Articles for category: Deutschland

Sturm auf den Verwaltungsstaat

Die erste Amtszeit Donald Trumps endete mit dem Sturm auf das Kapitol, die zweite Amtszeit begann mit dem Sturm auf den Administrative State. Ist nur ersteres oder beides ein Angriff auf die demokratische Ordnung? Wie Verwaltungsstaat und Demokratie aufeinander bezogen sind, ist eine für akademische Zwecke kaum zu beantwortende Frage. Sie bezieht unklare Begrifflichkeiten in einer unklaren Weise aufeinander. Gerade wegen dieser Unschärfe sind die Fragen nach der Demokratietauglichkeit des Verwaltungsapparats für politische Zwecke aber auch reizvoll. Denn sie lassen sich einfach instrumentalisieren.

Eine umstrittene Generalklausel vor Gericht

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof (BayVerfGH) hat über mehrere langjährige Verfahren gegen die Ausweitung polizeilicher Eingriffsbefugnisse durch Art. 11a des Bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) entschieden und die Vorschrift nur mit Einschränkungen für verfassungsgemäß – man könnte auch sagen: für teilweise verfassungswidrig – erklärt. Für die Staatsregierung besteht nun Nachbesserungsbedarf. Denn ansonsten wird eine ohnehin schon sehr kompliziert strukturierte Vorschrift, in die jetzt auch noch verfassungsgerichtlich verordnete Einschränkungen hineinzulesen sind, nicht nur die bayrische Polizeipraxis weiter verkomplizieren, sondern auch Betroffene vor weitere Rechtsunsicherheit stellen.

Weder Rückschritt noch Frustration

Während in den letzten Wochen das sog. Omnibus-Paket die Debatten beherrschte, könnte im Rahmen der anstehenden Koalitionsverhandlungen auch das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz verändert werden. Das menschenrechtliche Rückschrittsverbot und das europarechtliche Frustrationsverbot wirken dabei in die gleiche Richtung: Eine vorübergehende Aussetzung oder gar vollständige Abschaffung des LkSG wäre kaum mit den internationalen Verpflichtungen Deutschlands vereinbar.

Die Notbremsung bei der Schuldenbremse

Kurz vor dem Ende der 20. Wahlperiode, die nach Art. 39 Abs. 1 Satz 2 GG mit dem Zusammentritt des neuen Bundestages voraussichtlich am 25. März 2025 endet, soll mit Blick auf die verschärfte Sicherheitslage und die bekannten Mängel in der Infrastruktur das Grundgesetz geändert werden, um die verfassungsrechtlichen Bindungen der Schuldenbremse zu lockern. Zwar können viele Detailregelungen noch im einfachen Recht nachgereicht werden. Handwerkliche Fehler im Verfassungstext wird man aber – mangels Zwei-Drittel-Mehrheit – nicht so schnell wieder beheben können.

Ein Tempolimit aus Karlsruhe?

Nun hängt die Frage, ob der 20. Bundestag noch vor Zusammentritt des 21. Bundestag eine Verfassungsänderung beschließen kann, nicht nur von politischen Mehrheiten ab, sondern auch von den Richter*innen des Zweiten Senats in Karlsruhe. Aus diesem Umstand lässt sich eine staatsorganisationsrechtliche Kritik formulieren, die das Verhältnis von Gesetzgebungsorganen und Bundesverfassungsgericht betrifft: Kann es die Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts sein, über die zeitliche Ausgestaltung eines laufenden Gesetzgebungsverfahrens zu bestimmen?

Illoyalität als staatsangehörigkeitsrechtlicher Verlustgrund

„Terrorunterstützern, Antisemiten und Extremisten, die zur Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung aufrufen“, soll womöglich die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen werden. So sieht es das Sondierungspapier von Union und SPD vor, das ankündigt, ein solches Vorgehen verfassungsrechtlich zu prüfen. Gänzlich neu ist die Forderung nicht. Bereits Friedrich Merz schlug im Wahlkampf vor, straffälligen Mehrstaatern die deutsche Staatsangehörigkeit abzuerkennen. Diese in ihrer Systematik an den Terrorismusverlustgrund § 28 Abs. 1 Nr. 2 StAG angelehnten Vorschläge setzen sich jedoch über grundlegende völker- und unionsrechtliche Prinzipien des Ausbürgerungsrechts hinweg und verletzen den verfassungsrechtlich verankerten Schutz der deutschen Staatsangehörigkeit.

Sondierte Systemwechsel

Das Sondierungspapier von CDU/CSU und SPD enthält eine ebenso kurze wie rätselhafte Passage: „Aus dem ‚Amtsermittlungsgrundsatz‘ muss im Asylrecht der ‚Beibringungsgrundsatz‘ werden“. Sollte ein solcher Systemwechsel im Asylrecht tatsächlich umgesetzt werden, hätte dies eine deutliche Schwächung rechtsstaatlicher Verfahrensgrundsätze zur Folge. Die Amtsermittlung ist ein Schlüsselinstrument zur Sicherung der Gesetzmäßigkeit und Gleichmäßigkeit des Verwaltungshandelns. Gerade im Asylrecht ist es entscheidend, dass der Zugang zum Recht nicht von persönlichen Fähigkeiten und Mitteln abhängig gemacht wird.

Mehr Territorialität wagen im Wahlrecht

Die heiß diskutierte und in Karlsruhe nachgebesserte Wahlrechtsreform der einstigen Ampelparteien konnte Ende Februar ihre Feuertaufe bestehen. Jetzt also, da das neue Wahlrecht ausgeurteilt und ausprobiert worden ist, dass es die Prüfung der Gerichte und die der tatsächlichen Anwendung durch 60,5 Millionen Wahlberechtigte überstanden hat, steht die noch gewichtigere Prüfung aus, die des Kairós, der inhaltlichen Richtigkeit in Anbetracht des historischen Zeitpunktes.

Parteimitgliedschaft als Ausschlusskriterium

Am 10. Oktober 2024 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass einem Mitglied der Partei „Der III. Weg“ der Zugang zum juristischen Vorbereitungsdienst verwehrt werden müsse. Nachdem zunächst lediglich die Pressemitteilung zur Entscheidung vorlag, wurde das Urteil selbst vor einigen Tagen veröffentlicht. Auch wenn Ergebnis und Begründung aus Leipzig jedenfalls auf den ersten Blick plausibel erscheinen mögen, so wirft das Urteil doch diverse Folgefragen auf.