Articles for category: Deutschland

Vermeidbar und vorhersagbar

Die juristische Abwicklung des Ausstiegs aus der Kernenergie ist kein Ruhmesblatt deutscher Gesetzgebungsgeschichte. Schon die mit der 13. Novelle zum Atomgesetz verbundene Beschleunigung des Ausstiegs nach der Katastrophe von Fukushima litt unter erheblichen grundrechtlichen Mängeln. Deren vermeintliche Beseitigung in der 16. AtG-Novelle stieß schon bei der Anhörung im Bundestagsausschuss auf massive Kritik. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht nunmehr bereits das Inkrafttreten des Gesetzes verneint und die angestrebte Regelung für verfassungswidrig erklärt – eine ebenso vermeidbare wie vorhersagbare Niederlage.

Am Schutz orientiert

Gestern hat der EuGH über den Fall eines Syrers entschieden, der sich dem Wehrdienst durch Flucht entzogen hat. Der Gerichtshof argumentiert völker- und europarechtlich überzeugend und vor allem schutzorientiert – etwas, das der Rechtsprechung der meisten deutschen Oberverwaltungsgerichte/Verwaltungsgerichtshöfe und der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts oft fehlt.

Das Maßnahmegesetz

Zu den vielen unerfreulichen Veränderungen der politischen Kultur durch den Rechtspopulismus und die Verkünder alternativer Wahrheiten gehört es, dass sich die Grenzen zwischen legitimer Kritik an einzelnen Sachfragen und der radikalen Infragestellung des politischen Systems schleichend verwischen. Wer in diesem Sinne den neuen § 28a Infektionsschutzgesetz  kommentieren und möglicherweise auch kritisieren will, wird dies deshalb nicht mehr tun können, ohne sich gleichzeitig von dem ebenso maß- wie haltlosen Vorwurf des „Ermächtigungsgesetzes“ zu distanzieren, der aus dieser Ecke erhoben worden ist. Versuchen wir deshalb erst einmal eine nüchterne Bestandsaufnahme, die auch das Positive nicht ausspart.

Kein Handschlag – keine Einbürgerung

Bei der Aushändigung seiner Einbürgerungsurkunde verweigerte ein Mann der zuständigen Sachbearbeiterin zur Begrüßung den Handschlag, weshalb seine Einbürgerung kurzerhand abgelehnt wurde. Ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg bestätigte, dass der Handschlag ein Indiz für die Einordnung in deutsche Lebensverhältnisse ist. Dabei sind rituelle Handlungen ungeeignet um auf dahinterstehende Wertvorstellungen zu schließen.

Verfolgung Strafunmündiger als Erziehungskonzept?

Ein Sechsjähriger wird vom Polizeipräsidenten Berlins "vorgeladen" in einer "Ermittlungssache" – weil er einer Erzieherin auf die Hand geschlagen haben soll. Die Kanonen des Strafrechts auf ein strafunmündiges Kind zu richten, ist nicht nur erziehungspolitisch höchst fragwürdig, sondern sieht auch stark nach einer Straftat im Amt aus: Auf Verfolgung Unschuldiger steht mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe.

Geschlechtliche Selbstbestimmung im Recht umsetzen

Die Frage, wie sich geschlechtliche Selbstbestimmung rechtlich umsetzen lässt, beschäftigt seit einigen Jahren die Gerichte, Politik und Wissenschaft. Bislang blieb die Rechtslage hinter den Forderungen nach Anerkennung und Gleichstellung von geschlechtlich vielfältigen Lebensweisen zurück. Nun wurden zwei Gesetzesentwürfe in den Bundestag eingebracht – einer von der FDP-Fraktion und einer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen – die auf eine Stärkung der geschlechtlichen Selbstbestimmung durch Reformierung des personenstandsrechtlichen Geschlechtseintrages abzielen. Die beiden Vorschläge wurden am 2. November in einer Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Inneres und Heimat zur Diskussion gestellt. Dabei haben die schwachen Argumente der Antagonist:innen, die auf eine Sicherung des status quo abzielen lediglich gezeigt, dass eine Reform unumgänglich geworden ist.

Versammlungen im Herzen der Demokratie

Für den heutigen Mittwoch ist in Berlin eine weitere Demonstration gegen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie angekündigt. Das BMI hat im Einvernehmen mit dem Bundestag eine Genehmigung der geplanten Versammlungen abgelehnt. Rechtsgrundlage dafür ist das Gesetz über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes, das ein Sonderversammlungsrecht für bestimmte Versammlungsorte im Umkreis der Verfassungsorgane des Bundes enthält. Bei näherer Betrachtung wirft es eine Reihe interessanter verfassungsrechtlicher Fragen auf, die ein Schlaglicht auf die verfassungsrechtliche Konzeption des Bundestages im deutschen Verfassungsrecht werfen.

Kompromiss auf Zeit

Die Abtreibungs-Entscheidung des polnischen Verfassungsgerichts hat heftige Proteste in Polen ausgelöst. Aufgrund der Ernennung Amy Coney Barretts zur Richterin am Supreme Court der USA fürchten dort viele um das Recht auf Abtreibung. Auch in Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht das Abtreibungsrecht maßgeblich geprägt, seine Liberalisierung gebremst und das Thema so weitestgehend dem parlamentarischen Diskurs entzogen. Insbesondere vor dem Hintergrund neuerer Verfassungsrechtsprechung reicht dies aber nicht mehr aus, um echten politischen Diskurs über Sinn und Unsinn des Abtreibungsstrafrechts zu verweigern.

In zwei Stunden von Luxemburg nach Brüssel spazieren

Vor anderthalb Jahren gingen knapp 200.000 Menschen gegen die EU-Urheberrechtsreform auf die Straße. Stein des Anstoßes war Artikel 17 der Urheberrechtsrichtlinie, der bestimmte Online-Plattformen für die Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer:innen in Haftung nimmt. Um dem zu entgehen, müssen Plattformen auf Wunsch von Rechteinhaber:innen den Zugang zu deren Werken sperren. Die Befürchtung, dass auch legale Nutzungen den Uploadfiltern zum Opfer fallen werden, trieb die Menschen auf die Straße. Zwar sind die Proteste nach der Verabschiedung der Richtlinie zunächst verebbt, während die Mitgliedstaaten mit der komplizierten Aufgabe betraut sind, Artikel 17 in ihr nationales Urheberrecht zu überführen. Es wäre jedoch ein Fehler, die relative Ruhe als Zeichen für die Lösung der grundlegenden Probleme rund um Artikel 17 zu interpretieren. Der Konflikt wurde stattdessen nur von den Straßen in den Gerichtssaal getragen.

Eine Zensur findet nicht statt – auch nicht bei Extremisten

„Eine Zensur findet nicht statt“. So steht es im Grundgesetz. Selbst bei Neonazis und notorischen Holocaustleugnern wie Horst Mahler darf es keine Ausnahme davon geben. Der soll künftig aber, wenn es nach der Staatsanwaltschaft geht, dem LKA Brandenburg seine Veröffentlichungen spätestens eine Woche vor Erscheinen anzeigen. Allerdings genießen selbst Verfassungsgegner das Recht auf freie Meinungsäußerung – zumindest solange nicht das Bundesverfassungsgericht die Verwirkung des Grundrechts ausspricht.