Trennung von Kirche und Staat, von der anderen Seite her betrachtet
Die Kirche soll in ihren Glaubensdingen frei sein von Bedrängung durch den Staat. Die Angestellten sollen in ihrer Lebensführung frei bleiben von Bedrängung durch den Arbeitgeber. Wenn aber der Arbeitgeber eine Kirche ist und es bei der Lebensführung um Glaubensdinge geht? Was dann? Die Problematik wird hierzulande unter dem Stichwort Tendenzschutz verhandelt, und der löst vor dem Hintergrund des Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 3 WRV das Dilemma weitgehend zu Gusten der Kirchen: Wer sich von einer solchen bezahlen lässt, kann seine eigenen individuellen Freiheitsrechte als Arbeitnehmer weitgehend in den Klingelbeutel werfen. Wobei der EGMR da inzwischen ... continue reading
