Articles for category: Regionen

Eine Strategie tut not, nicht Schnellschüsse

Der Freistaat Sachsen hat einen Gesetzentwurf vorgestellt, der die Vorschriften gegen Nötigung von Angehörigen von Verfassungsorganen auf Kommunal- und Europapolitiker erstreckt. Er sieht auch eine Art Stalking-Tatbestand vor, der Übergriffe in den Bereich der persönlichen Lebensgestaltung von Amts- und MandatsträgerInnen kriminalisiert. Fast zeitgleich hat der Freistaat Bayern einen Gesetzentwurf präsentiert, der sich gegen die Verbreitung von Deep Fakes richtet. Die Vorschläge reagieren auf einzelne, als bedrohlich erachtete Phänomene mit symbolischen Strafschärfungen bzw. kleinräumigen, einzelfallbezogenen Gesetzesänderungen zur Schließung von Gesetzeslücken. Was den Vorhaben fehlt ist eine Gesamtstrategie auf Grundlage einer umfassenden Gefahrenanalyse.

Deepfakes, the Weaponisation of AI Against Women and Possible Solutions

In January 2024, social media platforms were flooded with intimate images of pop icon Taylor Swift, quickly reaching millions of users. However, the abusive content was not real; they were deepfakes – synthetic media generated by artificial intelligence (AI) to depict a person’s likeness. But the threat goes beyond celebrities. Virtually anyone (with women being disproportionately targeted) can be a victim of non-consensual intimate deepfakes (NCID). Albeit most agree that companies must be held accountable for disseminating potentially extremely harmful content like NCIDs, effective legal responsibility mechanisms remain elusive. This article proposes concrete changes to content moderation rules as well as enhanced liability for AI providers that enable such abusive content in the first place.

Besetzte Hochschulautonomie

Am 23. Mai, dem Tag des Grundgesetzes, wurde das am Vortag von Studierenden besetzte Institut für Sozialwissenschaften der Berliner Humboldt-Universität (HU), polizeilich geräumt. Die Präsidentin der HU, die zuvor den Dialog mit den Besetzer:innen gesucht hatte, sprach hinterher davon, dass sie von der Wissenschaftssenatorin und dem Regierenden Bürgermeister angewiesen worden sei, die Besetzung zu beenden. Die Hochschulautonomie verschafft der Präsidentin einen weiten Ermessensspielraum, auf derartige Situation zu reagieren. Eine Weisung wäre – auf Grundlage der bislang bekannten Tatsachen – in der vorliegenden Situation rechtswidrig gewesen.

Unionsfeindlichkeit und Obstruktion

Am 9. Juni ist Europawahl. Mit dem zu erwartenden, starken Ergebnis der potenziell unionsfeindlichen Parteien bei der Europawahl wächst vor allem auch das Risiko für Angriffe aus dem Inneren des Europäischen Parlaments selbst. Ein Blick in die aktuelle Geschäftsordnung des EU-Parlaments (GOEP) zeigt bereits heute ein EU-Parlament, das sich im Bewusstsein dieser Obstruktionsgefahren selbst organisiert hat.

Und (fast) täglich grüßt das Murmeltier

Anfang Mai 2024 deckte eine Investigativrecherche des Bayerischen Rundfunks auf, dass das Bundeskriminalamt offenbar schon im Jahr 2019 heimlich rund fünf Millionen Gesichtsbilder aus dem zentralen polizeilichen Informationssystem INPOL-Z extrahiert und dem Fraunhofer-Institut für Graphische Datenverarbeitung zur Verfügung gestellt hat. Immer wieder verkennen die Sicherheitsbehörden die Reichweite der Datenschutz(grund-)rechte oder ignorieren geflissentlich Vorgaben der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.

Kommunikatives Tabu ohne Zukunft?

„Der Angeklagte (…) hat (…) eine Rede gehalten und diese mit dem Ausruf "Alles für Deutschland" beendet, wobei es sich, wie allgemein bekannt ist, um die Losung der SA, handelt.“ Mit dieser Feststellung bestätigte das OLG Hamm 2006 eine Haftstrafe wegen des „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“. Für das Höcke-Urteil des LG Halle ist damit ein wichtiger Referenzpunkt gesetzt. Gleichzeitig wird es zunehmend schwieriger, das „kommunikative Tabu“ aufrechtzuerhalten, das § 86a StGB etablieren sollte.

Namhafter Fortschritt?

„Das neue Namensrecht ist auch ein Antidiskriminierungsrecht“, erklärte Kassem Taher Saleh im April bei der Aussprache im Bundestag. Kurz darauf beschlossen die Abgeordneten in dieser Sitzung das „Gesetz zur Änderung des Ehenamens- und Geburtsnamensrechts“. Am 17. Mai billigte nun auch der Bundesrat den Gesetzesentwurf. Doch tatsächlich ist das neue Namensrecht nicht so antidiskriminierend, wie es politisch dargestellt wird.

Verfassungsfeindlicher Protest und Versammlungsrecht

Politische Äußerungen in Versammlungen sind gegenwärtig Gegenstand intensiver öffentlicher Diskussionen. Insbesondere Positionen und Parolen, die auf eine Verneinung des Existenzrechts des Staates Israel gerichtet sind, werden zum Anlass für administrative Interventionen durch „Auflagen“ (sc. Beschränkungen) in Bezug auf Inhalt und Äußerungen im Rahmen von Versammlungen oder gar deren Auflösung genommen. Auch wenn viele Äußerungen, die gegenwärtig auf Versammlungen fallen, politisch ohne Zweifel zu missbilligen sind, gerät der Grundsatz, dass der Inhalt einer Versammlung und im Rahmen einer Versammlung erfolgte Meinungsbekundungen grundsätzlich „staatsfrei“ zu bleiben haben und nur bei Überschreitung äußerster Grenzen reglementiert werden können, zusehends in Gefahr.