Articles for category: Deutschland

Und ewig grüßt das Kindeswohl

Schon wieder hat eine neue Formulierung für das Dauerprojekt „Kinderrechte in die Verfassung“ ihren Weg in die Medien gefunden, diesmal als Kompromiss der Koalitionsfraktionen. Wer sich schon länger mit dem Thema beschäftigt, fühlt sich an den armen Bill Murray aus dem Film „Groundhog Day“ erinnert, wie er Morgen für Morgen die Augen öffnet und immer wieder derselbe Tag beginnt, den er schon gestern, vorgestern und vorvorgestern erlebt hat. Doch nein, der Vergleich hinkt, denn im Film wird Murray am Ende mit einer klugen und schönen Frau glücklich, wir aber bekommen weder eine kluge noch eine schöne Verfassungsänderung – jedenfalls wenn es dieser Vorschlag ist, der sich am Ende durchsetzt

Symbolpolitik ohne Kollateralschäden?

Unter dem Banner „Kinderrechte ins Grundgesetz“ hat die große Koalition am Montagabend einen Kompromissentwurf zur Verankerung von Kinderrechten in der Verfassung präsentiert. Obwohl es sich bei dem Vorschlag – Satz für Satz betrachtet – um reine Symbolpolitik handelt und ein Eingriff in das sensible verfassungsrechtliche Beziehungsgefüge zwischen Eltern, Kind und Staat von der Koalition auch ausdrücklich nicht intendiert ist, könnte er in dieser Form ungewollte verfassungsrechtliche Kollateralschäden nach sich ziehen.

Muss der Staat die künstliche Fortpflanzung verbieten?

Das deutsche Fortpflanzungsmedizinrecht befindet sich in einem geradezu erbärmlichen Zustand: Das aus dem Jahr 1990 stammende Embryonenschutzgesetz (ESchG) ist – auch im Hinblick auf den medizinischen Fortschritt – veraltet, als Strafgesetz von repressivem Charakter und in Teilen verfassungsrechtlich nicht haltbar. Politik und Gesetzgeber weigern sich beharrlich, dem dringenden Desiderat nach einem modernen, dem Stand der Medizin angemessenen Fortpflanzungsmedizingesetz Rechnung zu tragen.

Alles unter Verschluss

Das Bundesjustizministerium hat am 12. Dezember 2020 seinen Referentenentwurf zur Umsetzung der europäischen Whistleblowing-Richtlinie (2019/1937) (WBRL) an die Presse weitergereicht. Hinweise von Whistleblowern bezüglich Verschlusssachen sollen pauschal vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausgenommen bleiben. In der Praxis würde die Effektivität des Schutzes von Hinweisgebern in staatlichen Behörden hierdurch massiv untergraben. Ein mutigerer Weg ist möglich: Die Einsetzung eines Bundestransparenzbeauftragten.

Richtige Balance?

Der Europäische Haftbefehl ist nicht nur eine Dauerbaustelle des europäischen Grundrechtsschutzes, sondern zugleich das Produkt verketteter Fehlleistungen europäischer Institutionen. Kommission und Rat haben mit dem Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl 2002/584/JI politisch ein Instrument geschaffen, das einseitig Funktionsinteressen der Strafrechtspflege forciert. Grundrechte wurden hingegen von Anfang auf eine Floskel reduziert, von der die effektive Rechtsanwendung möglichst verschont werden sollte.

Grundrechtswende zur Jahreswende

Das Ende des in vielerlei Hinsicht denkwürdigen Jahres 2020 hat Karlsruhe mit einer zukunftsweisenden Grundsatzentscheidung eingeläutet. Mit seinem kurz vor Jahreswechsel veröffentlichten Beschluss in Sachen Europäischer Haftbefehl III erkennt nun auch der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts die Unionsgrundrechte als unmittelbaren Prüfungsmaßstab der Verfassungsbeschwerde an. In einem begrüßenswerten und keineswegs selbstverständlichen Schritt schwenkt der Zweite auf die Linie des Ersten Senates ein.

Gleiche Unfreiheit?

Das deutsche Gemeinwesen ist eine freiheitliche Ordnung, mit vielen –weithin akzeptierten, zum Teil aber auch beklagten und kritisierten – Ungleichheiten. Nichts Besonderes also. Manchmal aber bricht sich plötzlich und überraschend ein radikaler Egalitarismus Bahn. So ist es jetzt auch beim Impfen.

Brot statt Böller

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat in einem Beschluss vom 1.12.2020, der am heutigen Mittwoch veröffentlicht wurde, vor Abschluss dieses turbulenten Jahres noch einmal ein kraftvolles Zeichen gesetzt. Er folgt der neuen Linie des Ersten Senats aus dem Fall Recht auf Vergessen II und wendet nun ebenfalls unmittelbar die Charta der Grundrechte der Europäischen Union als Maßstab für eine Verfassungsbeschwerde an, wenn das Unionsrecht den Sachverhalt so dominiert, dass sein Anwendungsvorrang im Grundsatz auch die Grundrechte des Grundgesetzes verdrängt.

»Privilegien« für einige oder Lockdown für alle?

Noch ehe die erste Impfung verabreicht war, entbrannte die Diskussion um eine Differenzierung zwischen geimpften und nicht geimpften Personen. Dürfen geimpften Personen Möglichkeiten eines „normaleren“ Lebens eingeräumt werden, die man nicht geimpften Personen (noch) vorenthält? Oder muss der Staat jegliche Differenzierung verbieten und den Lockdown damit für alle bis zur (möglicherweise gar nicht erreichbaren) Herdenimmunität, aufrechterhalten?

Mandat zu Meinungspflege?

Dem so genannten BDS-Beschluss des Deutschen Bundestags vom Mai 2019 kommt zwar als schlichter Parlamentsakt keine rechtliche Verbindlichkeit zu. Er hat aber eine nachhaltige Kontroverse ausgelöst. In diese Debatte hat sich auch der „Beauftragte der Bundesregierung für jüdisches Leben in Deutschland und den Kampf gegen Antisemitismus“ mit durchaus robusten Stellungnahmen eingeschaltet. Dies wirft ungeklärte verfassungsrechtliche Fragen auf.