Articles for category: Deutschland

Gorillas im Arbeitskampf

Seit vielen Wochen schon befindet sich der Online-Express-Supermarkt Gorillas in Berlin im Konflikt mit seinen Beschäftigten über deren Arbeitsbedingungen; er wird deshalb regelmäßig bestreikt. Nachdem der Arbeit­geber lange versucht hatte, die Streiks auszusitzen, hat er nun (mehr als 300) fristlose Kündigungen ausgesprochen. Konnten sich die Streikenden auf ihr Streikrecht aus Art. 9 Abs. 3 GG berufen, oder haben sie mangels eines solchen Rechts ihre Vertragspflichten verletzt? Weil Gorillas zum großen Bereich der digitalen Plattformarbeit gehört, eignet sich der Fall gleichzeitig dazu, das Arbeitskampf­recht auf die Frage hin abzuklopfen, ob es für solche „modernen“ oder jedenfalls neuen Konstellationen von Erwerbsarbeit eigentlich gut konstruiert ist.

Die Zukunft der staatlichen Kreditaufnahme

Die großen Aufgaben, die auf die neue Bundesregierung und den neuen Bundestag zukommen, werden erhebliche Finanzmittel beanspruchen. Vor diesem Hintergrund stehen verschiedene Vorschläge zum künftigen Umgang mit der verfassungsrechtlichen Schuldenbremse im Raum. Wenn allerdings offen gefordert wird, die Notlagenklausel – gleichsam gelegentlich der Corona-Pandemie – heranzuziehen, um in massivem Umfang Finanzmittel für Zukunftsinvestitionen in eine Rücklage zu stellen, ist dies eine Aufforderung zum Verfassungsbruch.

Polizeiliches Befugnishopping

Im Rahmen einer Aktion gegen den Braunkohleabbau im Tagebau Garzweiler II am 1. Oktober 2021 wurden 22 Klimaaktivist* innen in Gewahrsam genommen, um ihre Identität festzustellen. Seit der "Lex Hambach" von 2018 ist dies in NRW bis zu 7 Tage lang möglich. Diese Maßnahme dient aber offenkundig nicht der Gefahrenabwehr, die hier als Rechtsgrundlage für den tagelangen Gewahrsam herangezogen wurde. Es drängt sich der Eindruck auf, es gehe realiter vielmehr um eine – illegale – polizeiliche Sanktion unbotmäßigen Verhaltens.

Aufforderung zum Rechtsbruch

Der BDS-Beschluss des Bundestags vom 17.05.2019 ist rechtmäßig und verletzt auch nicht die Grundrechte der Kläger. So urteilte am 7.10.2021 die Zweite Kammer des VG Berlin. Was dem VG Berlin nicht in den Blick geriet, war der eklatante Widerspruch zwischen der „bloßen Meinungsäußerung“ des Bundestags und dem, was die darin enthaltene Aufforderung zum Rechtsbruch bedeutete und bewirkte.

Im Ausgang deutlich

Vor mehr als 18 Monaten trat in Bayern – zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik – ein flächendeckendes, landesweites Ausgangsverbot in Kraft. In die darauffolgende leidenschaftliche rechtswissenschaftliche Debatte ist zwischenzeitlich deutlich Ruhe eingekehrt. In dieser nun deutlich entspannten Lage entschied am Montag der Bayerische Verwaltungsgerichtshof als erstes Verwaltungsgericht in einer Hauptsache über die Maßnahme, die wie keine zweite für die heikle Wirkmacht der staatlichen Pandemiebekämpfung steht.

Whoever equates Karlsruhe to Warsaw is wildly mistaken

In the Polish, and to some extent also in the German public discourse, the ruling of the Federal Constitutional Court of 5 May 2020 on the partial unconstitutionality of the ECB's PSP programme is considered to be qualitatively comparable to the ruling of the Polish Constitutional Tribunal of 7 October 2021. In this respect, the Polish judgement is merely seen as a continuation of the established case law of the Bundesverfassungsgericht. From a legal point of view, however, this is clearly false.

Wer Karlsruhe mit Warschau gleichsetzt, irrt sich gewaltig

Im polnischen, partiell aber auch im deutschen Diskurs wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 5.5.2020 zur partiellen Verfassungswidrigkeit des PSP-Programms der EZB als qualitativ vergleichbar mit dem Urteil des polnischen Verfassungsgerichts vom 7.10.2021 eingestuft. Das polnische Urteil knüpfe insoweit lediglich an die gefestigte Rechtsprechung des BVerfG an. Dem ist aus juristischer Sicht aus verschiedenen Gründen deutlich zu widersprechen.

Neutralitätspflichten von Behörden im Wahlkampf

Einige Ministerien sollen im Vorfeld der Bundestagswahl Wählerinnen und Wähler mit zielgruppenspezifisch zugeschnittenen Botschaften auf Facebook angesprochen haben. Ein solches Microtrageting wäre als ein Einsatz amtlicher Ressourcen für den Wahlkampf zu qualifizieren und damit ein eklatanter Verfassungsverstoß. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Neutralitätspflicht von Hoheitsträgern bietet Anhaltspunkte für die verfassungsrechtliche Einordnung dieses Verhaltens.

Wir möchten wissen: Was wünschen sich Bibliotheken?

Ziel unseres Projekts „Offener Zugang zu Öffentlichem Recht“ ist es, ein nachhaltiges Finanzierungsmodell für den Verfassungsblog zu entwickeln, das auch andere qualitätsgesicherte Multi-Author-Blogs nutzen können. Bibliotheken sehen wir auf dem Weg dorthin als unsere wichtigsten Partner. Uns ist dabei wichtig, dass wir den Bibliotheken das bieten, was sie benötigen, um den Blog und seine Publikationen in ihre Kataloge und Finanzierungsfonds einbinden zu können. Um herauszufinden, was es ist, das sie benötigen, laden wir sie dazu ein, an einer Umfrage teilzunehmen.

Wahlen in Berlin: ein Bericht

Dass in der Hauptstadt eines der wichtigsten, reichsten und entwickeltsten Länder der Erde es nicht möglich erscheint, demokratische Wahlen angemessen zu organisieren, ist nicht nur für die Berlinerinnen und Berliner peinlich, sondern zugleich ein gravierendes Demokratieproblem. Einzige Konsequenz aus politischen, fachlichen und moralischen Gründen kann nur der Rücktritt der Landeswahlleiterin und ihrer Stellvertreterin sein. Es ist bezeichnend für die politische Kultur Berlins, dass das in der Öffentlichkeit kaum gefordert wird.