Articles for category: Regionen

The Supreme Court v. the Administrative State II

The outlook is not rosy for Democrats, neither politically nor in court. Democrats’ hopes that President Biden – who, according to some polls, is trailing Trump in all seven swing states – could turn the odds in his favor in an early debate have been dashed by his disastrous performance. To add insult to injury, in three 6-to-3 rulings along ideological lines, the Supreme Court further reigned in on administrative agencies, putting Biden’s regulatory agenda at risk. The most far-reaching of these decisions is, undoubtedly, Loper Bright Enterprises v. Raimondo. This case marked a milestone for the conservative legal movement’s fight against the administrative state.

Rethinking the History & Tradition Approach

In a landmark 8-1 decision, the United States Supreme Court ruled in United States v. Rahimi that the federal government has the authority to disarm individuals deemed by courts to be credible threats to their partners or children, consistent with the Second Amendment. This ruling marks a significant shift from the Court's previous stance in New York State Rifle & Pistol Association v. Bruen (2022), which had established a stringent history and tradition test for evaluating gun regulations that undermined key tenets of the rule of law – clarity, consistency, and predictability.

All Eyes on Sudan (too)

This article is an attempt to add layers to the discussions of ongoing mass atrocities committed in several parts of the world by discussing an under-reported situation of large scale violence unfolding in Sudan since April 2023, in the hope that the ‘international community’ can address multiple catastrophic situations with similar urgency, mobilise for justice for all peoples, end the culture of impunity, and eventually shift the discourse towards the structural causes of such large-scale violence in different parts of the world.

Der hohe Preis der Effektivität

Schmerzgriffe sind innerhalb einer polizeilichen Ordnungslogik praktikabel, da sie eine effektive und zügige Kontrolle des Versammlungsgeschehens ermöglichen. Bei friedlichen Versammlungen wie den Protestaktionen der Letzten Genration sind Schmerzgriffe jedoch abzulehnen, da sie rechtlich unzulässig sind. In diesem Kontext sind sie auf lange Sicht geeignet, das gesellschaftliche Vertrauen in eine fair und rechtsstaatlich handelnde Polizei zu beeinträchtigen.

Aber wer bewacht die Wächter?

Als Trägerin des staatlichen Gewaltmonopols ist die Polizei eine Institution, deren Kontrolle im demokratischen Rechtsstaat besondere Bedeutung zukommt. Immer wieder zeigt sich, dass die bestehenden Mechanismen unzulänglich sind, um von Polizist:innen begangene Straftaten zu verfolgen und anderen Fehlverhalten nachzugehen. Für eine stärkere Unabhängigkeit in einschlägigen strafrechtlichen Ermittlungen würde eine gesonderte Ermittlungsbehörde sorgen – Vorbilder gibt es schon in anderen europäischen Ländern. Nicht-strafbaren Vorfällen und teilweise auch strukturellen behördlichen Defizite könnten externe Stellen nachgehen, die neben der Kontrolle auch Kommunikation und Mediation zur Aufgabe haben.

Ein König zum Unabhängigkeitstag

Der U.S.-amerikanische Supreme Court hat entschieden, dass offizielle Amtshandlungen von Präsidenten Immunität genießen. Anlass war das Verfahren gegen Donald Trump, der sich wegen seiner Beteiligung am versuchten Aufstand vom 6. Januar 2021 vor einem Gericht verantworten muss. Die Entscheidung ist ein voller Erfolg für Trump und wird nicht nur weitere Strafverfahren beeinflussen, sondern auch über den aktuellen Fall hinaus weitreichende Konsequenzen zeitigen. Der Supreme Court hat den USA in der Woche des 248. Unabhängigkeitstages einen neuen König geschenkt.

Selbstverteidigung gegen Schmerzgriffe

Gegen rechtswidrige Polizeieinsätze darf man sich wehren, auch mit dem „scharfen Schwert“ der Notwehr. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der handelnde Beamte seine Kompetenzen bewusst überschreitet oder wenn er sich über die rechtlichen Eingriffsvoraussetzungen irrt. Wen die Polizei in offensichtlich rechtswidriger Weise mit sogenannten Schmerzgriffen konfrontiert, der darf sich also hiergegen verteidigen. Auch andere Personen dürfen dann einschreiten, den Betroffenen zu Hilfe eilen und den Schmerzgriff mittels Gewalt beenden (sogenannte Notwehrhilfe).

Elektroautos, »Strafzölle« und Klimaschutz

Internationale Wirtschaftsbeziehungen stehen selten im Zentrum öffentlicher Berichterstattung. Zwei Entscheidungen in den USA und der EU innerhalb von wenigen Wochen haben indes weitreichende Aufmerksamkeit gefunden. Es geht um die Erhebung von Zusatzzöllen auf Elektroautos aus China. Die Maßnahmen der USA verstoßen gegen das Recht der Welthandelsorganisation (WTO) und sind völkerrechtswidrig; bei den Maßnahmen der EU ist fraglich, ob Klimaschutz durch Verfügbarkeit günstiger Elektroautos hinreichend berücksichtigt wird.

Schmerzgriffe und Menschenrechte

Polizeiliche Schmerzgriffe bei einer Sitzblockade gegenüber sich absolut passiv verhaltenen Demonstrierenden verletzen deren Menschenrechte. Sie verstoßen nicht nur gegen das Verbot erniedrigender Behandlung aus Art. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention, sondern auch gegen die Menschenwürde, die zu achten und zu schützen nach Art. 1 Abs. 1 S. 1 Grundgesetz Aufgabe aller staatlichen Gewalt ist. Entgegen der teilweise von den Bundesländern vertretenen Position finden die Schmerzgriffe schon in den polizeirechtlichen Vorschriften über den unmittelbaren Zwang keine Rechtsgrundlage.