Fiskalpakt: Doch nicht so „verbindlich und dauerhaft“?
Der französische Verfassungsrat hat gestern sein Urteil zur Verfassungsmäßigkeit des Fiskalpakts verkündet. Auf den ersten Blick ist die Sache glatt ausgegangen: Der Fiskalpakt kann ratifiziert werden, eine vorherige Verfassungsänderung ist nicht nötig. Die Souveränität Frankreichs, so der Verfassungsrat, ist nicht berührt, weil die Bindung in punkto Verschuldung ja schon durch den Stabilitäts- und Wachstumspakt eingegangen worden war, und dass die Schuldengrenze jetzt von 1% auf 0,5% reduziert wird, wertet der Conseil Constitutionel nicht als eigenes Problem. Aber auf den zweiten Blick komme ich aber ins Grübeln. In Art. 3 II des Fiskalpakts steht bekanntlich, dass die Signatarstaaten die Schuldenbremse durch ... continue reading
