Neues aus Karlsruhe zum EU-Haftbefehl
Das OLG München hat der 2. Kammer des Zweiten Senats die Gelegenheit verschafft, eine Auslieferung aufgrund eines EU-Haftbefehls zu stoppen. In dem Fall ging es um einen Griechen mit deutschem Pass, gegen den die griechischen Strafverfolgungsbehörden ermittelten, die deutschen aber nicht – mit der Folge, dass die Tat nach deutschem Recht verjährt war. Das OLG sah aber kein Auslieferungshindernis, weil die griechischen Ermittlungshandlungen „ihrer Art nach“ geeignet gewesen seien, die deutsche Verjährungsfrist zu unterbrechen. Diese Ansicht haut nun die 2. Kammer des Zweiten Senats den OLG-Richtern mit maximaler Wucht um die Ohren: Mit seiner Begründung seiner Auslegung von § 9 ... continue reading
