Articles for category: Regionen

Karlsruhe setzt kreativem Umgang mit Ordnungsgeldern Grenzen

Wenn ein Unternehmen gar keinen Aufsichtsrat hat, darf es nicht dafür bestraft werden, wenn es keinen Bericht desselben veröffentlicht. Das klingt erst mal so logisch, dass es keiner Erwähnung wert wäre. Aber es ist trotzdem passiert, und das hat jetzt das Bundesverfassungsgericht auf den Plan gerufen, das in einer heute veröffentlichten Kammerentscheidung zu den verfassungsrechtlichen Grenzen des Ordnungswidrigkeitenrechts ein paar durchaus notierenswerte Dinge sagt. Es geht in dem Fall um eine GmbH, die eigentlich einen Aufsichtsrat hätte haben müssen, aber keinen hatte – und deshalb ihren Jahresabschlüssen auch keinen Bericht des Aufsichtsrats beifügte, was sie nach § 325 I 3 ... continue reading

Schottland auf dem Weg in die EU – oder aus ihr heraus?

Ein unabhängiges Schottland als 29. EU Mitgliedsstaat im Jahr 2016. Schnell, unkompliziert, ohne Brüche. Das ist der Plan von Alex Salmond, dem Ministerpräsidenten Schottlands. Wie wahrscheinlich ist dieser Zeitplan? Eine Frage, die für die Abstimmung über die Unabhängigkeit Schottlands am 18. September 2014 entscheidend ist und sich schwer juristisch lösen lässt. Antworten darauf liegen nicht in Edinburgh sondern in London, Brüssel und Madrid.

Warum EU und Mitgliedsstaaten verpflichtet sind, eine schottische EU-Mitgliedschaft zu fördern

Ein mögliches eigenständiges Schottland stellt die EU vor rechtliche Herausforderungen. Denn die europäischen Verträge enthalten keine speziellen Regelungen für den Fall, dass ein Teil eines EU-Mitgliedsstaates unabhängig wird. Allerdings folgt aus dem Demokratieprinzip in Verbindung mit der Unionsbürgerschaft eine Rechtspflicht der EU, die schottische EU-Mitgliedschaft zu fördern. Auch die Mitgliedsstaaten unterliegen aufgrund der Unionstreue dieser Pflicht. Ein unabhängiges Schottland muss daher auch Mitglied der EU werden können.The possibility of an independent Scotland poses legal challenges for the EU. The European Treaties do not contain specific rules for the case of a part of a EU Member State becoming independent. But from the principle of democracy and EU citizenship follows a legal obligation for the EU to support a EU membership for Scotland. Further, due to their duty of cooperation (Unionstreue), the Member States are under this legal obligation as well. An independent Scotland therefore has to be able to become a EU Member State.

Armenian Genocide v. Holocaust in Strasbourg: Trivialisation in Comparison

At the end of 2013, the European Court of Human Rights delivered an impressively extensive judgement in the case Perinçek v. Switzerland. The condemnation of a Turkish politician for the denial of Armenian genocide by Swiss courts violated freedom of expression. Along with many human rights scholars, I would hardly shake hands with a Holocaust or an Armenian genocide denier. Yet I will be equally sceptical of courtrooms being appropriate sites to qualify historical truth. For a summary of that position, see my recent paper (“Historical Revisionism: Law, Politics, and Surrogate Mourning”). At first glance, the outcome of Perinçek is a victory for civil rights. Limiting historical discussion by criminal prosecution is clearly an anachronism in the 21st century. However, on a deeper reading, this decision reveals yet another judicial pitfall which substantially undermines its outcome for freedom of speech in Europe. This pitfall stems from a sort of legal hypocrisy embedded in the Court’s distinction between the Holocaust and other mass atrocities of the 20th century.At the end of 2013, the European Court of Human Rights delivered an impressively extensive judgement in the case Perinçek v. Switzerland. The condemnation of a Turkish politician for the denial of Armenian genocide by Swiss courts violated freedom of expression. Along with many human rights scholars, I would hardly shake hands with a Holocaust or an Armenian genocide denier. Yet I will be equally sceptical of courtrooms being appropriate sites to qualify historical truth. For a summary of that position, see my recent paper (“Historical Revisionism: Law, Politics, and Surrogate Mourning”). At first glance, the outcome of Perinçek is a victory for civil rights. Limiting historical discussion by criminal prosecution is clearly an anachronism in the 21st century. However, on a deeper reading, this decision reveals yet another judicial pitfall which substantially undermines its outcome for freedom of speech in Europe. This pitfall stems from a sort of legal hypocrisy embedded in the Court’s distinction between the Holocaust and other mass atrocities of the 20th century.

Von der Politisierbarkeit der Bundespräsidentenwahl

Heute gab es in Karlsruhe ein sonderbares Schauspiel zu besichtigen: Drei der prominentesten Rechtsextremen dieses Landes, die NPD-Funktionäre Udo Pastörs, Peter Marx und Johannes Müller, sammelten sich zum Foto-Shooting vor dem Amtssitz des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. Erst alle vor dem Haupteingang, dann noch einmal Marx alleine vorn am Einfahrtstor mit schwarz-rot-goldenem Bundesadler. Bitte lächeln! An dem Ort, an dem ihr nach dem Willen der Landesinnenminister demnächst endgültig der Garaus gemacht werden soll, führt diese in jeder Hinsicht ohnehin ziemlich bankrotte Partei derzeit einen staunenswerten Tanz auf. Mit einigem Geschick sorgt sie seit geraumer Zeit dafür, dass dem Zweiten Senat die ... continue reading

Risikofaktor Cameron: die gewagte Datenschutz-Klage vor dem EGMR

Gegen Einladungen, die man lieber nicht erhalten hätte, hilft es regelmäßig, Krankheit, die Unverfügbarkeit des Babysitters oder Handwerkerbesuch vorzuschützen. Gegen Klagen, über die man lieber nicht entscheiden würde, hilft Gerichten bestenfalls der Einwand der Unzulässigkeit, der aber mit deutlich höherem Begründungsaufwand verbunden ist. Datenschützer haben jetzt beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Klage gegen die Überwachung durch den britischen Geheimdienst GCHQ eingereicht - eine Einladung zur Auseinandersetzung mit der Regierung Cameron, für die man dem Gericht eine gute Ausrede wünschen möchte: Wenn es sich darauf einlässt, könnte es viel verlieren.

Bankenabwicklungsfonds: Gemeinschaftsmethode sticht Unionsmethode

Der Rat der EU-Finanzminister möchte Teile des vorgeschlagenen Bankenabwicklungsfonds in einen zwischenstaatlichen Vertrag verschieben. Was technisch anmutet, ist im Kern ein demokratischer Präzedenzfall: Die EU-Institution, in der die Regierungen der Mitgliedstaaten vertreten sind, umgeht nämlich das Mitbestimmungsrecht des Europäischen Parlaments. Demokratiepolitisch darf es jedoch nicht im Ermessen der Mitgliedstaaten stehen, Teile eines Gesetzesvorschlags, bei denen mit Widerstand im Parlament zu rechnen ist, einfach in einen Vertrag zu verschieben, wo das EU-Parlament keine Mitsprache hat und die nationalen Parlamente nur ihren Segen geben dürfen. So sieht es auch das Europarecht.

Karlsruhe wagt den Schritt nach Luxemburg

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat einen historischen Schritt getan: Die Abtrennung der Fragen zum Ankaufprogramm von Staatsanleihen (OMT) der Europäischen Zentralbank vom Verfahren zum Europäischen Stabilitätsmechanismus ESM und die Vorlage der Fragen zum OMT an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH): Nie zuvor hat das Gericht eine Frage im Vorlageverfahren nach Art. 267 AEUV an den EuGH gerichtet. Schade allerdings wäre es, wenn der EuGH die Vorlage als unzulässig abweisen müsste, weil die Fragen hypothetischer Natur sind und das Vorlageverfahren nicht als Gutachtenverfahren oder sonst missbraucht werden darf. Während normalerweise die Gerichte dem EuGH die Frage nach der Gültigkeit von Rechtsakten der Unionsorgane vorgelegt wird, fragt das BVerfG hier, ob das Programm der EZB zum Ankauf von Staatsanleihen OMT unvereinbar mit den Unionsverträgen ist und macht sehr deutlich, dass es von der Ungültigkeit ausgeht.

Eine Quelle in der Wüste

Die Medien waren sich schnell einig: eine Sensation, ein Paukenschlag, ein Wendepunkt. Mein Fazit ist nüchterner. Karlsruhe erkennt die eigenen Grenzen und versucht den EuGH als Verbündeten zu gewinnen.Among domestic commentators, the initial response was amazement: the reference by the German Constitutional Court was perceived as a sensation and turning point. My reaction is more moderate. Judges in Karlsruhe recognise their limits and try to push the ECJ in their direction.