Der europäische Bundesstaat: Das Grundgesetz hätte nichts dagegen
Seit dem Lissabon-Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist die Vorstellung in der Welt, dass das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verbiete, in einen europäischen Bundesstaat einzutreten. Wer das glaubt, muss aber die Frage beantworten, wie sich diese Überzeugung mit der Präambel des Grundgesetzes verträgt. Und die Antwort kann eigentlich nur eine sein: überhaupt nicht. 1. »Die Präambel charakterisiert das Wesen des Grundgesetzes«, sagte Carlo Schmid, Generalbericht in der Zweiten Sitzung des Plenums des Parlamentarischen Rates am 8. September 1948. Das heißt: Das ganze GG ist vom Geist der Präambel durchdrungen und muss entsprechend ausgelegt werden. Die Präambel sieht vor, dass Deutschland ein »gleichberechtigtes ... continue reading
