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Der klinisch-ethische Fehlschluss

Das Kriterium der klinischen Erfolgsaussicht, auch Prognose genannt, ist in der Literatur über Zuteilungskriterien bei medizinischer Ressourcenknappheit seit langem präsent. In Deutschland haben Mediziner die Anwendung dieses Kriteriums im Kontext der aktuellen Pandemie in sogenannten klinisch-ethischen Empfehlungen angeraten. Die Verpflichtung, möglichst viele Patienten zu retten wird im Text als Selbstverständlichkeit präsentiert. Eine konsequente Priorisierung nach dem Kriterium der Erfolgsaussicht ist auf der Basis dieses Gebots jedoch nicht ableitbar. Unter bestimmten Umständen verlangt es vielmehr, von diesem Kriterium abzuweichen.

Ein Freund, ein guter Freund

Der Kompromiss mit den Regierungen Ungarns und Polens bezüglich des Rechtstaatsmechanismus hat eine Menge – berechtigter - Kritik erfahren. Das Appeasement von Regierungen, die gegen die Grundwerte der EU verstoßen, ist zwar in der Logik der Institutionen und des politischen Handelns in der EU tief verwurzelt. Aber die zahme deutsche Reaktion auf die Eskapaden der ungarischen Regierung hat durchaus strukturelle Gründe, die weit über die Logik der EU-Entscheidungsprozesse hinausgehen. Der perpetuierte Empörungsloop über das ungarische Regime in deutschen Feuilletons und Polit-Talkshows, an dem regelmäßig auch Regierungspolitiker teilnehmen, verbirgt die Realität: Nämlich, dass die deutsche Regierung, und vor allem die deutsche Wirtschaft, sich längst mit dem ungarischen Regime zum gegenseitigen Interesse und Nutzen arrangiert hat.

Eigentumsrecht versus Schutz von Leben und Gesundheit

Die Grundregeln für den Infektionsschutz in der Pandemie sind: Abstand halten, Hände waschen und zu Hause bleiben. Für Menschen, die kein Zuhause haben, ist das aber gar nicht möglich. Der schon länger geführte Konflikt um das private Eigentumsrecht und die Wohnungskrise in den Städten verschränkt sich in der Corona-Pandemie mit dem Konflikt um einen gleichen Infektionsschutz. Verschiedene Beispiele zeigen, dass der Staat seinen Pflichten zum Schutz besonders vulnerabler Gruppen gegen das potentiell tödliche und gesundheitsschädigende Corona-Virus nicht ausreichend nachkommt.

Grundrechtseingriffe durch Online-Proctoring

Auch im zweiten „Pandemie-Semester“ stehen Universitäten bundesweit vor der Herausforderung, Studienleistungen ordnungsgemäß abnehmen zu können. Bei schriftlichen oder elektronischen Aufsichtsarbeiten müssen sie sicherstellen, dass an den heimischen Schreibtischen möglichst gleichartige Prüfungsbedingungenen herrschen. Aber nicht jede Prüfungstechnologie ist erstrebenswert oder rechtlich zulässig. Insbesondere der Einsatz vollautomatisierter Überwachungsprogramme hat schwere Grundrechtseingriffe zur Folge.

Nächtliche Ausgangssperre in Bayern auch an Heiligabend

Ab dem 16. Dezember 2020 gilt die Elfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die für den Freistaat eine flächendeckende, generelle nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 Uhr abends und 5 Uhr morgens vorsieht. Mit der nächtlichen Ausgangssperre an Heiligabend sind erhebliche Grundrechtseingriffe verbunden, die in dieser Form dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht genügen. Dies gilt vor allem im Hinblick auf das Grundrecht zum Schutz von Ehe und Familie, aber auch der Religionsfreiheit.

Fingerzeig an die Karlsruher Kollegen

Mehr als 10 Jahre ist der tödliche Bombenabwurf in der Region Kunduz unter Beteiligung der Bundeswehr her. Jetzt hat eine Kammer des BVerfG dazu einen Beschluss veröffentlicht und damit einen wichtigen Beitrag zur Debatte um die Anwendbarkeit des nationalen Amtshaftungsrechts auf den Einsatz von Streitkräften im Ausland geleistet. Die Kammer ist dabei insbesondere der ablehnenden Haltung des BGH mit gewichtigen verfassungsrechtlichen Argumenten entgegengetreten. Die Entscheidung stärkt damit den Grundrechtsschutz, aber endgültig klären kann sie die amtshaftungsrechtliche Problematik leider noch nicht.

Wen soll das schützen?

Trotz unabweisbarer verfassungsrechtlicher Bedenken erleben landesweite Ausgangsverbote seit der Ministerpräsident*innenkonferenz vergangenen Sonntag ein Comeback. In ganz Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen darf die Wohnung bereits nur noch mit triftigem Grund verlassen werden und es ist anzunehmen, dass weitere Verordnungsgeber bald nachziehen. Angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens ist nachvollziehbar, dass die Entscheidungsträger*innen Maßnahmen erlassen, um die Verbreitung des Virus einzudämmen. Die Verbote weisen allerdings erhebliche Probleme auf.

Bald wird geimpft

Voraussichtlich am 21. Dezember 2020 wird die Europäische Arzneimittelbehörde über die Zulassung des Corona-Impfstoffs von Biontech und Pfizer entscheiden. Bis die ganze Bevölkerung – beziehungsweise jede*r, die/der dies wünscht – geimpft ist, wird es vielleicht bis 2022 dauern. Im Laufe des nächsten Jahres wird sich die Frage stellen, wie wir mit der Tatsache umgehen werden, dass ein Teil der Bevölkerung bereits geimpft ist und ein Teil noch nicht und inwiefern zwischen diesen beiden Gruppen differenziert werden darf.