Articles for category: Regionen

Amtsgedanke und neutralisierter Demokratiebegriff

Die Frage, wie ein demokratisches Personalverfassungsrecht aussehen sollte, wird selten gestellt. Die Leerstelle betraf bislang auch und gerade die Institution des sogenannten politischen Beamten, die nach § 54 Abs. 1 BBG, § 30 Abs. 1 BeamtStG jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können. Mit einem jetzt veröffentlichten Beschluss vom 9. April 2024 hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts diese Lücke geschlossen. Mit wenig plausiblen Gründen opfert das Gericht eine für das Personalverfassungsrecht des Grundgesetzes wesentliche Institution auf dem Altar seiner Entpolitisierungsbestrebungen.

Unfriedlichkeit statt Verhinderungsblockade

Die Polizeifestigkeit der Versammlung gehörte bislang zu den Grundpfeilern des deutschen Versammlungsrechts. Danach muss die zuständige Behörde eine Versammlung zunächst auflösen, bevor sie weitergehende Maßnahmen ergreifen darf. Diese schlichte Schrittfolge bereitet den handelnden Behörden in der Praxis dennoch oftmals erstaunliche Schwierigkeiten. Dieses Problem steht auch im Zentrum der Entscheidung des BVerwG vom 27. März 2024.

»Mr. President, Does the TikTok ban conform with the Constitution?«

Der US-Kongress hat ein Verbot von TikTok beschlossen, dies im Rahmen von zwei Gesetzen, welche sich – aus Gründen der nationalen Sicherheit und des Datenschutzes – gegen von feindlichen ausländischen Staaten (Foreign Adversary Countries) beherrschten Unternehmungen richten. Damit soll es in den USA nunmehr zwei Standards bei Plattformregulierungen geben: Sehr liberale als Normalfall, und strenge in Zusammenhang mit sog. Foreign Adversary Countries.

Anträge mit Sprengkraft

Am 20.5.2024 hat der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs bekannt gegeben, dass er in der „Situation Palästina“ mehrere Haftbefehle gegen ranghohe politische und militärische Führungspersonen beantragt hat. Dass der Ankläger zeitgleich gegen Mitglieder der Hamas und der israelischen Regierung vorgeht, bedeutet nicht, dass er eine Terrorgruppe mit einer demokratisch legitimierten Regierung gleichsetzt. Er bringt vielmehr zum Ausdruck, dass das Völkerstrafrecht für alle Konfliktparteien gilt und bemüht sich um einen ausgewogenen und (soweit in diesem Konflikt überhaupt möglich) neutralen, zumindest entpolitisierten Ansatz. Damit wird der Grundstein für eine gleichmäßige Anwendung des Völkerstrafrechts gelegt.

Polizeifestigkeit nur noch mit Grundrechtsschutz?

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seiner bisherigen Rechtsprechung zur Sperrwirkung des Versammlungsrechts gebrochen und leitet diese nunmehr ausschließlich aus Art. 8 Abs. 1 GG her. Demnach kann etwa gegen unfriedliche Versammlungen ohne förmliche Auflösung auf Grundlage des allgemeinen Polizeirechts vorgegangen werden. Die Begründung des Gerichts ist kaum tragfähig. Auch rechtspraktisch weist die Entscheidung erhebliche Schwächen auf. Ihre Auswirkungen betreffen längst nicht nur unfriedliche Versammlungen.

Litigating the EU-Turkey Deal

Earlier this year three Dutch NGOs sued the Netherlands for approving and carrying out the EU-Turkey deal. They argue that the Dutch government should be held responsible for the dire conditions under which asylum seekers have been held under on Greek islands since the deal has been concluded, which have repeatedly been found to violate human rights. In this blog, I sketch the context of litigation surrounding the EU-Turkey deal which has driven the NGOs to sue in the Dutch national legal system and explain the promise and pitfalls of the rise of strategic litigation in the sphere of migration and asylum law.

La Oroya and Inter-American Innovations on the Right to a Healthy Environment

In La Oroya v. Peru, the Inter-American Court of Human Rights declared Peru responsible for violating several rights, including the right to a healthy environment, due to the environmental degradation and health crises in La Oroya—one of the world’s most polluted cities. Regarding the right to a healthy environment, the Court addresses for the first time pollution in air, water, and soil—marking a departure from previous cases that primarily focused on communal property rights and deforestation—and even goes as far as to refer to the right to a healthy environment as jus cogens. Such innovations would have not been possible without the ever-expanding horizon of Inter-American case law and approaches.

What Does the European Court of Human Rights‹ First Climate Change Decision Mean for Climate Policy?

On 9 April the European Court of Human Rights issued its first ever comprehensive decision in a climate litigation case. The ECtHR has set out clear directions for member states to follow to align their climate policies with human rights obligations. Domestic legislators across Europe must give these requirements serious consideration to ensure their climate laws not only meet these minimum standards but also effectively contribute to global climate goals. This is imperative for both environmental sustainability and the protection of fundamental human rights that climate change is affecting.