Articles for category: Deutschland

Weder revolutionär noch eine Besonderheit

Der Berliner Gesetzesentwurf für eine bevorzugte Einstellung von „Menschen mit Migrationshintergrund“ im öffentlichen Dienst ist zwar vorerst gescheitert, doch das Thema wird uns mit großer Wahrscheinlichkeit in den nächsten Jahren weiter beschäftigen. Die politischen und rechtlichen Kontroversen sind vorprogrammiert, denn solche Maßnahmen tangieren Ressourcen und Privilegien. Anders als pauschal behauptet, sind Fördermaßnahmen für Angehörige bestimmter sozialer Gruppen, die historisch und strukturell diskriminiert werden, nicht nur verfassungsrechtlich zulässig, sondern auch internationalrechtlich verpflichtend.

Bezirksamt Berlin-Mitte contra Tagesschau

Es hagelte Kritik aus der Presse und der Deutsche Journalistenverband zeigte sich empört, nachdem das Bezirksamt Berlin-Mitte die Live-Übertragung einer Video-Pressekonferenz vom 17. Februar 2021, bei der die Ergebnisse einer Studie des Robert Koch-Instituts über die Verbreitung des Coronavirus vorgestellt wurden, verweigerte. Das wäre mit Blick auf die bekannten technischen Defizite der Verwaltung kein großer Aufreger, hätte das Bezirksamt dies nicht mit dem mittlerweile berüchtigten Datenschutz begründet. Diese Ausrede vermittelt den Eindruck, der Datenschutz sei nun auch noch ein Hemmschuh für die Pressefreiheit. Insofern ist der Fall exemplarisch für ein fehlgeleitetes Verständnis von Datenschutz und den ihm inzwischen – weitgehend zu Unrecht – anhaftenden zweifelhaften Ruf.

Die Quantifizierbarkeit von Gefahr

Die deutsche Rechtsprechung zum subsidiären Schutz ist in mehrfacher Hinsicht europarechtlich bedenklich. Zu diesem Schluss kommt Generalanwalt Pikamäe in seinen Schlussanträgen im Vorabentscheidungsverfahren CF, DN gegen die BRD. Insbesondere die Feststellung des Generalanwalts, dass es sich bei der Asylentscheidung um eine Zukunftsprognose handelt, statistische Erhebungen aber vergangenheitsbezogen sein müssen und für sich genommen daher keine ausreichende Grundlage dafür sein können, die künftige Gefährdung bei einer unterstellten Rückkehr zu bewerten, rüttelt an einer Grundkonzeption der deutschen Asylrechtsdogmatik.

Auf Schritt und Tritt

Anfang Februar hat das Bundesverfassungsgericht einen Beschluss veröffentlicht, in dem es die sogenannte elektronische Fußfessel für verfassungsgemäß erklärt – jedenfalls derzeit. Da auch zehn Jahre nach ihrer Einführung keine Langzeitstudien zum kriminalpräventiven Effekt der elektronischen Aufenthaltsüberwachung vorliegen, nimmt das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber zu Recht in die Pflicht, die Maßnahme zu evaluieren. Wieso das Bundesverfassungsgericht auf die verpflichtende Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Gefährlichkeitsprognose verzichtet, leuchtet vor dem Hintergrund des intensiven Grundrechtseingriffs, der mit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung einhergeht, hingegen nicht ein.

Immerhin ein Kompromiss

Das Lieferkettengesetz kommt. Der Streit um die Deutungshoheit über den Entwurf ist nun voll entbrannt. Wird es in Deutschland bald das „bislang stärkste Gesetz in Europa im Kampf für Menschenrechte“ geben oder nur einen „zahnlosen Tiger“? Der gefundene Kompromiss mag unbefriedigend sein, aber der erste Schritt hin zu mehr verbindlicher unternehmerischer Verantwortung für Menschenrechte in der Lieferkette wäre damit gemacht.

Brennglas Pandemie

Wie gut hat das deutsche Regierungssystem den Stresstest bisher bestanden? Nimmt man die öffentlichen Kommentierungen als Maßstab, wird insbesondere die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) und damit der gesamte Föderalismus als Schwachstelle ausgemacht. Die föderalen Institutionen seien einerseits zu träge, um in der Krise rasch entscheiden und eingreifen zu können. Zum anderen stünden sie einheitlichen Lösungen im Wege, die für die Bewältigung der Pandemie notwendig und von der Bevölkerung gewünscht seien.

Tailoring the Jurisdiction of the ECHR

On 16 February 2021, the Grand Chamber of the European Court of Human Rights (ECtHR) ruled in the case Hanan v. Germany concerning a 2009 NATO-Kunduz airstrike resulting in deaths of civilians in Afghanistan in favor of Germany. The primary allegation before the Court was that Germany violated its procedural obligation under Article 2 by failing to conduct a prompt, effective and impartial investigation into a lethal use of force. Although the Court unconvincingly decided that there was no violation of the procedural duty to investigate, the majority opinion held that there was a clear jurisdictional link obliging Germany to conduct the investigation of airstrikes in Afghanistan.

Der Wallrabenstein-Beschluss und die politische Dimension des Verfassungsprozessrechts

In ihrem Beschluss versuchen die übrigen Mitglieder des Senats, das Problem mit einer für Gerichte nicht untypischen Strategie zu bewältigen. Sie argumentieren mit den Besonderheiten des konkreten Falles und leiten aus der prozessual recht ungewöhnlichen Situation der Vollstreckung eines bereits ergangenen Urteils besonders strenge Maßstäbe für die richterliche Zurückhaltung ab. Der nachfolgende Beitrag zeigt auf, dass und warum diese Strategie zu kurz greift.

Eine Frage des Geldbeutels

Seit Anfang Februar haben auch Empfänger:innen von Hartz IV einen Anspruch auf kostenfreie FFP2-Masken. Ca. 1,1 Millionen Sozialhilfeempfänger:innen und ca. 385.000 Asylbewerber:innen sind jedoch nach wie vor darauf angewiesen, medizinische Schutzmasken aus eigener Tasche zu finanzieren. Das stellt eine in den meisten Fällen nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung dar.

Die gläserne Moschee

Seit Ende Januar liegt ein Positionspapier der Arbeitsgemeinschaft Innen und Heimat der CDU/CSU vor, das eine Prüfung anregt ob ein Moscheeregister in Deutschland verfassungskonform eingeführt werden kann. Dass dies gelingt ist jedoch unwahrscheinlich, denn die Maßnahme verfolgt weder einen legitimen Zweck, noch ist sie für Sicherheitszwecke geeignet.