Articles for category: Deutschland

Gut gemeint und schlecht gemacht

In Dänemark hat ein Amtsvergehensverfahren gegen die ehemalige Migrationsministerin Inger Støjberg begonnen, weil sie 2016 angeordnet hatte, alle nach Dänemark geflüchteten Paare mit einem minderjährigen Ehepartner zu trennen. Das deutsche Bundesverfassungsgericht dürfte das mit Interesse zur Kenntnis nehmen. Auch in Deutschland war es die Trennung eines geflüchteten Ehepaares, die 2017 den Anlass zum Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen gab.

Keine Einsicht des Berliner Bildungssenats

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 27. August 2020 die Verurteilung des Landes Berlin durch das LAG Berlin - Brandenburg vom 27. November 2018 zu einer Entschädigungszahlung nach § 15 II 1 AGG bestätigt. Das Land hatte sich geweigert, eine Kopftuch tragende Lehrerin einzustellen. Seit Jahren missachtet die Bildungsverwaltung Berlins damit die Rechtsprechung des BVerfG. Ihre Argumente sind rechtlich in keiner Weise tragfähig.

Keine Priorität für die Rechtswissenschaft

Man kann das Unbehagen, dass in der Pandemie auch eher randständige Fragen zu verfassungsrechtlichen Grundsatzproblemen hochgezont werden, grundsätzlich nachvollziehen. Auch kann man verstehen, dass die Pandemie an den Nerven zehrt, nachvollziehbarerweise vor allem bei denjenigen, die politische Verantwortung tragen. Es ist aber nicht akzeptabel, dass in einer so fundamentalen Frage von Leben und Tod einhellig artikulierte verfassungsrechtliche Probleme unter den Parlamentstisch fallen.

Keine Reform für die Zukunft

Am 1. Januar 2021 trat die jüngste Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in Kraft. Sie führte mit der finanziellen Beteiligung der Gemeinden an den Erträgen der Windenergie klammheimlich eine verfassungswidrige Abgabe ein: Durch das Zusammenspiel des neuen § 36k EEG 2021 mit der altbekannten EEG-Umlage fließt eine bei den Strom-Endverbrauchern erhobene Abgabe in die kommunalen Haushalte.

Corona Constitutional #54: Migrationsquote und „Bestenauslese“

Menschen mit Migrationshintergrund werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt. Das soll nach dem Willen der Berliner Integrationssenatorin in der Bundeshauptstadt für den öffentlichen Dienst Gesetzeslage werden, und unter dem Stichwort „Migrationsquote“ ist darüber ein heftiger verfassungsrechtlicher Streit entbrannt. Das Grundgesetz schreibt gleichen Zugang zum Staatsdienst für alle vor – was heißt das in einer Situation, wo es Menschen migrantischer Herkunft so viel schwerer haben, von diesem Zugangsrecht Gebrauch zu machen? Reicht es da, die individuelle Grundrechtsposition der jeweiligen Bewerber_in in den Blick zu nehmen? Darüber redet Max Steinbeis heute mit EMILIA ROIG, Gründerin und Leiterin des Center for Intersectional Justice in Berlin.

Kein Brexit »auf Rädern«

Das Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und Großbritannien wurde als "EU-only" Abkommen geschlossen, an dem nur die EU und nicht auch die Mitgliedstaaten als Vertragsparteien beteiligt sind. Juristische Zweifel an der gewählten Rechtsgrundlage sind aber unbegründet, da das Abkommen ein Assoziierungsabkommen ist.

Staatliche Parteienfinanzierung in der Kritik

Am 26. und 27. Januar 2021 wollte das Bundesverfassungsgericht über ein Gesetz verhandeln, mit dem 2018 die Obergrenze für die staatliche Teilfinanzierung politischer Parteien von gut 165 Mio. Euro auf 190 Mio. Euro erhöht wurde. Im Kern geht es darum, ob durch die zusätzlichen Mittel der Grundsatz der Staatsfreiheit der Parteien aus Art. 21 GG verletzt werden. Coronabedingt wurde der Verhandlungstermin jetzt aufgehoben, was Zeit zum Nachdenken, ob die Verfassung wirklich eine absolute Obergrenze enthält, die der demokratische Gesetzgeber bei der staatlichen Finanzierung politischer Parteien nicht überschreiten darf. Ein Blick auf Dogmatik, Rechtsvergleichung und finanzpolitische Realität zeigt, dass die besseren Argumente dagegensprechen.

Maß für Maaßen

Die AfD wird in dem Verfahren vor dem VG Köln gegen ihre drohende Einstufung als Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV)von der Kanzlei Höcker vertreten. Diese Kanzlei führt den ehemaligen Präsidenten des BfV, Hans-Georg Maaßen, ausweislich ihrer Website als „Of Counsel“.Nun untersagt es § 45 Abs. 1 Nr. 1 BRAO den Rechtsanwälten, in einer „Rechtssache“ tätig zu werden, in der sie als Angehörige des öffentlichen Diensts bereits tätig geworden sind. Somit stellen sich zwei Fragen.