Articles for category: Deutschland

Die Freiheit der Zukunft

Der Klima-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts schlägt hohe Wellen. National wie international wird das Urteil bereits jetzt als Meilenstein für den Klimaschutz gefeiert. Der Beschluss legt den Grundstein für eine weitergehende und dauerhafte verfassungsgerichtliche Kontrolle der staatlichen Klimaschutzbemühungen anhand der Grundrechte und Art. 20a GG

The Constitution Speaks in the Future Tense

Who ought to decide on climate issues? Now, the Constitutional Court has decided. It held that the provisions of the Federal Climate Protection Act are “incompatible with fundamental rights insofar as they lack sufficient specifications for further emission reductions from 2031 onwards”. This decision is extraordinary in many ways: in its interpretation of the constitutional obligation to protect the environment (art. 20a of the Basic Law) as much as in its commitment to international cooperation and international law in climate issues. From this decision on, the German constitution will speak in the future tense.

Wo kein Normkonflikt, da kein Kompetenzkonflikt

Schon im Vorfeld des Entscheides des Bundesverfassungsgerichtes zum Mietendeckel vom 15. April ist darauf hingewiesen worden, dass dieser die Verzahnung von föderaler Kompetenzordnung und Tragweite des Grundrechtsschutzes offenlegen werde. Noch deutlicher wird diese Verzahnung im Vergleich mit einem höchstrichterlichen Verdikt zur Verfassungsmässigkeit einer kommunalen Volksinitiative zur Bremsung der Mietpreise in der Stadt Bern vom November 2019.

Migrant Workers‹ Safety Concerns Should be a Pandemic Priority

In the second year of the pandemic, migrant workers continue to work under precarious conditions, exacerbated by the additional risks associated with Covid-19. Social security assistance in Germany, including health care provisions, requires a minimum of 70 working days before employers are required to contribute. During last year’s agricultural season, the German government raised this minimum to 115 days. This made healthcare the responsibility of one’s country of citizenship, not of one’s employer. This year, in April 2021, the German farming industry has successfully pressured the government to re-extend this provision to 102 days. 

Wie europäisch wird deutsches Polizeirecht?

Das europäische Polizeirecht befindet sich inmitten eines Paradigmenwechsels. Während das Europarecht zunächst noch primär auf Polizeikooperation ausgerichtet war, lässt sich inzwischen eine zunehmende Vereinheitlichung des mitgliedstaatlichen Sicherheitsrechts beobachten. Nicht nur für den Grundrechtsschutz hat diese Entwicklung weitreichende Folgen. Auch auf politischer Ebene ist mit Gegenwind der Mitgliedstaaten gegenüber der fortschreitenden Harmonierung des innerstaatlichen Sicherheitsrechts zu rechnen.

Infektionsschutzmaßnahmen in der Schnittmenge von Verwaltungsanordnung und Gesetzesbefehl

Dem rechtswissenschaftlichen Beobachter bietet sich bei infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen mittlerweile das Bild einer völligen Austauschbarkeit der Handlungsformen Verwaltungsakt (Allgemeinverfügung), Rechtsverordnung und Parlamentsgesetz. Anordnungen, die als (konkret-generelle) Einzelfallregelungen beurteilt werden, wenn sie in einer Allgemeinverfügung stehen, finden sich inhaltlich identisch in Rechtsverordnungen und nunmehr auch im IfSG. Trotzdem liegt mit § 28b IfSG weder ein unzulässiger Übergriff des Bundesgesetzgebers in reservierte Exekutiv- oder Länderkompetenzen noch ein unzulässiges Einzelfallgesetz vor.

A Relieving Decision

With its interim decision of 15 April 2021, the German Federal Constitutional Court has paved the way for ratification of the 2020 Own Resources Decision by the German side. At the same time, the Court shows that it will apply the well-known constitutional standards in the main proceedings, possibly – this is only a guess – concentrated on the ultra vires review, which allows the all-important dialogue with the ECJ to continue in the framework of a preliminary ruling procedure.

Fußball, Kartelle und Recht

Das „Super League“-Intermezzo hat den Finger in die Wunde des Spitzenfußballs gelegt. Die Rechtfertigung der bestehenden Strukturen leidet unter der zunehmenden Unfähigkeit, die Topteams in einem Wettbewerb zu halten, der diesen Namen auf nationaler Ebene und im Ligaalltag verdient. Das europäische Kartellrecht steht und stand den Verantwortlichen nicht im Wege, um Europa vor einer „Super League“ und bestehenden Oligopolen zu bewahren und dabei den breiten Wettbewerb zu fördern.

Die ‚Bundesnotbremse‘ ist nicht zustande gekommen

Aller Orten war in den letzten Tagen von der mutmaßlichen materiellen Verfassungswidrigkeit des neuen § 28b IfSG, der „Bundesnotbremse“ zu lesen und zu hören. Angesichts der großen Aufmerksamkeit muss verwundern, dass die offenkundige formelle Verfassungswidrigkeit der Norm bislang nicht thematisiert wurde. Bei der „Bundesnotbremse“ handelt es sich um ein gleich in zweifacher Hinsicht zustimmungsbedürftiges Gesetz, dem die Zustimmung des Bundesrats fehlt und das daher nicht gemäß Art. 78 GG zustande gekommen ist.

Keine ’self-executing‘ Ausgangssperre

Mit der jüngsten Reform des Infektionsschutzgesetzes gilt in Landkreisen, sobald die „Notbremse“ greift, eine Ausgangsbeschränkung von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags. Anders als bei den bisher erlassenen, gleichgerichteten Verordnungen auf Landesebene stellt sich die Frage, ob ein Gesetz eine solche Beschränkung unmittelbar anordnen kann. Denn das IfSG vollzieht den Eingriff selbst, als self-executing Maßnahmegesetz. Art. 2 II 3 und Art. 104 I GG erlauben allerdings eine Einschränkung des Grundrechts der Freiheit der Person nur auf Grund eines Gesetzes, nicht durch Gesetz.