Articles for category: Regionen

Friedliche Gewalt!

In seinem Beitrag vom 13. August beleuchtet Thomas Groß die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Sitzblockaden und ihre Bedeutung für die Bewertung von Protestaktionen der Letzten Generation. Es widerspräche der Normhierarchie, wenn der einfache Gesetzgeber berechtigt wäre, als „friedlich“ qualifiziertes Verhalten mit dem entgegengesetzten Begriff der „Gewalt“ zu belegen. Dem ist entgegenzuhalten, dass die Rechtsprechung der Karlsruher Richterinnen und Richter seit Jahrzehnten von der Einsicht geprägt ist, dass eine Versammlung, die nach strafrechtlichen Maßstäben Gewalt ausübt, nicht zwangsläufig unfriedlich i.S.d. Art. 8 Abs. 1 GG ist.

Erledigt und Pech gehabt?!

Setzt eine Fortsetzungsfeststellungsklage im Falle sich typischerweise kurzfristig erledigenden Verwaltungsakt zusätzlich einen qualifizierten Grundrechtseingriff voraus? So ist es, sagt das Bundesverwaltungsgericht. Damit wird eine eigentlich materiellrechtliche Frage in die Zulässigkeit der Klage verlagert. Es besteht das Potential den Individualinteressen der Kläger*innen nicht ausreichend gerecht zu werden.

Staatsräson vor Völker(straf)recht?

Am 20.5.2024 hat Karim A.A. Khan, der Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs, Haftbefehle gegen den israelischen Premierminister Netanyahu und Verteidigungsminister Gallant sowie drei Hamas-Führungsfiguren in der Palästina-Situation beantragt. Die Bundesregierung argumentiert in ihrer am 9.8.2024 veröffentlichten Stellungnahme, dass Israel die echte Möglichkeit und mehr Zeit gegeben werden müsse, um selbst strafverfolgerisch tätig werden zu können. In der Stellungnahme zeigt sich eine starke, fast bedingungslose Unterstützung Israels, die einem Primat der Politik über das Recht nahekommt

The Price of Equality

Israel’s long-standing debate over ultra-Orthodox Yeshiva students conscription has reached a critical juncture in June 2024. The Israeli Supreme Court not only declared the absence of a legal basis for a broad and overall exemption for Yeshiva students but also introduced a remedy that I claim might be controversial: the suspension of state funding for Yeshivas whose students are subject to conscription but refuse to comply with it. This marks a significant shift in the Court’s approach to enforcing equality in military service and the rule of law.

Muskelkraft als Mordmerkmal

Die Unionsfraktion hat einen Gesetzentwurf zur „Verbesserung des Opferschutzes, insbesondere für Frauen und verletzliche Personen“ vorgelegt. Darin wird unter anderem die Ergänzung des Mordmerkmals „unter Ausnutzung der körperlichen Überlegenheit“ vorgeschlagen. Die in dem Entwurf angesprochenen Probleme, insbesondere im Hinblick auf Trennungsmorde und die so genannten Haustyrannenfälle, werden durch die Erweiterung des Mordparagrafen jedoch nicht zielführend gelöst. Es liegt nämlich nicht (nur) an der materiellen Rechtslage, dass die Rechtsprechung bestimmte Fallkonstellationen nicht bereits de lege lata als Mord bestraft.

Schattenwirtschaft Datenhandel

Die Recherchen von Netzpolitik und dem Bayerischen Rundfunk zum Unternehmen Datarade haben einen Teil der Digitalwirtschaft in den Fokus gerückt, der bisher vor allem im Hintergrund operierte: Datenhandel. Zentrale Akteure sind Datenhändler:innen (sog. Data Brokers), deren Geschäftsmodell darin besteht mit (nicht-)/personenbezogenen Daten zu handeln. Ausgehend von dem was über die Praktiken vieler Data Broker bekannt ist, erscheint vieles was heute offenbar gängige Praxis ist schlicht rechtswidrig. Der Beitrag umreißt die rechtlichen Implikationen von Datenhandel im Hinblick auf die DSGVO, den DSA und die KI-VO.

Kashmir’s Legal Exceptionalism Reinforced

A single judge bench of the Delhi High Court recently passed an order, rejecting a plea by the petitioner, Sublime Software, challenging a blocking decision by the Union Government under Section 69A of the Information Technology Act, 2000. n this blogpost, we critically analyze the Delhi High Court's ruling, arguing that it exemplifies a troubling trend of legal exceptionalism in Kashmir. We critique the order for its unqualified deference to the states’ national security claims, failing to examine the merits of those claims at all.

Friedliche Gewalt?

Es widerspräche der Normhierarchie, wenn der einfache Gesetzgeber berechtigt wäre, ein verfassungsrechtlich als „friedlich“ qualifiziertes Verhalten mit dem entgegengesetzten Begriff der „Gewalt“ zu belegen. Wenn „Gewalttätigkeiten“ charakteristisch für die Unfriedlichkeit einer Versammlung sind, dann kann eine friedliche Versammlung nicht umgekehrt als „Gewalt“ qualifiziert werden.

Power to the People

Das am 19. Juli 2024 veröffentlichte Gutachten des IGH zu der israelischen Besatzung Palästinas ist zurecht als Zeitenwende und bahnbrechend beschrieben sowie von einer Vielzahl von UN-Experten begrüßt worden. Das Gericht gibt der Staatengemeinschaft grünes Licht, Maßnahmen wie etwa Sanktionen und den Abbruch von Handelsbeziehungen zu ergreifen. Für die EU, dem wichtigsten Wirtschaftspartner Israels, wurden bereits konkrete Vorschläge gemacht. Dabei könnten Sanktionen gegenüber Unternehmen oder gewalttätigen Siedler:innen aufgrund der etwas geringeren politischen Brisanz erfolgversprechender sein als an die israelische Regierung gerichtete Sanktionen.