Articles for category: Deutschland

Rassismus ist nicht »Meinungsvielfalt«!

Die NZA ist eine renommierte arbeitsrechtliche Zeitschrift aus dem juristischen Verlag C.H.Beck. Das aktuelle Heft enthält einen als „Kommentar“ bezeichneten Beitrag von Rüdiger Zuck, der an verschiedenen Stellen krasse rassistische Stereotype bedient. Der Verlag hat sich von dem Beitrag auf eine Weise distanziert, die jedenfalls eine aus unserer Sicht hoch problematische Deutung zeigt, die gleichwohl typisch ist für derartige Vorfälle.

Pinochet reloaded

Das britische House of Lords hat im Jahr 1998 mit seiner Pinochet-Entscheidung einen Stein ins Wasser geworfen. Die Ausläufer der hierdurch ausgelösten Welle haben jetzt auch den Bundesgerichtshof erreicht (Urteil vom 28. Januar 2021 - 3 StR 564/19). Die beiden Verfahren stimmen darin überein, dass es jeweils um die strafrechtliche Immunität bei im Ausland verübter Folter ging. Sie unterscheiden sich allerdings insofern, als im BGH-Verfahren nicht ein ehemaliges Staatsoberhaupt, sondern ein „einfacher“ Staatsbediensteter (der Angeklagte war Oberleutnant der afghanischen Armee) strafrechtlich belangt wurde.

Befangen?

Der Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts, Astrid Wallrabenstein wegen Besorgnis der Befangenheit vom PSPP-Verfahren auszuschließen, wirft Fragen auf – an die Maßstäbe, die die Senatsmitglieder auch an sich selbst anlegen, an die Transparenz der Mehrheitsverhältnisse im Senat, an die Interpretation der Äußerungen der neuen Kollegin durch die Senatsmehrheit und an deren Verständnis der Bindungswirkung ihrer Urteile und Urteilsgründe.

Verbessern statt verlängern

Die gesetzlichen Grundlagen zur Bewältigung der Corona-Pandemie fallen zum 1. April 2021 weg. Will der Gesetzgeber an seiner bisherigen Strategie der Pandemiebekämpfung festhalten, muss er also tätig werden. Doch statt die bisherigen Regelungen einfach zu verlängern, sollte er die notwendige Änderung des Infektionsschutzgesetzes nutzen, um eine verfassungskonforme Pandemie-Bewältigungsgesetzgebung zu schaffen.

Informeller Föderalismus statt öffentlicher Deliberation

Morgen konferieren die Ministerpräsident*innen mit der Bundeskanzlerin zum siebzehnten Mal über die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Dies ist aus rechtlicher Perspektive bemerkenswert: weder die Konferenz noch ihre Beschlüsse sind verfassungsrechtlich oder einfachgesetzlich vorgesehen. Als Ort der Koordination der Rechtsetzung durch die Landesregierungen stellt die Konferenz kein verfassungsrechtliches Problem dar. Die Art und Weise der politischen Entscheidungsfindung ohne Beteiligung der Öffentlichkeit hingegen schon.

Was Deutschland von der Schweiz lernen kann

Die deutschen Asylverfahren dauern zu lange. Die langen Verfahren führen jedoch keinesfalls etwa dazu, dass besonders sorgfältig geprüft wird und am Ende qualitativ hochwertige Asylentscheidungen ergehen. Ein Blick auf die Schweiz – frei ideologischer Scheuklappen – zeigt, wie es besser geht und dass Effizienz und Humanität bei einer optimalen Gestaltung des Asylaufnahmesystems keine Gegensätze darstellen.

Die wahre Herrschaft des Unrechts

An den europäischen Grenzen herrscht das Unrecht. Im Mittelmeer sterben Menschen, weil die Seenotrettung versagt oder weil sie vom Grenzschutz zurückgedrängt werden. In Bosnien und Herzegowina hausen Schutzsuchende im Schnee, weil Kroatien ihnen den Weg in die EU versperrt. Ungarn interniert Flüchtlinge oder schiebt sie nach Serbien ab, ohne ein ordentliches Verfahren durchzuführen. Der EuGH hat die ungarische Asylpolitik wiederholt gerügt, so zuletzt in einer Entscheidung vom 17. Dezember 2020. Diese Rechtsprechung ist nicht nur für Ungarn bedeutsam – im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts verpflichtet sie die EU als solche und jeden einzelnen Mitgliedstaat. Solange die Bundesregierung davor die Augen verschließt, stellt sie die Herrschaft des Rechts in Frage.

Verfassungsbruch? Schlimmer: Ein Fehler

Ob der Lockdown fortgesetzt wird, entscheidet sich nach Lage der Dinge nicht nach Maßstäben des Verfassungsrechts. Nachdem im Herbst 2020 sogar in Regierungserklärungen über „Verhältnismäßigkeit“ und „Angemessenheit“ gesprochen wurde, besteht inzwischen kein Anhaltspunkt mehr, dass Entscheidungen der Exekutive – wie auch immer sie in den nächsten Wochen und Monaten lauten – aus rechtlichen Gründen begrenzt werden könnten. Vor allem mit dem Wunderwort der „Vorsorge“ hat man sich neue Beinfreiheit verschafft. Wie kam es dazu? Und warum ist das ein Fehler?

Kontrolle ist gut, Vertrauen ist besser

„Ooops…they did it again” könnte man angesichts des Beschlusses des Zweiten Senats zur parlamentarischen Kontrolle des Einsatzes von sog. V-Personen durch die Nachrichtendienste ausrufen, der – bereits am 16. Dezember des Vorjahres gefasst – am Mittwoch dieser Woche veröffentlicht wurde. Denn die aktuelle Entscheidung knüpft nicht nur nahtlos an den „Oktoberfestbeschluss“ desselben Senats vom Juni 2017 an, sondern führt die in den letzten Jahren zu beobachtende Linie der Verkürzung der parlamentarischen Kontrollrechte im Sicherheitsbereich auch nach dem kürzlich erfolgten Wechsel in der Berichterstattung ungemindert fort.