Vom Wert, den Staatsanwalt verstehen zu können
Was heißt „dat in urmarire generala“? Das ist
Was heißt „dat in urmarire generala“? Das ist
Franz Mayer, der Bielefelder Europarechtler und Prozessvertreter des Bundestags im Lissabon-Verfahren, hat das Urteil des Zweiten Senats mit dem kopfschüttelnden Ausspruch „Rashomon in Karlsruhe“ bedacht: Vom begeisterten Integrationisten bis zum säuerlichsten Euroskeptiker, jeder findet etwas für seinen Geschmack darin. Die europhilen Blogger von Ralf Grahn
Frankreichs Conseil Constitutionel hat das umstrittene HADOPI-2-Gesetz für hier, mehr dazu hier und
Hoho! Der guten Nachrichten aus den Verfassungsgerichten dieser Welt ist gar kein Ende heute: Der JURIST-Blog meldet ein Urteil aus Kuweit, wonach die Vorschrift, dass Frauen ohne Zustimmung ihres Mannes keinen Pass beantragen dürfen, verfassungswidrig ist. Artikel 2 der kuweitischen
Das Bundesverfassungsgericht hat die Benachteiligung der Homo-Ehe bei der Hinterbliebenenrente im öffentlichen Dienst für verfassungswidrig erklärt. Nicht nur das: Nach den schlappen Kammerentscheidungen des Zweiten Senats 2008, der ebenso schlappen Nicht-Entscheidung zur Befruchtung hat der Erste Senat jetzt ein
Doppelte Staatsangehörigkeiten sind dem deutschen Staatsrechtler höchst suspekt: Wir erinnern uns an die Debatten anlässlich der rot-grünen Reform des Einbürgerungsrechts… Eine Zielrichtung im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht ist es, das Entstehen von Mehrstaatigkeit bei der Bundesinnenministeriums. Ansicht: Er hält den Doppelpass sogar für ein Menschenrecht.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat normalerweise nicht viel zu lachen. Die Berliner Eltern beispielsweise, die ihren Kreuzzug gegen das Pflichtfach Ethik auch nach zwei verlorenen BVerfG-Verfahren noch nicht aufgeben wollten, scheinen mir nicht mit einem Übermaß an Humor gesegnet zu sein. Jetzt haben sie auch in Straßburg verloren, und ihr Töchterlein wird künftig mit Heiden, Muselmännern und anderen der Verdammnis Anheimgegebenen die Ethik-Schulbank drücken müssen. Zitat aus der
Ich war nicht bei der heutigen Verhandlung vor dem BVerfG in Karlsruhe, aber der Bericht der Kollegin Corinna Budras von der
Es gibt eine Menge Argumente, warum Amtszeitbegrenzungen gut für die Demokratie sind: Der Machthaber steht unter beständigem Druck, seine Anhänger zu bereichern; die Aussicht auf einen möglichen Machtverlust bedeutet für ihn und für seine Anhänger nicht nur das graue Los der Opposition, sondern juristische Verfolgung und Exil (je krimineller, desto mehr). Als Amtsinhaber hat er genügend Mittel in der Hand, Wahlen zu seinen Gunsten zu entscheiden. Nichts muss er mehr fürchten als in der Verfassung verankerte Amtszeitbegrenzungen. Im Niger kann man derzeit einen Präsidenten dabei beobachten, wie er im Ringen um eine dritte Amtszeit sein Land unverhohlen in eine Diktatur ... continue reading