Articles for category: Deutschland

Keine Frage der Herkunft

Am 30. Januar 2025 verabschiedete der Bundestag das sogenannte Gewalthilfegesetz, welches der Bundesrat am 14. Februar 2025 beschloss. Das Gewalthilfegesetz dient vor allem der bislang mangelhaften Umsetzung der Art. 22 ff. der Istanbul-Konvention. Dies ist angesichts der seit fünf Jahren kontinuierlich ansteigenden Hellfeld-Zahlen ein historischer Erfolg für die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt. Trotz dieses gleichstellungsrechtlichen Erfolges sind Reformen ausgeblieben, welche das Völker- und Europarecht gebieten.

Die undemokratische Rede von der Volkssouveränität

Der Einwurf, dass eine restriktive Asyl- und Migrationpolitik abwägungsfeste Menschenrechte verletzt, hat seine Anziehungskraft schon länger verloren. Vielmehr wird ihm nationale Souveränität entgegengehalten, um Rechtsbrüche politisch zu rechtfertigen. Hier bedarf es allerdings einer Gesamtschau des Zusammenspiels von rechtlicher, politischer und moralischer Argumentation. Insbesondere soll in diskurstheoretischer Lesart die These verteidigt werden, dass die demokratische Ausübung von Volkssouveränität mit der Achtung der Menschenrechte verbunden ist.

Offener Brief anlässlich der Kleinen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion zur politischen Neutralität staatlich geförderter Organisationen

In Zeiten globaler Verwerfungen und verstärktem Misstrauen gegenüber der Demokratie, in denen die demokratische Zivilgesellschaft so wichtig wie nie ist, erkennen wir einen konfrontativen Unterton in der Kleinen Anfrage und deuten dies als ein alarmierendes Signal. Wir richten diesen Brief deshalb an Sie im Vertrauen auf den grundlegenden Konsens, mittels des Dialogs der Eskalation entgegenzuwirken und vielmehr die Kooperation aller demokratischen Kräfte in unserem Land gegen die weitere Polarisierung und Spaltung unserer Gesellschaft zu bestärken.

Politisches Neuland, rechtliches Altgebiet

Union und SPD diskutieren bei ihren Koalitionsverhandlungen nicht nur die Schuldenbremse, sondern auch zwei neue Sondervermögen: eines für die Bundeswehr, eines für die Infrastruktur. Diese neuen Kreditermächtigungen wären nicht von der Schuldenbremse erfasst, würden jedoch ebenfalls eine Grundgesetzänderung erfordern. Bella hält die Idee, das Grundgesetz vor dem Zusammentritt des neuen Bundestages zu ändern, für verfassungsrechtlich unzulässig. Im Kern spricht er dem alten Bundestag die Legitimation ab, das Grundgesetz ändern zu können, und beschneidet damit die Kompetenzen des alten Bundestages.

Fiscal Hamlets

Nichts bestimmt die begonnenen Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD stärker als die Schuldenbremse. Sie und nicht, wie im Wahlkampf fast allgemein behauptet wurde, die Migration, ist die Mutter aller Probleme. Tritt die noch bis zur Konstituierung des 21. Bundestages bestehende verfassungsändernde Mehrheit dem Vorschlag näher, militärische Verteidigung und Infrastrukturmodernisierung in zwei gewaltigen Sondervermögen – die Rede ist von jeweils 400 Mrd. Euro – zu institutionalisieren, gleichzeitig aber die Schuldenbremse formal nicht anzutasten, so bedeutet das nichts weniger als die Spaltung ihrer Finanzverfassung; tendenziell die Spaltung ihrer ökonomischen Verfassung überhaupt.

Warum die staatliche Förderung von Nichtregierungsorganisationen parlamentsgesetzlich zu regeln ist

Die teils mit gegenseitigen Unterstellungen stattfindende Diskussion zu der staatlichen Förderung von Nichtregierungsorganisationen kann positiv gewendet werden. Sie kann dazu dienen, sich der verfassungsrechtlichen Vorgaben staatlicher Förderung zu vergewissern. Nach der die Reichweite des Parlamentsvorbehalts bestimmenden Wesentlichkeitstheorie spricht vieles dafür, künftig die staatliche Förderung von Nichtregierungsorganisationen parlamentsgesetzlich zu regeln.

Man wird ja wohl mal fragen dürfen?

Dass die Regierung nicht einfach daherreden kann, was ihr gerade in den Sinn kommt, sondern auch in ihrer öffentlichen Kommunikation an die Verfassung gebunden ist, gehört mittlerweile – nicht zuletzt aufgrund umfassender verfassungsgerichtlicher Rechtsprechung – zum verfassungsrechtlichen Allgemeinplatz. Aber wie ist es eigentlich um die öffentliche Kommunikation des Bundestages bestellt? Anlass, sich diese Frage einmal genauer anzusehen, bietet ausgerechnet eine kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion. Ein Schelm, wer hier Ironie erkennen will.

Aus Alt mach Neu?

Um die Bundeswehr finanziell besser auszustatten, wird derzeit überlegt, noch mit den alten Mehrheitsverhältnissen im Bundestag ein neues Sondervermögen zu beschließen. Dafür müsste noch vor der Konstituierung des neuen Bundestags das Grundgesetz geändert werden. Aus demokratietheoretischer Sicht drängt sich die Frage auf, ob der aktuelle Bundestag nach der Wahl über ausreichend Legitimität verfügt, um weitreichende gesetzgeberische Entscheidungen zu treffen. Dieser Beitrag zeigt, dass der Alt-Bundestag infolge der Neuwahl die nötige Legitimation verloren hat, um das Grundgesetz anzupassen.

Wahlkreissieger ohne Bundestagssitz?

Nachdem das neue Wahlrecht am Sonntag zum ersten Mal praktisch zur Geltung kam, wundern sich zahlreiche Beobachter über die praktischen Folgen für die „Wahlkreisgewinner“, die mangels Zweitstimmendeckung nicht in den Bundestag einziehen dürfen. Diese Folgen sind bei näherer Betrachtung zwar nicht überraschend, lassen aber durchaus die Überlegung zu, ob etwaige Nachteile dieses Wahlrechts durch eine Reform beseitigt werden können – zumal Friedrich Merz ohnehin schon angekündigt hat, das Wahlrecht ändern zu wollen.