Articles for category: Deutschland

Alter Zugang zu neuem Recht

Der Charakter der Gesetze hat sich in den letzten Jahrzehnten tiefgreifend gewandelt. Dennoch greift die Bundesrepublik zu ihrer Verkündung mit dem Bundesgesetzblatt bis heute auf ein aus der Französischen Revolution geborenes Medium zurück und überlässt ihre anderweitige Bereithaltung weitgehend privatwirtschaftlichen Akteuren. Wenn der Staat weiterhin darauf verzichtet, sein Recht zentral, systematisiert und aufbereitet im Internet bereitzuhalten, fällt das Publizitätsniveau in verfassungsrechtlich bedenklicher Weise ab.

Eine Collage der Selbstreferenzialität

Am 5. August hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts seinen schon am 20. Juli gefassten Beschluss veröffentlicht, mit dem er die Weigerung des Landes Sachsen-Anhalt, der Rundfunkbeitragserhöhung für die Beitragsperiode 2021-2024 zuzustimmen, für verfassungswidrig erklärt. Im System der vom BVerfG aufgestellten Grundsätze ist dieses Ergebnis zwingend. Perspektiven für eine Weiterentwicklung des Rundfunkrechts, insbesondere hinsichtlich der Rolle und Gestaltungsmacht des Gesetzgebers im Verhältnis zu seinen Anstalten, zeigt das Gericht dabei aber nicht auf.

Wahlrechtsgrundsätze als Säulen der innerparteilichen Demokratie

Der Bundeswahlausschuss hat gestern die Entscheidung des saarländischen Landeswahlausschusses bestätigt, die Landesliste der Grünen im Saarland nicht zur Wahl zuzulassen. Zu Unrecht wurde diese Entscheidung auf den Ausschluss der Delegierten aus Saarlouis für die Landesvertreterversammlung gestützt. Die Entscheidung ist aber im Ergebnis richtig, weil das Frauenstatut der Grünen mit elementaren Wahlrechtsgrundsätzen unvereinbar ist.

Die Konstruktionsfehler des § 28a IfSG

Die aktuellen flächendeckenden Corona-Bekämpfungsmaßnahmen wie Maskenpflicht, Abstandsgebote und Beschränkungen bei Veranstaltungen werden fast alle auf den im November 2020 ins IfSG eingefügten § 28a gestützt. § 28a IfSG wurde in einer Situation konzipiert, die in vielen Punkten nicht mehr mit der jetzigen vergleichbar ist. Für die weitere Epidemiebekämpfung im Spätsommer und im Herbst muss die Norm dringend überarbeitet werden.

»Nicht niemals« – Mit der Infektion leben

Hat sich nichts verändert in dem unsicheren Wellenritt, den wir gemeinsam mit der Weltgemeinschaft in Sachen Pandemie seit 18 Monaten unternehmen? Im Folgenden soll gezeigt werden, dass die Fortführung der bisherigen Coronapolitik „auf Sicht“, mit einem Großmandat für exekutive Problembehandlungen, aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht zur freien Hand von Regierungen und Parlament gestellt ist.

Grundrechte gegen Gebühr

Am 1. August tritt das Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz in Kraft. Mit ihm halten nicht nur algorithmische Filtersysteme - die umstrittenen Uploadfilter - Einzug in das deutsche Urheberrecht, sondern auch eine Vergütungspflicht für Parodien, Karikaturen und Pastiches: Kunst- und Meinungsfreiheit werden auf Plattformen künftig kosten. Das ist verfassungsrechtlich wie rechtspolitisch bedenklich, allerdings eine gute Gelegenheit, die Bedeutung des Urheberrechts für die (Plattform-)Kommunikation herauszustellen. 

Rechtmäßigkeit und Semantik der Impfpflicht

Mit Fortschreiten der COVID-19-Impfkampagne haben die Diskussionen darüber zugenommen, ob sich das Ziel einer hinreichenden Durchimpfung der Bevölkerung allein durch Impfangebote, also auf freiwilliger Basis, oder nur über eine Impfpflicht erreichen lässt. Unter den gegenwärtigen tatsächlichen Bedingungen und im Hinblick auf die derzeit absehbaren tatsächlichen Entwicklungen wird sich eine staatlich angeordnete („indirekte“) Impfpflicht in verfassungsgemäßer Weise nicht rechtfertigen lassen.

Die Grenzen des »entgrenzten Gerichts«

Der IT-Sicherheitsbeschluss des BVerfG vom 8. Juni 2021 fügt sich in einen breiteren Trend der letzten Jahre, in dem das Gericht die verfassungsprozessualen Zügel gegenüber Rechtssatzverfassungsbeschwerden zunehmend enger zieht. Aus institutioneller Perspektive bestehen gewichtige Gründe für eine verfassungsgerichtliche Verschärfung der Darlegungsanforderungen in Schutzpflichtkonstellationen.

Warum die Kanzlerin sich gegen Mehrheiten mithilfe der AfD stellen darf

Das Bundesverfassungsgericht hat gerade darüber mündlich verhandelt, ob die Kanzlerin die Wahl eines Thüringer Ministerpräsidenten mit den Stimmen von CDU, FDP und AfD im Februar 2020 einen „unverzeihlich[en]“ Vorgang nennen durfte, der „rückgängig gemacht werden“ müsse, weil er „mit einer Grundüberzeugung für die CDU“ und auch für sie gebrochen habe, „dass nämlich keine Mehrheiten mit Hilfe der AfD gewonnen werden sollen“. Es scheint keineswegs ausgeschlossen, dass das Gericht in diesen Äußerungen, wenn es sie als amtliche einstuft, einen Verfassungsverstoß sieht. Das zeigt, dass in der Rechtsprechung des BVerfG bislang das Recht zur kommunikativen Verteidigung der Verfassung zu kurz kommt: Die verfassungsrechtlichen Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebote dürfen nicht das Recht zur Verfassungstreue relativieren.