»Nicht nur rechtlich zweifelhaft, sondern auch ineffektiv«
Fünf Fragen an Lilian Tsourdi
Fünf Fragen an Lilian Tsourdi
Die konstituierende Sitzung des Thüringer Landtags ist bis Samstag, 9:30 Uhr, unterbrochen. Die AfD hat auf der parlamentarischen Bühne mit ihrem Alterspräsidenten Jürgen Treutler ein Stück aufgeführt, das offenbart, welches Verständnis sie von demokratischen Institutionen hat. Die anderen Fraktionen haben geschlossen dagegengehalten. Es ist keineswegs ausgeschlossen, dass sich dieses Stück am Samstag fortsetzt. Was ist passiert?
On July 28, 2024, the 25th Knesset entered the longest recess in its history amidst an ongoing military conflict and complex political challenges. This unprecedented situation brought to the forefront the urgent and hypothetical question of whether opposition factions in the Knesset could initiate the dissolution of the Knesset, topple the government, and return the mandate to the people. While the High Court of Justice ruling in Frij restricts convening the Knesset during recess to urgent government matters, private bills aimed at dissolving the Knesset should be an exception under certain constitutional conditions.
Shia religious authorities, in collaboration with their political allies in the Iraqi parliament, seek to redefine Iraq’s personal status law according to religious rules. On July 29, the largest bloc in Iraq’s parliament, introduced a controversial bill to amend the Personal Status Law of 1959. This proposed amendment would mandate that Iraqis, upon marriage, choose either Shia or Sunni jurisprudence to govern all personal status-related matters within their marriage. This change creates legal uncertainty by replacing predictable, codified law with premodern, uncodified Islamic jurisprudence. Moreover, it disproportionately affects women, especially by facilitating early marriages.
Wenn Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit in unserer Gesellschaft zunehmen, vollzieht sich das oft auch am Arbeitsplatz. Gerade Beamt*innen und Angestellte im öffentlichen Dienst müssen befürchten, dass Antidemokrat*innen und Extremist*innen in ihren Behörden die ihnen zur Verfügung stehenden Befugnisse für rechtsstaatswidrige und menschenfeindliche Ziele nutzen. Was aber tun als Beschäftigte*r einer Behörde, der mit rechtswidrigem Verhalten oder Anweisungen konfrontiert ist?
Wie aus neueren Recherchen des NDR hervorgeht, gibt es Hinweise darauf, dass von einem US-Stützpunkt in Deutschland aus Streumunition in die Ukraine geliefert werden könnte. Wie sich das Völkerrecht zum Einsatz von Streumunition durch die Ukraine verhält, wurde auf dem Verfassungsblog vor einiger Zeit bereits beleuchtet. Eine etwaige Lieferung von Streumunition aus Deutschland in die Ukraine wirft aber auch Fragen aus nationaler Perspektive auf. Auch für NATO-Partner auf deutschem Staatsgebiet gilt ein Streumunitionsverbot, das sich aber wegen der Immunität der ausländischen Streitkräfte kaum durchsetzen lässt.
Kaum waren die Pager und Walkie-Talkies der Hisbollah im Libanon explodiert, wurde bereits gefragt: Was sagt das Völkerrecht dazu? Die breite Öffentlichkeit und vor allem die Medien erwarten eindeutige Antworten – möglichst wenige Stunden nach solch einem Ereignis wie den Pager- und Walkie-Talkie-Explosionen. Diese kann das Völkerrecht, können Völkerrechtler und Völkerrechtlerinnen jedoch nicht geben, da nicht alle Fakten bekannt sind.
Der infolge des terroristischen Überfalls und Massenmords durch die Hamas ausgebrochene Gaza-Krieg wirft unentwegt auch rechtliche Fragen auf. Schon mehrfach hat sich dabei die deutsche Bundesregierung vor Gericht wiedergefunden. Als zweitgrößter Rüstungslieferant musste sich die Bundesrepublik vor dem IGH und deutschen Gerichten für die Unterstützung Israels angesichts zahlreicher Berichte über dessen völkerrechtswidrige Kriegsführung rechtfertigen. Jetzt hat das Verwaltungsgericht Frankfurt im Eilrechtsschutz entschieden: Bestehende Genehmigungen für deutsche Rüstungsexporte nach Israel dürfen weiter genutzt werden. Die Entscheidung lässt inhaltlich viele Fragen offen und wirft methodisch einige weitere auf. Sie spricht grund- und menschenrechtliche Möglichkeiten an, wo keine bestehen. Und verwirft sie vorschnell, wo sie durchaus weiterführen könnten.
Im Vorfeld der konstituierenden Sitzung des Thüringer Landtags am kommenden Donnerstag wird diskutiert, ob der Landtag, bevor er zur Wahl des Landtagspräsidenten bzw. der Landtagspräsidentin schreitet, die in der Geschäftsordnung niedergelegten Regeln dieser Wahl ändern kann. Schon länger wird befürchtet, dass die AfD diese Wahl zur Obstruktion nutzen könnte. CDU und BSW haben nun einen entsprechenden Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung eingebracht. Die Diskussion darüber, ob der Landtag vor der Präsidentenwahl die Geschäftsordnung überhaupt ändern kann, beruht allerdings auf einer falschen Prämisse.
Die Mongolei hat am 03. September 2024 den amtierenden russischen Präsidenten Wladimir Putin empfangen. Gegen Wladimir Putin besteht seit dem 17. März 2024 ein IStGH-Haftbefehl, der alle Vertragsstaaten dazu verpflichtet, diesen bei Betreten ihres Staatsgebietes festzunehmen und an den IStGH zu überstellen. Mit dem Nichtvollzug des Haftbefehls hat die Mongolei ihre aus dem IStGH-Statut erwachsende Kooperationspflicht verletzt. Sie kann dies nicht durch einen Verweis auf eine völkerrechtliche Immunität Putins rechtfertigen.