admirable, but I am skeptical about its prospects. The attempt itself stems, I think, from a deeper dilemma that has ... continue reading
In einem Beitrag für die FAZ vom 21. Februar 2014 schreibt Christian Hillgruber einen aufregenden Satz: „In den westlichen Gesellschaften sind es mittlerweile schon weniger die Homosexuellen als vielmehr diejenigen, die Homosexualität für moralisch fragwürdig und homosexuelle Praxis für anstößig halten, deren Freiheit, anders zu denken und in Übereinstimmung mit ihrer inneren Überzeugung zu leben, gefährdet erscheint.“ Diese Äußerung Hillgrubers spricht eigentlich für sich selbst – achselzuckend ließe sich zur Tagesordnung übergehen. Besonders an dem Beitrag in der FAZ ist allerdings die Tatsache, dass da ein Bonner Staatsrechtslehrer quasi ex cathedra ein „Grundrecht auf Diskriminierung“ fordert für eine homophobe Minderheit, die angeblich gerade wegen dieser Minderheiteneigenschaft geschützt werden müsse. In solchem Falle ist es vorzugswürdig und notwendig, in aller Öffentlichkeit einer Auffassung entgegenzutreten, die sich als autoritative Experten-Meinung geriert.
Wenn ein Polizist einen des Taschendiebstahls verdächtigen Algerier bei seiner Festname lauthals als „Drecksasylant“ und „Sauausländer“ beschimpft, dann ist das vielleicht böse, gemein und beleidigend, aber eins ist es nicht: eine Diskriminierung. Zu diesem, um es mal vorsichtig zu formulieren, kontraintuitiven Schluss kommt das Schweizerische Bundesgericht in einem gestern veröffentlichten Urteil, das dem jüngst so markant in die Welt gesetzten Bild der Schweiz als eines Landes, in dem man sich ohne lupenreine eidgenössische Abstammungscredentials nicht allzu wohl fühlen soll, noch eine weitere Facette hinzufügen dürfte. Das Schweizer Strafgesetzbuch droht jedem, der andere „wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion in einer ... continue reading
Der Gesetzgeber sagt, was das Gesetz ist. Sollte man meinen. Ist aber nicht so. Das Bundesverfassungsgericht hat heute einen Senatsbeschluss veröffentlicht, der in Berlin und anderenorts mal wieder für allerhand Zahnschmelzabrieb sorgen dürfte. Es geht um die Frage, ob der Gesetzgeber klarstellen darf, wie er seine eigenen Worte verstanden wissen will, wenn es in Praxis und Justiz Verwirrung um dieselben gibt. Das darf er nicht, so die Mehrheitsmeinung im Ersten Senat: Damit würde er die Rechtslage rückwirkend verändern und damit das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger, dass gilt, was gilt, rechtsstaatswidrig enttäuschen. Unklarheiten zu beseitigen sei allein Sache der Justiz: ... continue reading
Die EU möchte im Jahr 2015 eine Europäische Staatsanwaltschaft einrichten. Diese soll es erleichtern, Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union zu verfolgen. Aber sie birgt auch Gefahren: Nur wenn parallel auch die Rechte der Beschuldigten gestärkt werden, ist dieses Ziel mit dem fair trial-Grundsatz vereinbar.