Karlsruhe schnipst, Bundespräsident spurt
Das Bundesverfassungsgericht findet also, dass der Europäische Stabilitätsmechanismus nicht schon am 1. Juli in Kraft treten sollte. Es gibt zwar formell noch gar kein Ratifikationsgesetz und keine Klage, aber das Bundesverfassungsgericht findet, dass der Bundespräsident das ESM-Gesetz, wenn es dann verabschiedet ist und wenn dagegen geklagt wird, bitte doch lieber erst mal nicht unterschreiben sollte. Es geht laut Sprecherin davon aus, dass der Bundespräsident wie in der Vergangenheit auch dieser Bitte nachkommen wird und das Gericht so genügend Zeit zur Prüfung hat. Soso. Geht es also, was? Materiell kann man dagegen gar nicht viel sagen. Ich hatte mich zwar hier kürzlich über den ... continue reading
