Articles for category: Deutschland

Die »drohende Gefahr« bleibt problematisch

Mit dem kürzlich vorgestellten „Gesetzesentwurf zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften“ sollen zum dritten Mal binnen gut drei Jahren umfassende Veränderungen am bayerischen Polizeirecht vorgenommen werden. Insbesondere die Nachbesserung bei der Kategorie der „drohenden Gefahr“ sind im aktuell diskutierten Gesetzesentwurf aber nur marginal, weshalb erhebliche verfassungsrechtliche Zweifel bleiben.

Vorrang für Bildung

Die seit September erheblich gestiegenen Corona-Infektionszahlen in Deutschland haben zu einem sogenannten „Teil-Lockdown“ geführt. Forderungen nach einer (temporären) Schließung von Bildungseinrichtungen, wie im Frühjahr, haben die Länder eine Absage erteilt. Sie räumen dem Recht auf Bildung Vorrang ein. Das ist richtig so - und auch rechtlich sehr gut vertretbar.

Zwischen Pausenhof und Verfassungsschutz

Nach der Drohung eines 11-jährigen Schülers seine Grundschullehrerin zu enthaupten, steht das Thema Radikalisierung an Schulen wieder weit oben auf der politischen Agenda. Die Unsicherheit unter Lehrer*innen, wie sie mit solchen Fällen umgehen sollen, ist groß. Nicht nur ist unklar, was unter Radikalisierung zu verstehen ist, sondern es fehlt auch an klaren gesetzlichen Vorgaben, wie die Rechte und Pflichten von Schüler*innen und Lehrer*innen in Einklang zu bringen sind.

Die Rechte der anderen

Die AfD erweist sich seit ihrer Gründung im Jahre 2013 als erheblicher Störfaktor im politischen System. Zuletzt hatten Abgeordnete der AfD Mitgliedern der "Querdenken"-Bewegung Zugang zum Reichstag verschafft, was die Partei erneut in den öffentlichen Fokus einer Verbotsdebatte rückte. Dabei sollte man sich vergewissern, dass hinter dem Verlangen die AfD zu verbieten mehr steckt als bloß ein antipluralistischer Affekt.

Demokratisierung durch »Cancel Culture«

Vor wenigen Tagen hat das Hamburger Kabarett-Theater Schmidts Tivoli die Zusammenarbeit mit dem Komiker Kay Ray beendet, offenbar weil rassistische Witze in der Show einen zentralen Platz einnehmen. Der Komiker sieht sich nun als weiteres Opfer von „Cancel Culture“, die die Kunstfreiheit immer weiter einschränke. Um die Kunst und Kunstfreiheit geht es dabei aber eigentlich gar nicht. Sie ist nur der Austragungsort gesellschaftspolitischer Auseinandersetzungen um Sexismus, Rassismus und Transphobie. Die Neuregelungen von Diskurs, Kultur und Kunst durch „Politische Korrektheit“, „Cancel Culture“ oder „Identitätspolitik“ bedeuten nicht den Zerfall der Demokratie, sondern sind ein Schritt in Richtung ihrer vollständigeren Realisierung.

Schutz bei Wehrdienstentzug für syrische Geflüchtete

Bis Anfang 2016 erhielten nahezu alle Syrer:innen vom BAMF Flüchtlingsschutz. Seitdem sinkt der Anteil dramatisch und viele Aufstockungsklagen, häufig von syrischen Männern, die sich durch Flucht dem Wehrdienst entzogen haben, waren nicht erfolgreich. Auch ein neues EuGH-Urteil, das den Flüchtlingsschutz für syrische Wehrdienstentzieher läuft Gefahr, in der Entscheidungspraxis kaum Wirkung zu entfalten.

Wissenschaftsfreiheit in den Fesseln des Strafprozessrechts?

Reiben sich nur Wissenschaftler*innen (und seien es solche des Rechts) verwundert die Augen, wenn Strafverfolgungsbehörden Forschungsunterlagen beschlagnahmen? Es wäre wünschenswert, dass auch inzwischen in der Justiz tätige Akademiker*innen nicht vergäßen, welcher Stellenwert der Forschungsfreiheit gebührt (auch wenn ihr – hier: juristisches – Studium von der Forschung allzu weit entfernt angesiedelt gewesen sein mag).

Behindert die Forschungsfreiheit die Durchsetzung von Strafverfolgungsinteressen – oder umgekehrt?

Wegen der Untätigkeit des Gesetzgebers ist die empirische Sozialforschung gewissermaßen dem unausgesprochenen Goodwill der Justizpraxis ausgeliefert, die die notwendige Sensibilität walten lassen mag – oder eben auch nicht, wie der berichtete Sachverhalt eindrucksvoll belegt. Das beschädigt nicht nur die Forschungsinteressen der individuell betroffenen Wissenschaftlerinnen, sondern es richtet auch weiteren Schaden an.

Außenpolitik als völkerrechtsfreier Raum?

An diesem Mittwoch hat das Bundesverwaltungsgericht in der Sache Air Base Ramstein mündlich verhandelt – und noch am selben Tag entschieden. Die ausführlichen Entscheidungsgründe sind noch nicht veröffentlicht, aber bereits die Pressemitteilung ist aufgrund ihrer Implikationen für die innerstaatliche Durchsetzung des Völkerrechts bemerkenswert. Das Gericht räumt außenpolitischen Interessen gegenüber einer völkerrechtlichen Bindung der Bundesrepublik Vorrang ein, selbst wenn das Völkerrecht in die innerstaatliche Rechtsordnung implementiert worden ist. Eine solche außenpolitische Vormachtstellung der Bundesregierung und der hiermit einhergehende bzw. hieraus folgende Vorrang der Außenpolitik lassen sich jedoch nur schwer rechtlich begründen. Weder sind sie ausdrücklich verfassungsrechtlich verankert, noch lassen sie sich aus dem Rechtsstaats- oder Demokratieprinzip ableiten. 

„Zur Verweigerung des Zeugnisses sind ferner berechtigt…“

Empirische SozialforscherInnen brauchen Vertrauen – sowohl von den Institutionen, die ihre Tätigkeit finanziell unterstützen, als auch von den ProbandInnen, die ihnen Zugang zu persönlichen Informationen gewähren. Verfassungsrechtlich sind die Bedingungen, die akademisch eingebundene SozialwissenschaftlerInnen für ihre Arbeit benötigen, durch die Wissenschaftsfreiheit in Art 5 Abs. 3 GG abgesichert. Dennoch kann die notwendige Vertrauensbasis gefährdet werden, wenn sie sich beruflich mit Fragen beschäftigen, die für Strafverfolgungsbehörden von Interesse sein können, wie etwa Vorgänge im Justizvollzug oder Dispositionen ihrer Probanden zu terroristischen Straftaten. Solche Insider-Informationen können von großer Bedeutung für die Strafverfolgung sein. Ob entsprechende Unterlagen bei den ForscherInnen für Zwecke eines Strafverfahrens beschlagnahmt werden dürfen, ist zum Gegenstand heftiger Kontroversen geworden.