Articles for category: Regionen

Bespitzelungs-Affäre, my ass…

Ich mag ja den Rüttgers auch nicht besonders. Aber die so genannte „Video-Affäre“, tut mir leid, die scheint mir von vorn bis hinten eine totale Nullnummer zu sein. Hab ich das richtig verstanden? Rüttgers stand blamiert da nach seiner von Jusos gefilmten und auf Youtube gestellten Rumänen-Beschimpf-Nummer. Seine Leute fanden es eine gute Idee, eine Retourkutsche zu versuchen und SPD-Landeschefin Hannelore Kraft bei ihren Wahlkampfauftritten ebenfalls zu filmen. Die SPD jammert scheinheilig über die „Bespitzelung“ (als ob Gegnerbeobachtung nicht seit Jahrzehnten das aller stinknormalste Wahlkampf-Uralt-Tool der abendländischen Zivilisation wäre…). Rüttgers‘ Büroleiter Berger schickt der CDU-Landeszentrale harsche Anweisungen per E-Mail vom ... continue reading

Kann ein Plebiszit verfassungswidrig sein?

Die Antwort scheint ganz einfach: Klar kann es. Nach deutschem Verfassungsdenken ist ein per Volksabstimmung in Kraft gesetztes Gesetz auch nur ein Gesetz und hat sich am Maßstab der Verfassung messen zu lassen. Anderenorts ist das keineswegs so selbstverständlich. Die Antwort scheint ganz einfach: Klar kann es. Nach deutschem Verfassungsdenken ist ein per Volksabstimmung in Kraft gesetztes Gesetz auch nur ein Gesetz und hat sich am Maßstab der Verfassung messen zu lassen. Anderenorts ist das keineswegs so selbstverständlich.

An Deutschland wird Lissabon nicht mehr scheitern

Das ging schnell, und das Ergebnis ist erfreulich eindeutig: Das unterschrieben. Ein Ende macht die Kammer auch der Murswiek-Saga, dass das Lissabon-Urteil eine Ratifikation des Vertrags nur unter völkerrechtlichem Vorbehalt zulasse: Dafür sei überhaupt keine Notwendigkeit erkennbar, so die Kammer knapp und kühl. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 30. Juni 2009 entschieden, dass das Zustimmungsgesetz mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Die europäische Integration ist nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts über den Vertrag von Lissabon verfassungskonform realisierbar, soweit die gesetzgebenden Körperschaften ihrer Integrationsverantwortung nachkommen. „Gesetzgebende Körperschaften“, was? Na gut, das schließt die Integrationsverantwortung der rechtsprechenden Organe semantisch ja nicht aus… Damit ... continue reading

Entparlamentarisierung ins Extrem getrieben

Wir haben alle im Sozialkundeunterricht gelernt, dass das Grundgesetz nach Legislative, Exekutive und Judikative unterscheidet. Legislative, das ist das Parlament, die Volksvertretung, der Bundestag. Wir wissen aber auch alle, dass der Bundestag nur höchst selten Gesetze macht. Vier von fünf Gesetzentwürfen werden in den Ministerien geschrieben. Der Bundestag diskutiert, verändert hier und da eine Kleinigkeit, stellt Öffentlichkeit her – aber entscheiden, das tut er nicht. Die neue japanische Regierungspartei DPJ will diesen Trend, das Parlament aus der Gesetzgebung herauszudrängen, jetzt ins Extrem treiben: Die Mitglieder der Regierungsfraktion dürfen keine eigenen Gesetzesvorschläge mehr einbringen, sondern müssen stattdessen den Weg über ihre ... continue reading

US-Repräsentantenhaus: Von wegen one man, one vote

Das BVerfG hat im Apportionment.us Klage eingelegt hat: Das Repräsentantenhaus, so die Kläger, müsste doppelt bis dreifach so groß sein wie bisher, um dem Prinzip one man, one vote Geltung zu verschaffen. Knapp 1000 Abgeordnete mindestens. Dass das BVerfG über den Niederschlag föderaler Kollektividentitäten im repräsentativen US-Wahlrecht in dieser Weise hinwegbürstet, scheint mir ein Zeichen zu sein, dass in den Köpfen der Richter („in einer vom personalen Freiheitsprinzip ausgehenden gleichheitsgerechten Weise“) der alte Homogenitäts-Topos aus dem Maastricht-Urteil halt doch noch herumgeistert. Mehr dazu in der WSJ Law Blog.

“terms that look principled”

Eine angenehm illusionslose Beschreibung der Funktion und Legitimation der Verfassungsgerichtsbarkeit, gefunden in einem Aufsatz des Stanford-Professors hier: The federal courts are a political branch of government, one of the purposes of which is to occasionally temper the excesses of representative overnment and even more occasionally to jump-start needed but stalled political reform. The purpose of judicial review is to allow welleducated and (hopefully) civic-minded elites who are relatively insulated from short-term politics to overrule the popular branches on occasion.Provided the elites are good enough at couching their interventions in terms that look principled, maintaining the charisma and mystique of the ... continue reading